NSU-Mitglieder müssen sich vor Gericht verantworten:Zschäpe wird wohl wegen Mordversuchs angeklagt
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NSU-Mitglieder müssen sich vor Gericht verantworten:Zschäpe wird wohl wegen Mordversuchs angeklagt
Die Bundesanwaltschaft will noch im Sommer gegen sechs Mitglieder der Terrorgruppe NSU Anklage erheben – in München. Beate Zschäpe wird sich wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten müssen. Sieben Verdächtige bleiben offenbar auf freiem Fuß.
Die Aufklärung der im vergangenen November bekannt gewordenen rechtsradikalen Mordserie schreitet zügig voran. Zusätzlichen Druck macht der Bundesgerichtshof: Der BGH habe am 18. Mai in einem sechsseitigen Beschluss die Fortdauer der Untersuchungshaft im Fall der mutmaßlichen Terroristin Beate Zschäpe angeordnet, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ vom Freitag. Zugleich habe er jedoch erklärt, allgemeine ,,flächendeckende Abklärungen‘‘ der Ermittler würden ein ,,Zuwarten mit der Anklageerhebung nicht rechtfertigen‘‘.
Für die Aufklärung des ,,historischen Geschehens in Gänze‘‘ sei bei Ermittlungen in Haftsachen keine Zeit. Da im Fall Zschäpe die nächste Haftprüfung in drei Monaten stattfindet, ist damit zu rechnen, dass die Bundesanwaltschaft bis zum 18. August zumindest einen Entwurf der Anklage fertiggestellt haben will. Die Bundesanwaltschaft habe sich auf Anfrage nicht zu Details geäußert.
Weiterhin kein Hinweis auf Zschäpes Beteiligung an Morden
Vermutlich werde Zschäpe, der bisher nur Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und schwere Brandstiftung vorgeworfen wird, auch wegen versuchten Mordes angeklagt werden. Die 37-Jährige, die mit den Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos über ein Jahrzehnt im Untergrund lebte, hatte nach dem Tod der beiden Mörder die gemeinsame Wohnung in Zwickau angezündet. Eine 89 Jahre alte Nachbarin war noch in ihrer Wohnung, als das Feuer ausbrach. Eine Wand hinter ihrem Sofa wurde aufgrund der Explosion verschoben und hätte, wie eine Branduntersuchung ergab, einstürzen können.
Wahrscheinlich werden die Ermittler Zschäpe auch wegen Beihilfe zu den zehn Morden oder wegen Mittäterschaft anklagen, obwohl es weiterhin keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie unmittelbar an den Verbrechen beteiligt war, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.
Kein Haftbefehl, keine Anklage
Bei der Auswertung von Asservaten aus der Wohnung seien zwei Zeitungsausschnitte mit ihren Fingerabdrücken gefunden worden. Die ausgeschnittenen Artikel bezögen sich auf einen Sprengstoffanschlag in Köln sowie auf die Ermordung eines Migranten in München und gehörten offenbar zu einer Art Archiv. Solche Artikel hätten Verwendung in einem Bekenner-Video gefunden, das Zschäpe nach dem Tod von Mundlos und Böhnhardt an 15 Adressen verschickt hatte.
In den Fällen der übrigen zwölf Beschuldigten zeichne sich ab, dass die Verfahren gegen alle Verdächtigen eingestellt werden, gegen die keine Haftbefehle erlassen worden sind. Die vorgeworfenen Taten seien möglicherweise verjährt und es habe bei den Ermittlungen keine juristisch belastbaren Anhaltspunkte für die Unterstützung der Terrorgruppe in nicht verjährter Zeit gegeben. In einem Fall solle vor einer Jugendstrafkammer angeklagt werden, weil der Beschuldigte zur Tatzeit 19 Jahre alt war.
Hälfte der Morde in München und Nürnberg begangen
Die übrigen fünf Beschuldigten (einschließlich Zschäpe) werden vermutlich vor dem Oberlandesgericht (OLG) München angeklagt werden, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“. Fünf der zehn Morde wurden in Nürnberg und München begangen. Als einzige Alternative sei noch das OLG Düsseldorf im Gespräch, das über den größten Sitzungssaal aller deutschen Oberlandesgerichte verfügt. In dem Prozess könne es zu Platzproblemen kommen, weil etwa 30 Nebenklägervertreter und viele Nebenkläger erwartet würden.
Quelle
Die Aufklärung der im vergangenen November bekannt gewordenen rechtsradikalen Mordserie schreitet zügig voran. Zusätzlichen Druck macht der Bundesgerichtshof: Der BGH habe am 18. Mai in einem sechsseitigen Beschluss die Fortdauer der Untersuchungshaft im Fall der mutmaßlichen Terroristin Beate Zschäpe angeordnet, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ vom Freitag. Zugleich habe er jedoch erklärt, allgemeine ,,flächendeckende Abklärungen‘‘ der Ermittler würden ein ,,Zuwarten mit der Anklageerhebung nicht rechtfertigen‘‘.
Für die Aufklärung des ,,historischen Geschehens in Gänze‘‘ sei bei Ermittlungen in Haftsachen keine Zeit. Da im Fall Zschäpe die nächste Haftprüfung in drei Monaten stattfindet, ist damit zu rechnen, dass die Bundesanwaltschaft bis zum 18. August zumindest einen Entwurf der Anklage fertiggestellt haben will. Die Bundesanwaltschaft habe sich auf Anfrage nicht zu Details geäußert.
Weiterhin kein Hinweis auf Zschäpes Beteiligung an Morden
Vermutlich werde Zschäpe, der bisher nur Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und schwere Brandstiftung vorgeworfen wird, auch wegen versuchten Mordes angeklagt werden. Die 37-Jährige, die mit den Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos über ein Jahrzehnt im Untergrund lebte, hatte nach dem Tod der beiden Mörder die gemeinsame Wohnung in Zwickau angezündet. Eine 89 Jahre alte Nachbarin war noch in ihrer Wohnung, als das Feuer ausbrach. Eine Wand hinter ihrem Sofa wurde aufgrund der Explosion verschoben und hätte, wie eine Branduntersuchung ergab, einstürzen können.
Wahrscheinlich werden die Ermittler Zschäpe auch wegen Beihilfe zu den zehn Morden oder wegen Mittäterschaft anklagen, obwohl es weiterhin keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie unmittelbar an den Verbrechen beteiligt war, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.
Kein Haftbefehl, keine Anklage
Bei der Auswertung von Asservaten aus der Wohnung seien zwei Zeitungsausschnitte mit ihren Fingerabdrücken gefunden worden. Die ausgeschnittenen Artikel bezögen sich auf einen Sprengstoffanschlag in Köln sowie auf die Ermordung eines Migranten in München und gehörten offenbar zu einer Art Archiv. Solche Artikel hätten Verwendung in einem Bekenner-Video gefunden, das Zschäpe nach dem Tod von Mundlos und Böhnhardt an 15 Adressen verschickt hatte.
In den Fällen der übrigen zwölf Beschuldigten zeichne sich ab, dass die Verfahren gegen alle Verdächtigen eingestellt werden, gegen die keine Haftbefehle erlassen worden sind. Die vorgeworfenen Taten seien möglicherweise verjährt und es habe bei den Ermittlungen keine juristisch belastbaren Anhaltspunkte für die Unterstützung der Terrorgruppe in nicht verjährter Zeit gegeben. In einem Fall solle vor einer Jugendstrafkammer angeklagt werden, weil der Beschuldigte zur Tatzeit 19 Jahre alt war.
Hälfte der Morde in München und Nürnberg begangen
Die übrigen fünf Beschuldigten (einschließlich Zschäpe) werden vermutlich vor dem Oberlandesgericht (OLG) München angeklagt werden, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“. Fünf der zehn Morde wurden in Nürnberg und München begangen. Als einzige Alternative sei noch das OLG Düsseldorf im Gespräch, das über den größten Sitzungssaal aller deutschen Oberlandesgerichte verfügt. In dem Prozess könne es zu Platzproblemen kommen, weil etwa 30 Nebenklägervertreter und viele Nebenkläger erwartet würden.
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