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Ratsfraktionen sollen für Bordell werben

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Beitrag  checker Fr Jun 15, 2012 1:07 pm

Das hier ist kein Bordell, sondern eine Zimmervermietung“, erklärt der Eigentümer des „Maybachhauses“, das die Stadt im März schließen ließ.

Ratsfraktionen sollen für Bordell werben Maybachstrasse

Das hier ist kein Bordell, sondern eine gewerbliche Zimmervermietung“, erklärt der Eigentümer des „Maybachhauses“, das die Stadtverwaltung im März schließen ließ. Der neue Betreiber hatte vergessen, eine Genehmigung zu beantragen (wir berichteten).

Der 68-Jährige geht jetzt in die Offensive – und hat alle Ratsfraktionen angeschrieben, um für seine Sache zu werben. Er möchte verhindern, dass der Rat die Prostitution in dem Gewerbegebiet generell untersagt, durch eine entsprechende Veränderung des Bebauungsplans.

„Wir machen hier nichts Verbotenes, die Frauen arbeiten ganz legal und fahren abends zu sich nach Hause“, argumentiert er. Die „Sitte“ sei zweimal da gewesen und habe den „Laden“ sogar gelobt.

Anders die Verwaltung: Sie möchte nach Hinweisen das horizontale Gewerbe, das sich im Februar 2012 im „Maybachhaus“ angesiedelt hatte, nicht länger dort haben. Begründung: In der Nachbarschaft befinde sich ein Betriebskindergarten. Der Besucherverkehr sei für Kinder und Eltern unzumutbar.

Der gleichen Meinung war im Mai der Planungs- und Umweltausschuss des Rates, der sich für eine Änderung des dortigen Bebauungsplanes aussprach. Der neue Plan, der jetzt erarbeitet wird, soll Bordellbetriebe künftig untersagen.

Das aber möchte der Eigentümer des Maybachhauses verhindern. Ihm gehört seit 1976 ein 8900 Quadratmeter großes Areal, auf dem unter anderem das Haus steht. Es war zuvor anderweitig genutzt worden, von einer Desinfektionsfirma. Als Nachmieter fand sich nun ein Kasseler Geschäftsmann, der sich der gewerblichen Zimmervermietung verschrieben hat. Er vermietet mehrere Etablissements in der Region.

Und was passiert? Keine zwei Wochen nach Eröffnung schiebt die Stadt dem Geschäft einen Riegel vor: Der Betrieb sei nicht genehmigt, man habe es versäumt, einen Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen.

Die aktuelle Situation: Das Haus ist zu, die Maybachstraße ruhiger geworden. Alles wartet auf den Bebauungsplan. Der 68-Jährige weiß: Wenn der vom Rat beschlossen ist, ist es aus mit der gewerblichen Liebe. Deshalb appellierte er an alle Fraktionen des Rates, den Beschluss noch einmal zu überdenken.

Dass das Kindergarten-Argument derart starken Einfluss auf die Stadtverwaltung haben konnte, ärgert den Geschäftsmann. „Das hier ist ein Gewerbegebiet, das heißt, auch Zimmervermietung ist als Gewerbe zulässig.“ Die Sache mit dem Kindergarten sei nur vorgeschoben, denn tatsächlich sei die Zimmervermietung diskret und unauffällig. „Von außen sieht man nichts. Wenn unsere Kunden kommen, parken sie hinterm Haus.“ Und anhand der ein- und ausfahrenden Autos sei es ja nicht möglich, die Gäste als Freier zu identifizieren. „Das könnten auch ganz normale Geschäftsleute sein.“

Unterdessen zieht das Thema „Maybachhaus“ weitere Kreise. So hat die Verwaltung auch den Betreiber des Etablissements in der Schmalbachstraße 9c angeschrieben und angekündigt, dass man auch hier beabsichtige, die „Wohnungsprostitution“ zu untersagen. „Wohl auch wegen des nahen Kindergartens“, vermutet der Betreiber. Er wurde aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. „Ich verstehe nicht, warum wir hier jetzt plötzlich weg sollen: Wir waren schließlich vor dem Kindergarten da – und nicht umgekehrt.“

Wie will die Stadtverwaltung künftig mit Rotlicht-Etablissements umgehen? Der Betreiber eines Studios in der Wabestraße hat dazu eine klare Meinung, die er jetzt unmissverständlich darlegte: „Man muss sich ja langsam fragen, ob wir hier in einer Großstadt leben oder auf einem Dorf im Mittelalter.“

Dass die Stadt den Bebauungsplan für die Maybachstraße ändern wolle, um die Ansiedlung eines bestimmten Gewerbes zu verhindern, sei „rechtlich sehr sehr bedenklich“, so der Rechtsanwalt.

Die Stadt solle sich lieber überlegen, aus diesem Gewerbe Kapital zu schlagen, wie dies in einigen Bundesländern ja bereits praktiziert werde. „Dort zahlen die Prostituierten eine Tagessteuer von 15 bis 30 Euro.“

SPD und Grüne im Rat der Stadt sollten sich überlegen, ob sie einer Änderung des Bebauungsplanes zustimmen. „Denn es war ja gerade die Schröder-Regierung, die Koalition von SPD und Grünen, die die Prostitution legalisiert hat.“

Und: Man müsse sich fragen, warum ein Bedarf an solchen Wohnungen überhaupt in Braunschweig besteht? Offensichtlich reiche das vorhandene Angebot nicht aus.

Einen Vorschlag, wie man künftig mit Etablissements umgehen könne, hatte Holger Herlitschke (Grüne) im Planungs- und Umweltausschuss gemacht. Er regte an, um Kindergärten „Bannmeilen“ zu ziehen, denn es gehe nicht an, dass jedes Mal, wenn irgendwo neben einer Kita ein solcher Betrieb aufmache, die Stadt den Bebauungsplan ändern müsse. „So laufen wir den Geschehnissen ja nur ständig hinterher.“

Und das sagt die Stadtverwaltung zum Thema: Für Wohnungsprostitution und auch Bordellbetriebe müsse man nach dem Bauordnungsrecht eine bauliche Nutzungsgenehmigung beantragen. Im Fall Maybachhaus, hatte Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer erläutert, sei der Betrieb ohne Zweifel als „Gewerbebetrieb aller Art“ planungsrechtlich zulässig.

In die gleiche Richtung geht ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg. Ein Bordellbetrieb, in dem keine Prostituierten wohnen, sei in einem Gewerbegebiet zulässig. Es handele sich um keine nur ausnahmsweise zulässige „Vergnügungsstätte“ (Az.: 5 S 3239/11).

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