Der Wegzoll
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Der Wegzoll
Nun Zoll dürftet Ihr ja bestimmt schon mal gehört haben, der Wegzoll wurde auf Wegen oder aber zbs.bei einfahrt in die Stadt verlangt.In Braunschweig sind davon die Weghäuser zusehen die Restauriert wurden.
Da auf Grund der Politik in Braunschweig der Traum von Groß Braunschweig besteht und dank einiger ewiggestrigen das denken scheinbar aussetzt, kapselt sich Braunschweig von den anderen umliegenden Gemeinen ab, die sich dementsprechent wappnen.
Die folge daraus muss also sein das Groß Braunschweig das Wegezoll wieder einführen muss und sollte, um überhaupt noch zu bestehen zu können.
Zwar haben wir hier moderne Raubritter, aber die Kassen bleiben leeer, da die Einnahmequellen verkauft wurden, dass sogenannte PPP.
Zumal auch zugesehen wurde das Industrie abwanderte und in den anderen Gemeinden angesiedelt wurde.
Da Braunschweig nicht nur Hansestadt,sondern auch Kurfürsten Residenz war und statt nach vorne zusehen,rückwärts gegangen wird, bleibt nur noch die Möglichkeit einen wie es auch in Kurstädten üblich ist,eine Kurtaxe einzuführen und den Wegezoll einzuführen.
Jeder Handwerker oder fremdarbeiter der nicht zu Groß Braunschweig gehört, muss bei Einfahrt oder durchfahrt der Stadt ein Wegezoll entrichten und schon ist die Stadtkasse wieder voll.
Nun das wäre die Idee dabei, gut irgendwann kommt kener mehr nach Braunschweig,aber wir haben hier so wieso etwas gegen überfremdung obwohl diese ja schon vor Hunderten Jahren statt fand.
Bleiben wir aber mal beim Wegezoll, der Aber nicht das Bankenwesen betrifft,oder Skekulanten,sondern den normalen Gewerbetreibenden, wie einst im Mittelalter.
Dazu findet sich folgendes geschrieben:
Wegzoll (auch Wegezoll oder Wegegeld) war eine Abgabe an den jeweiligen Grundherrn von Reisenden und Kaufleuten, damit dieser Personenkreis die Straßen und Wasserwege des Landes nutzen durfte. Wegzoll war besonders im Mittelalter stark verbreitet. Heute ist der artverwandte Begriff Maut geläufiger.
Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Maut oder http://de.wikipedia.org/wiki/Lkw-Maut_in_Deutschland
Wegzoll musste meist an strategischen Stellen wie Brücken oder Stadttoren entrichtet werden. In Europa geht der Wegzoll auf germanische Stämme zurück, die Abgaben von Reisenden verlangten, wenn sie Gebirgspassagen durchqueren wollten. Wegzoll musste dann seit dem Mittelalter besonders im Heiligen Römischen Reich gezahlt werden. Hierfür bildete sich ein Passagesystem heraus: Es gab an einer Route mehrere Zollstellen, an denen geringe Abgaben erhoben wurden. Ein Beispiel war der Ochsenweg in Schleswig-Holstein mit den Zollstätten an der Königsau sowie in Rendsburg, Neumünster, Bramstedt und Ulzburg.[1]
Eine spezielle Form des Wegzolls war der Pflasterzoll, der für die erstmalige Pflasterung und den anschließenden Unterhalt gezahlt werden musste.
Burg Pfalzgrafenstein bei Kaub im Rhein
Eine weitere Form des Wegzolls war der Schiffszoll, der für die Nutzung eines Wasserweges erhoben wurde. Außerhalb der Städte gab es als Zollstation in einigen Fällen spezielle Anlagen: Schloss Loevestein in den Niederlanden wurde an einem strategischen Punkt errichtet, an dem sich zwei Flüsse trafen. Hier mussten Schiffe und Boote einen Schiffszoll zahlen, um weiter den Fluss nutzen zu können.
Das Königreich Dänemark ließ für die Durchsetzung des Sundzolls das Schloss Kronborg erbauen.
In einer auf die Burganlage in Cochem bezogenen Urkunde vom 17. März 1130, die der Pfalzgraf Wilhelm von Ballenstedt ausstellen ließ, wird ein an der Mosel üblicher Schiffszoll genannt. Das Bauwerk hatte zugleich die Bedeutung einer Zollburg. Dagegen diente die im Rhein gelegene Burg Pfalzgrafenstein bei Kaub ausschließlich der Erhebung eines Schiffszolls. Eine weitere bekannte Zollstätte am Rhein war seit 1174 die Kaiserpfalz Kaiserswerth.
In der griechischen Mythologie kassierte der Fährmann Charon beim Übersetzen über den Totenfluss Acheron (auch Lethe oder Styx) von den Toten einen Schiffszoll, den Obolus. Sodann gelangten sie ins Reich des Hades.
Erpresstes Wegegeld
Im Mittelalter wurde gelegentlich Wegegeld von bewaffneten nomadischen Gruppierungen von Städten, Klöstern, Burgen und Dörfern eingefordert, im Gegenzug wurde bei Auszahlung von der Anwendung von Gewalt abgesehen. Dies galt vor allem für Normannen, Wikinger aber auch größere Räuberbanden. Diese Art der Bezahlung wurde auch als Danegeld (Zahlung an dänische Krieger) bezeichnet. In England sollen im 9. Jhd. geschätzte 30000 Pfund Silber Danegeld gezahlt worden sein.
Siehe auch
Lkw-Maut in Deutschland
Lkw-Maut in Österreich
Schwerverkehrsabgabe (Schweiz)
Elsflether Weserzoll
Quelle - Literatur & Einzlnachweise
Da auf Grund der Politik in Braunschweig der Traum von Groß Braunschweig besteht und dank einiger ewiggestrigen das denken scheinbar aussetzt, kapselt sich Braunschweig von den anderen umliegenden Gemeinen ab, die sich dementsprechent wappnen.
Die folge daraus muss also sein das Groß Braunschweig das Wegezoll wieder einführen muss und sollte, um überhaupt noch zu bestehen zu können.
Zwar haben wir hier moderne Raubritter, aber die Kassen bleiben leeer, da die Einnahmequellen verkauft wurden, dass sogenannte PPP.
Zumal auch zugesehen wurde das Industrie abwanderte und in den anderen Gemeinden angesiedelt wurde.
Da Braunschweig nicht nur Hansestadt,sondern auch Kurfürsten Residenz war und statt nach vorne zusehen,rückwärts gegangen wird, bleibt nur noch die Möglichkeit einen wie es auch in Kurstädten üblich ist,eine Kurtaxe einzuführen und den Wegezoll einzuführen.
Jeder Handwerker oder fremdarbeiter der nicht zu Groß Braunschweig gehört, muss bei Einfahrt oder durchfahrt der Stadt ein Wegezoll entrichten und schon ist die Stadtkasse wieder voll.
Nun das wäre die Idee dabei, gut irgendwann kommt kener mehr nach Braunschweig,aber wir haben hier so wieso etwas gegen überfremdung obwohl diese ja schon vor Hunderten Jahren statt fand.
Bleiben wir aber mal beim Wegezoll, der Aber nicht das Bankenwesen betrifft,oder Skekulanten,sondern den normalen Gewerbetreibenden, wie einst im Mittelalter.
Dazu findet sich folgendes geschrieben:
Wegzoll (auch Wegezoll oder Wegegeld) war eine Abgabe an den jeweiligen Grundherrn von Reisenden und Kaufleuten, damit dieser Personenkreis die Straßen und Wasserwege des Landes nutzen durfte. Wegzoll war besonders im Mittelalter stark verbreitet. Heute ist der artverwandte Begriff Maut geläufiger.
Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Maut oder http://de.wikipedia.org/wiki/Lkw-Maut_in_Deutschland
Wegzoll musste meist an strategischen Stellen wie Brücken oder Stadttoren entrichtet werden. In Europa geht der Wegzoll auf germanische Stämme zurück, die Abgaben von Reisenden verlangten, wenn sie Gebirgspassagen durchqueren wollten. Wegzoll musste dann seit dem Mittelalter besonders im Heiligen Römischen Reich gezahlt werden. Hierfür bildete sich ein Passagesystem heraus: Es gab an einer Route mehrere Zollstellen, an denen geringe Abgaben erhoben wurden. Ein Beispiel war der Ochsenweg in Schleswig-Holstein mit den Zollstätten an der Königsau sowie in Rendsburg, Neumünster, Bramstedt und Ulzburg.[1]
Eine spezielle Form des Wegzolls war der Pflasterzoll, der für die erstmalige Pflasterung und den anschließenden Unterhalt gezahlt werden musste.
Burg Pfalzgrafenstein bei Kaub im Rhein
Eine weitere Form des Wegzolls war der Schiffszoll, der für die Nutzung eines Wasserweges erhoben wurde. Außerhalb der Städte gab es als Zollstation in einigen Fällen spezielle Anlagen: Schloss Loevestein in den Niederlanden wurde an einem strategischen Punkt errichtet, an dem sich zwei Flüsse trafen. Hier mussten Schiffe und Boote einen Schiffszoll zahlen, um weiter den Fluss nutzen zu können.
Das Königreich Dänemark ließ für die Durchsetzung des Sundzolls das Schloss Kronborg erbauen.
In einer auf die Burganlage in Cochem bezogenen Urkunde vom 17. März 1130, die der Pfalzgraf Wilhelm von Ballenstedt ausstellen ließ, wird ein an der Mosel üblicher Schiffszoll genannt. Das Bauwerk hatte zugleich die Bedeutung einer Zollburg. Dagegen diente die im Rhein gelegene Burg Pfalzgrafenstein bei Kaub ausschließlich der Erhebung eines Schiffszolls. Eine weitere bekannte Zollstätte am Rhein war seit 1174 die Kaiserpfalz Kaiserswerth.
In der griechischen Mythologie kassierte der Fährmann Charon beim Übersetzen über den Totenfluss Acheron (auch Lethe oder Styx) von den Toten einen Schiffszoll, den Obolus. Sodann gelangten sie ins Reich des Hades.
Erpresstes Wegegeld
Im Mittelalter wurde gelegentlich Wegegeld von bewaffneten nomadischen Gruppierungen von Städten, Klöstern, Burgen und Dörfern eingefordert, im Gegenzug wurde bei Auszahlung von der Anwendung von Gewalt abgesehen. Dies galt vor allem für Normannen, Wikinger aber auch größere Räuberbanden. Diese Art der Bezahlung wurde auch als Danegeld (Zahlung an dänische Krieger) bezeichnet. In England sollen im 9. Jhd. geschätzte 30000 Pfund Silber Danegeld gezahlt worden sein.
Siehe auch
Lkw-Maut in Deutschland
Lkw-Maut in Österreich
Schwerverkehrsabgabe (Schweiz)
Elsflether Weserzoll
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