Braunschweig-aktuell
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Neueste Themen
» R.I.P. Karin
Was versteht man unter Reichsdeutsche? Icon_minitimeSa Mai 18, 2024 12:04 am von Admin

» R.I.P. Marcus
Was versteht man unter Reichsdeutsche? Icon_minitimeFr Mai 17, 2024 8:07 am von Admin

» Metallfilter Reinigung Dunstabzugshaube
Was versteht man unter Reichsdeutsche? Icon_minitimeMo Mai 06, 2024 12:17 am von Admin

» Telefunken S950 Settings
Was versteht man unter Reichsdeutsche? Icon_minitimeSo Apr 28, 2024 7:24 am von Admin

» Füllstandanzeige
Was versteht man unter Reichsdeutsche? Icon_minitimeSo Apr 28, 2024 7:16 am von Admin

» ebike controller tester - E-Scooter Fehlersuche Diagnose - Motor / Controller / Gashebel prüfen
Was versteht man unter Reichsdeutsche? Icon_minitimeMo März 18, 2024 6:23 am von checker

» Einfach erklärt - Funktionsweiße, Fehlersuche und Tuning. Bürstenloser Nabenmotor
Was versteht man unter Reichsdeutsche? Icon_minitimeMo März 18, 2024 6:15 am von checker

» Akne Filme Dr. Pimple Pooper
Was versteht man unter Reichsdeutsche? Icon_minitimeSa März 02, 2024 4:50 am von Andy

» R.I.P. Manni
Was versteht man unter Reichsdeutsche? Icon_minitimeSa Dez 30, 2023 6:31 am von checker

Navigation
 Portal
 Index
 Mitglieder
 Profil
 FAQ
 Suchen
Partner
free forum
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender


Was versteht man unter Reichsdeutsche?

Nach unten

Was versteht man unter Reichsdeutsche? Empty Was versteht man unter Reichsdeutsche?

Beitrag  Andy Di Jun 10, 2014 10:52 pm

Nun einige ungebildete Vlödmänner werfen mit dem Begriff Reichsdeutsche herum,darum wollen wir mal klären was damit gemeint ist.
Dazu findet sich folgendes geschrieben:

Reichsdeutsche war die zeitgenössische, umgangssprachliche Bezeichnung der deutschen Bewohner des Deutschen Reiches von 1871 bis 1945.

Dieser Begriff kam mit der Reichsgründung 1871 („kleindeutsche Lösung”) in Gebrauch, als sich die Mehrheit der deutschen Fürstenstaaten, die etwa zwei Drittel des (damaligen) deutschen Sprachgebietes umfassten, zusammengeschlossen hatten. Die Belange seiner Bewohner wurden auch mit dem Wort reichsdeutsch umschrieben, parallel zu der weiterhin geltenden Staatsbezeichnung als Preußen, Bayern, usw. Die im Reich wohnenden Deutschen blieben Staatsangehörige der einzelnen Bundesglieder wie etwa der Königreiche und Fürstentümer.
Erst 1913 wurde ein gemeinsames Reichs- und Staatsangehörigkeitsrecht im Deutschen Reich geschaffen. Dieses wurde 1935–1945 noch durch den Begriff des Reichsbürgers überlagert, was allerdings als nationalsozialistische Unrechtskategorie (er diente vor allem der Vorbereitung und Durchführung des Völkermordes an den Juden) bereits 1945 wieder eliminiert wurde.

Der Begriff „Reichsdeutsche” wurde insbesondere von der deutschsprachigen Bevölkerung verwendet, die nach der Reichsgründung 1871 die Staaten außerhalb des Reiches bewohnte (z. B. das Saargebiet 1920–1935), um so zwischen den Deutschen innerhalb und außerhalb des Reiches zu unterscheiden.
Während des Nationalsozialismus wurde das Kürzel RD verwendet.

Nach Schaffung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik dauerte es naturgemäß noch einige Zeit und nachwachsender Generationen, bis „Reichsdeutsche”, „Reichsbürger“ und insgesamt die alten Bezeichnungen auch im allgemeinen Sprachgebrauch der Deutschen durch andere Begriffe ersetzt wurden. Diese wurden vor allem geprägt durch die Namen der neuformierten Staaten, d. h. der Neuorganisation Deutschlands 1949. Die Menschen der Bundesrepublik Deutschland wurden zu „Bundesbürgern” oder „Bundesdeutschen”; die Bewohner der DDR zu „DDR-Bürgern”.

In jüngerer Zeit wird der Begriff auch als ironische Sammelbezeichnung für querulierende Eingabenverfasser verwendet, die mit der Behauptung, die auf deutschem Gebiet nach dem Zweiten Weltkrieg gegründeten Länder und die Bundesrepublik Deutschland sowie deren jeweilige Untergliederungen existierten nicht rechtswirksam, zumeist private Anliegen besonders im Führerschein- und Ordnungswidrigkeitenrecht verfolgen;[1] sie erkennen Behörden- und Gerichtsentscheidungen nicht an und produzieren auch, „ermächtigt“ durch „Reichskanzleien“ o. Ä., den Rechtsverkehr erheiternde bis behindernde „offizielle Dokumente“ (vgl. Reichsbürgerbewegung).

Siehe auch :


Auslandsdeutsche
Volksdeutsche
Reichsbürgergesetz
Altösterreicher

Quelle - Literatur & Einzelnachweisen
Andy
Andy
Admin

Anzahl der Beiträge : 36058
Anmeldedatum : 03.04.11

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten