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Beitrag  Andy Mo Mai 30, 2011 9:28 pm

Das ist das beste auf der Welt so heißt es in einem alten Lied von Heinz Rühmann und das gilt auch noch heute.
Ein mal kurz bei Kamerad Hoffmann angeklingelt und schon ist alles in Butter,wie man hier wieder sieht:

Weiße Werbung am Bohlweg – Stadt lässt künftig Ausnahmen zu

Ein Freund,ein guter Freund 14296737
Vorallem wenn man so schöne Pyramiden und Kreise verwendet.

Die Werbung am ehemaligen Flebbe-Haus bleibt: Die Stadtverwaltung hat sich mit der Firma New Yorker hinsichtlich der Werbeanlagen des "Ann Christine" am Bohlweg geeinigt. Dies teilte Stadtbaurätin Maren Sommer gestern auf Anfrage unserer Zeitung mit.

Die Einigung sieht Folgendes vor: Die Stadt erklärte sich bereit, die bereits errichtete Werbeanlage auf dem Dach sowie – befristet bis zur Schließung der benachbarten Baulücke – den Schriftzug an der Nordfassade zu genehmigen.

Im Gegenzug hat das Unternehmen seine Klage vor dem Verwaltungsgericht zurückgenommen und sich verpflichtet, den Schriftzug "Christine" auf dem Dach in weiß zu halten, sollte dieser in Leuchtbuchstaben ausgestaltet werden.

"Wir freuen uns über diese Einigung", erklärte Stadtbaurätin Sommer. Zum einen vermeide man damit einen langwierigen Rechtsstreit. Zudem seien die Zugeständnisse mit Blick auf die Bohlweg-Gestaltungssatzung vertretbar.

Zum anderen werde damit das Urteil des Verwaltungsgerichts gegenstandslos. "Das heißt, es gibt kein rechtskräftiges Urteil hinsichtlich der vom Rat beschlossenen Festsetzungen in der Gestaltungssatzung, folglich werden diese von uns auch weiter angewandt." Man halte an dem Ziel, eine möglichst große farbige Einheitlichkeit am Bohlweg herzustellen, fest.

Erforderlichenfalls, so Sommer weiter, werde in Einzelfällen geprüft, "ob eine Ausnahme von den Festsetzungen geboten ist". Diese könne nach der Niedersächsischen Bauordnung zugelassen werden, wenn die städtebaulichen oder baugestalterischen Zielsetzungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte in seinem Urteil vom 9. Februar 2011 entschieden: Die Gestaltungssatzung der Stadt für den Bohlweg-West sei insofern nichtig, als darin nur Werbeanlagen mit weißen Buchstaben zugelassen werden. Anlass war die Klage der Firma New Yorker auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Schriftzug "Ann Christine" in beleuchteten hellgelben bzw. schwarzen Buchstaben auf dem Dach des ehemaligen Flebbe-Hauses und für einen entsprechenden unbeleuchteten Schriftzug in schwarzen Buchstaben auf der Nordfassade des Gebäudes.

Das Gericht entschied: Die Stadt habe die Baugenehmigung für den Schriftzug an der Nordfassade zu Recht abgelehnt, weil er oberhalb der "Werbezone" liege und auf das Nachbargrundstück rage. Auch auf Genehmigung des Schriftzuges auf dem Dach habe die Firma New Yorker keinen Anspruch, weil dieser Standort außerhalb der "Werbezone" liege und die Stadt ihn lediglich wegen des historischen Vorbilds am Denkmal "Flebbe-Haus" im Wege einer Ausnahme zugelassen habe.

Die Stadt müsse erneut über diese Ausnahme entscheiden, wobei diese Beurteilung jedoch nicht allein im Hinblick auf die weiße Farbe zu erfolgen hat.

Quelle

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