"Geheimberichte" zu Kraftwerksschäden lassen Fragen offen
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"Geheimberichte" zu Kraftwerksschäden lassen Fragen offen
Die beiden Kontrollorgane für die Sicherheit von Nuklearanlagen in Belgien, Bel V und AIB-Vinçotte, haben die Berichte zu den Schäden in der Ummantelung der beiden Atommeiler Doel 3 (bei Antwerpen) und Tihange 2 (bei Huy in der Provinz Lüttich - großes Foto) von Kernkraftwerks-Betreiber Electrabel analysiert und stellen fest, dass noch einige Fragen offenbleiben.
Die Bundesagentur für Nuklearkontrolle (FANC) hält sich derweil bedeckt und gibt an, dass die betroffenen Fachleute derzeit noch letzte Hand an ihren Abschlussbericht legen. Die Berichte von Bel V und von AIB-Vinçotte datieren bereits von Ende Januar 2013, wurden jedoch bisher geheim gehalten.
Seitdem forderte Kristof Calvo (Foto), Energiefachmann der flämischen Grünen von Groen, Einsicht in die Akten.
Inzwischen hat er die Berichte erhalten - anonym im Briefkasten mit der Aufschrift „vertraulich“. Nach langem Hin und Her hat Groen jetzt beschlossen, diese Berichte zu veröffentlichen. Calvo sagt dazu auf seiner eigenen Internetseite (der die Berichte ebenfalls zu entnehmen sind): „Mitarbeiten an der Geheimhaltung von kritischen Berichten wäre unverantwortlich.“ In beiden Meilern wurden bei Routineuntersuchungen vor einigen Monaten tausende Haarrisse in den Ummantelungen entdeckt, die offenbar von Konstruktionsfehlern im Stahl bei der Herstellung herrühren.
In ihren Analysen stellen sich die beiden Kontrollorgane Bel V und AIB-Vinçotte einige Fragen und bei einigen Punkten äußern sie sogar Bedenken. Bel V, immerhin ein Tochterunternehmen der Bundesagentur für Nuklearkontrolle (FANC), schlussfolgert in ihren Ausführungen zu den Schäden in der Ummantelung der beiden Atommeiler „major concerns“, sprich „große Beunruhigung“ und bei AIB-Vinçotte ist schlussfolgernd die Rede von „uncertainies“, d.h. von „Unsicherheiten“.
Beide Einrichtungen äußern Bedenken zu den Reaktorbehältern, zur Angemessenheit der Tests und der verwendeten Proben und zu den Argumenten von Kraftwerksbetreiber Electrabel bezüglich des Ursprungs der Haarrisse in den Ummantelungen der Meiler Doel 3 und Tihange 2.
Die Bundesagentur für Nuklearkontrolle (FANC) bittet unterdessen um Geduld und führt an, die entsprechenden Berichte seien „vorläufiger Natur“ und man sollte die Sachverhalte nicht „voreilig“ begutachten. Erst im Januar habe man bei Electrabel um weitere Auskünfte gebeten.
Und Electrabel erinnert daran, dass man inzwischen weitere Tests durchgeführt habe, deren Ergebnisse an die FANC weitergeleitet wurden. Ökopolitiker Kristof Calvo hingegen wartet weitere Ergebnisse und die Abschlussberichte gar nicht erst ab und sagt, dass von einem Hochfahren der beiden Meiler derzeit noch keine Rede sein dürfe.
Kein Hochfahren vor dem 1. Juni
Inzwischen wird deutlich, dass auch die Kraftwerksbetreiber von einem schnellen Hochfahren der Meiler derzeit noch absehen. Der französische Mischkonzern GDF Suez, Mutterhaus von Electrabel, meldet, dass der Reaktor Tihange 2 nicht vor dem 1. Juni 2013 ans Netz gehen werde. Kurz vorher wurde gemeldet, dass Doel 3 ebenfalls noch nicht wieder vor dem genannten Datum angeschaltet werden soll.
Ursprünglich sollte Tihange 2 am 14. Mai ans Netz gehen, doch bei GDF Suez und Electrabel will man offenbar doch auf eine Bewertung von Seiten der FANC warten. Wobei die Kraftwerksbetreiber auch bemerken, dass der 1. Juni als Stichtag „unter Vorbehalt“ stehe.
Quelle
Die Bundesagentur für Nuklearkontrolle (FANC) hält sich derweil bedeckt und gibt an, dass die betroffenen Fachleute derzeit noch letzte Hand an ihren Abschlussbericht legen. Die Berichte von Bel V und von AIB-Vinçotte datieren bereits von Ende Januar 2013, wurden jedoch bisher geheim gehalten.
Seitdem forderte Kristof Calvo (Foto), Energiefachmann der flämischen Grünen von Groen, Einsicht in die Akten.
Inzwischen hat er die Berichte erhalten - anonym im Briefkasten mit der Aufschrift „vertraulich“. Nach langem Hin und Her hat Groen jetzt beschlossen, diese Berichte zu veröffentlichen. Calvo sagt dazu auf seiner eigenen Internetseite (der die Berichte ebenfalls zu entnehmen sind): „Mitarbeiten an der Geheimhaltung von kritischen Berichten wäre unverantwortlich.“ In beiden Meilern wurden bei Routineuntersuchungen vor einigen Monaten tausende Haarrisse in den Ummantelungen entdeckt, die offenbar von Konstruktionsfehlern im Stahl bei der Herstellung herrühren.
In ihren Analysen stellen sich die beiden Kontrollorgane Bel V und AIB-Vinçotte einige Fragen und bei einigen Punkten äußern sie sogar Bedenken. Bel V, immerhin ein Tochterunternehmen der Bundesagentur für Nuklearkontrolle (FANC), schlussfolgert in ihren Ausführungen zu den Schäden in der Ummantelung der beiden Atommeiler „major concerns“, sprich „große Beunruhigung“ und bei AIB-Vinçotte ist schlussfolgernd die Rede von „uncertainies“, d.h. von „Unsicherheiten“.
Beide Einrichtungen äußern Bedenken zu den Reaktorbehältern, zur Angemessenheit der Tests und der verwendeten Proben und zu den Argumenten von Kraftwerksbetreiber Electrabel bezüglich des Ursprungs der Haarrisse in den Ummantelungen der Meiler Doel 3 und Tihange 2.
Die Bundesagentur für Nuklearkontrolle (FANC) bittet unterdessen um Geduld und führt an, die entsprechenden Berichte seien „vorläufiger Natur“ und man sollte die Sachverhalte nicht „voreilig“ begutachten. Erst im Januar habe man bei Electrabel um weitere Auskünfte gebeten.
Und Electrabel erinnert daran, dass man inzwischen weitere Tests durchgeführt habe, deren Ergebnisse an die FANC weitergeleitet wurden. Ökopolitiker Kristof Calvo hingegen wartet weitere Ergebnisse und die Abschlussberichte gar nicht erst ab und sagt, dass von einem Hochfahren der beiden Meiler derzeit noch keine Rede sein dürfe.
Kein Hochfahren vor dem 1. Juni
Inzwischen wird deutlich, dass auch die Kraftwerksbetreiber von einem schnellen Hochfahren der Meiler derzeit noch absehen. Der französische Mischkonzern GDF Suez, Mutterhaus von Electrabel, meldet, dass der Reaktor Tihange 2 nicht vor dem 1. Juni 2013 ans Netz gehen werde. Kurz vorher wurde gemeldet, dass Doel 3 ebenfalls noch nicht wieder vor dem genannten Datum angeschaltet werden soll.
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