Schule Comeniusstraße: Brandursache ungeklärt
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Schule Comeniusstraße: Brandursache ungeklärt
Ein Schaden in Höhe von etwa 75.000 Euro entstand bei einem Brand im Keller der Grundschule in der Comeniusstraße. Verletzt wurde niemand. Während der Löscharbeiten mussten alle Schüler das Gebäude verlassen.
Die Brandursache ist noch unbekannt. Das Feuer war während des Unterrichts am Vormittag in einem sogenannten Vorbereitungsraum für den Werkunterricht ausgebrochen. Dort lagern Materialien und stehen Maschinen für den Werkunterricht. Ob ein Brennofen für Keramik, der zum Zeitpunkt des Brandes eingeschaltet war, als Ursache für das Feuer in Betracht kommt, kann noch nicht gesagt werden. Die Ermittlungen dauern an.
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Die Brandursache ist noch unbekannt. Das Feuer war während des Unterrichts am Vormittag in einem sogenannten Vorbereitungsraum für den Werkunterricht ausgebrochen. Dort lagern Materialien und stehen Maschinen für den Werkunterricht. Ob ein Brennofen für Keramik, der zum Zeitpunkt des Brandes eingeschaltet war, als Ursache für das Feuer in Betracht kommt, kann noch nicht gesagt werden. Die Ermittlungen dauern an.
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Kriminalisierung eines Achtjährigen
Vor zwei Wochen hat es in der Grundschule Comeniusstraße gebrannt. Die Ursache war zunächst unklar, aber noch am gleichen Abend erschien eine Mutter mit ihrem 8 Jahre alten Sprössling bei der Polizei und klärte den Hergang auf. Danach hatte der Grundschüler sich unbeobachtet in den Werkraum im Keller, der nach den Vorschriften der Schule eigentlich stets abgeschlossen sein muss, geschlichen. Dort "zündelte" der Junge mit Streichhölzern, so kam es zu dem Feuer. Wegen der starken Rauchentwicklung mussten alle Schüler und Lehrer das Gebäude verlassen, die zu Hilfe gerufene Feuerwehr schätzte den entstandenen Schaden auf etwa 75.000 €.
So weit zu den bekannten Fakten. Doch nun, zwei Wochen nach dem Vorfall, beginnt das in unserer Stadt leider häufig zu beobachtende Kesseltreiben. Die örtliche, auf Papier erscheinende Tageszeitung will von einem "Schulverweis" erfahren haben und widmet diesem Nachspiel einen großen Artikel.
Es mag unseren geschätzten Lesern bekannt sein, dass es in Niedersachsen für 8-jährige eine Schulpflicht gibt. Von einem Schulverweis kann mithin keine Rede sein. Vielmehr wurde der kleine Junge, wohl aus erzieherischen Gründen, kurzfristig vom Unterricht freigestellt. Eine Schulkonferenz soll darüber entscheiden, wie die Schule mit dem Vorfall und dem strafunmündigen Täter umgehen will.
Es gibt keine Rechtfertigungsgründe für das Vergehen des Schülers: "Messer, Gabel, Schere, Licht...." Eigentlich sollten Eltern schon den ganz Kleinen beibringen, was man zu unterlassen hat. Hier jedoch ausschließlich der Mutter die Verantwortung für das Geschehene zu geben, greift zu kurz. Warum war der Werkraum, in dem natürlich viele interessante und vielleicht auch potentiell gefährliche Dinge gelagert werden, nicht ordnungsgemäß verschlossen? Wie kann ein Achtjähriger, der von den Eltern der Obhut der Schule anvertraut worden ist, unbeobachtet während der Schulzeit in den Keller schleichen und dort Unsinn anrichten?
Wenn man sich einmal versuchsweise in die Psyche eines kleinen Jungen versetzt, der von seiner Mutter am Abend zur Polizeiwache gebracht wird, um dort seine Missetat zu gestehen, mag zu dem Ergebnis kommen, dass der Knirps nachhaltig beeindruckt sicher nie wieder versuchen wird, seine Schule anzuzünden. Weitere Strafen erscheinen hier unangebracht, insbesondere seitens einer Schule, die ihre Abläufe dringend selbst einmal überprüfen muss. Und eine mediale Aufbauschung nach Kleinstadtmanier wird ebenfalls nicht dazu beitragen, den Jungen auf einen der Allgemeinheit zuträglichen Weg zu bringen. Wie sagte doch Trainer-Ikone Torsten Lieberknecht unlängst: "Manchmal wäre es kreativer, einmal nichts zu schreiben..."
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So weit zu den bekannten Fakten. Doch nun, zwei Wochen nach dem Vorfall, beginnt das in unserer Stadt leider häufig zu beobachtende Kesseltreiben. Die örtliche, auf Papier erscheinende Tageszeitung will von einem "Schulverweis" erfahren haben und widmet diesem Nachspiel einen großen Artikel.
Es mag unseren geschätzten Lesern bekannt sein, dass es in Niedersachsen für 8-jährige eine Schulpflicht gibt. Von einem Schulverweis kann mithin keine Rede sein. Vielmehr wurde der kleine Junge, wohl aus erzieherischen Gründen, kurzfristig vom Unterricht freigestellt. Eine Schulkonferenz soll darüber entscheiden, wie die Schule mit dem Vorfall und dem strafunmündigen Täter umgehen will.
Es gibt keine Rechtfertigungsgründe für das Vergehen des Schülers: "Messer, Gabel, Schere, Licht...." Eigentlich sollten Eltern schon den ganz Kleinen beibringen, was man zu unterlassen hat. Hier jedoch ausschließlich der Mutter die Verantwortung für das Geschehene zu geben, greift zu kurz. Warum war der Werkraum, in dem natürlich viele interessante und vielleicht auch potentiell gefährliche Dinge gelagert werden, nicht ordnungsgemäß verschlossen? Wie kann ein Achtjähriger, der von den Eltern der Obhut der Schule anvertraut worden ist, unbeobachtet während der Schulzeit in den Keller schleichen und dort Unsinn anrichten?
Wenn man sich einmal versuchsweise in die Psyche eines kleinen Jungen versetzt, der von seiner Mutter am Abend zur Polizeiwache gebracht wird, um dort seine Missetat zu gestehen, mag zu dem Ergebnis kommen, dass der Knirps nachhaltig beeindruckt sicher nie wieder versuchen wird, seine Schule anzuzünden. Weitere Strafen erscheinen hier unangebracht, insbesondere seitens einer Schule, die ihre Abläufe dringend selbst einmal überprüfen muss. Und eine mediale Aufbauschung nach Kleinstadtmanier wird ebenfalls nicht dazu beitragen, den Jungen auf einen der Allgemeinheit zuträglichen Weg zu bringen. Wie sagte doch Trainer-Ikone Torsten Lieberknecht unlängst: "Manchmal wäre es kreativer, einmal nichts zu schreiben..."
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