Bei Selbstständigkeit mit Mini-Verdienst gibt es weniger Geld vom Ex
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Bei Selbstständigkeit mit Mini-Verdienst gibt es weniger Geld vom Ex
Eine geschiedene Frau, die als Selbstständige z. B. ein Nagelstudio betreibt und damit nur 220 Euro/Monat verdient, bekommt weniger Unterhalt vom Ex-Mann. Grund: Sie könnte sich um einen besser bezahlten Angestelltenjob bemühen (OLG Hamm, 11 UF 2/06).
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