YouTube muss Videos löschen:Hacker legen die Homepage der Gema lahm
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YouTube muss Videos löschen:Hacker legen die Homepage der Gema lahm
Nachdem die Gema vor Gericht gegen die Google-Tochter YouTube gesiegt hat, bekommt sie den Zorn uneinsichtiger Internet-User zu spüren. Hacker legten die Homepage der Musikverwertungsgesellschaft für mehrere Stunden still.
Die Website der Verwertungsgesellschaft Gema war am Freitagabend nicht erreichbar. Bereits in der Vergangenheit war die Website wiederholt von Netzaktivisten attackiert worden. Am Samstagvormittag war die Seite aber wieder verfügbar.
Das Hamburger Landgericht hatte am Freitag entschieden, dass das Internet-Portal YouTube keine Videos zu Musiktiteln mehr bereitstellen darf, an denen die Gema Urheberrechte geltend gemacht hat. Dem Urteil wurde grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen.
Urheberrecht soll besser geschützt werden
Bei dem Streit geht es nur vordergründig um die von der Gema verlangte Sperrung von zwölf Titeln. Im Kern wollen die Rechteverwerter erreichen, dass die Videoplattform Urheber dafür bezahlt, wenn sie deren Filme und Musik weiterverbreitet. YouTube gehört zum internationalen Milliarden-Unternehmen Google.
YouTube argumentierte, dass man lediglich die Plattform für das Hochladen von Musikvideos im Internet zur Verfügung stelle und man für die Inhalte nicht verantwortlich gemacht werden könne. Das Gericht befand dagegen, dass YouTube eine sogenannte Störer-Haftung habe, also für das Verhalten seiner Nutzer mitverantwortlich gemacht werden könne.
Mehr Sorgfalt eingefordert
YouTube müsse künftig darauf achten, welche Videos eingestellt werden und sei im Fall von Beschwerden verantwortlich, befand das Landgericht weiter. Die Internetplattform müsse mit geeigneter Software dafür sorgen, dass die betroffenen Lieder nicht erneut hochgeladen würden.
Die Richter verhängten bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten. YouTube kann gegen das Urteil Revision beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen.
Quelle
Die Website der Verwertungsgesellschaft Gema war am Freitagabend nicht erreichbar. Bereits in der Vergangenheit war die Website wiederholt von Netzaktivisten attackiert worden. Am Samstagvormittag war die Seite aber wieder verfügbar.
Das Hamburger Landgericht hatte am Freitag entschieden, dass das Internet-Portal YouTube keine Videos zu Musiktiteln mehr bereitstellen darf, an denen die Gema Urheberrechte geltend gemacht hat. Dem Urteil wurde grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen.
Urheberrecht soll besser geschützt werden
Bei dem Streit geht es nur vordergründig um die von der Gema verlangte Sperrung von zwölf Titeln. Im Kern wollen die Rechteverwerter erreichen, dass die Videoplattform Urheber dafür bezahlt, wenn sie deren Filme und Musik weiterverbreitet. YouTube gehört zum internationalen Milliarden-Unternehmen Google.
YouTube argumentierte, dass man lediglich die Plattform für das Hochladen von Musikvideos im Internet zur Verfügung stelle und man für die Inhalte nicht verantwortlich gemacht werden könne. Das Gericht befand dagegen, dass YouTube eine sogenannte Störer-Haftung habe, also für das Verhalten seiner Nutzer mitverantwortlich gemacht werden könne.
Mehr Sorgfalt eingefordert
YouTube müsse künftig darauf achten, welche Videos eingestellt werden und sei im Fall von Beschwerden verantwortlich, befand das Landgericht weiter. Die Internetplattform müsse mit geeigneter Software dafür sorgen, dass die betroffenen Lieder nicht erneut hochgeladen würden.
Die Richter verhängten bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten. YouTube kann gegen das Urteil Revision beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen.
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