Der Heiratskreis
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Der Heiratskreis
Nun sind wir mal wieder beim Kreis oder Zirkel,Schutzmarke,wie Ihr es auch nennen möchtet.
Dazu findet sich folgendes geschrieben:
Als Heiratskreis wird ein räumlich und sozial begrenztes Umfeld bezeichnet, aus dem in der Regel der Ehepartner/die Ehepartnerin einer Person gewählt wird. Für jede soziale Schicht, Klasse, Berufsgruppe oder ähnliche Einteilung lässt sich für einen bestimmten geschichtlichen Zeitraum der jeweilige soziale Heiratskreis bestimmen und beschreiben; Besitz, gesellschaftlicher Stand und Bildung sind dabei die wichtigsten Kriterien.
Als Grundregel für soziale Heiratskreise gilt: Wohlhabende Familien (siehe Oberschicht) heiraten unter sich oder in die Mittelschicht ein; Mittelschichten unter sich oder nach oben und unten; Besitzlose und Arme unter sich oder in die Mittelschicht (siehe auch Sozialer Aufstieg, Soziale Mobilität, Isogamie: Heirat in der gleichen sozialen Schicht, Anisogamie: „Hinaufheiraten“). Durch Eheschließungen innerhalb eines Heiratskreises werden extreme soziale Unterschiede also nicht überbrückt. Das gilt auch für die Kriterien Bildung und hinsichtlich der Machtstellung in der Gesellschaft.
Die Heiratspolitik von adligen wie auch der Familien des Besitz- und Bildungsbürgertums und der wohlhabenden Bauern war darauf gerichtet, die wirtschaftliche Grundlage der Familie zu erhalten und zu vermehren und die Nachkommen entsprechend zu platzieren.
Auch die räumliche Mobilität oder territoriale Mobilität war stets stark berufs- und sozialbezogen. Für manche Berufe, wie Glasmacher, war Abwandern (siehe auch Auswanderung, Wanderberufe) oft eine Voraussetzung, um anderswo einen Arbeitsplatz zu finden und damit eine Existenz für eine Heirat zu gründen. Während Bauern, Gärtner oder Häusler ihren Ehepartner zumeist im selben Dorf oder in einem Nachbardorf im Umkreis von 5 bis 10 km fanden (wobei die Wahrscheinlichkeit mit der Entfernung abnimmt), stammten die Ehepartner von Landhandwerkern aus einer Entfernung von bis zu 20 km; städtische Handwerker hingegen am ehesten aus den Nachbarstädten gleicher Größenordnung (siehe Zentraler Ort). Räumlich noch weiter ausgreifende Heiratskreise zeichnen das Besitz- und Bildungsbürgertum aus, die evangelischen Pfarrer einschließend.
Durch Kriege, Verfolgungen (siehe auch Heimatvertriebene, Exulanten) und Seuchen und außerordentliche Veränderungen der wirtschaftlichen Strukturen werden die üblichen Muster der räumlichen Mobilität durchbrochen (siehe Ortsfremde).
Siehe auch
Konvenienzehe (zusammenpassende Herkunft)
Endogamie (Heirat innerhalb der eigenen Gruppe)
Homogamie und Heterogamie (Partnerwahl nach Gleich-/Verschiedenartigkeit)
Verwandtenheirat
Heiratsalter
Heiratsregeln (soziale Normen)
Eheliche Wohnsitzregeln (Residenz)
Soziale Homophilie („Gleich und gleich gesellt sich gern“)
Erbkrankheiten in endogamen Populationen
Quelle - Literatur & einzelnachweise
Dazu findet sich folgendes geschrieben:
Als Heiratskreis wird ein räumlich und sozial begrenztes Umfeld bezeichnet, aus dem in der Regel der Ehepartner/die Ehepartnerin einer Person gewählt wird. Für jede soziale Schicht, Klasse, Berufsgruppe oder ähnliche Einteilung lässt sich für einen bestimmten geschichtlichen Zeitraum der jeweilige soziale Heiratskreis bestimmen und beschreiben; Besitz, gesellschaftlicher Stand und Bildung sind dabei die wichtigsten Kriterien.
Als Grundregel für soziale Heiratskreise gilt: Wohlhabende Familien (siehe Oberschicht) heiraten unter sich oder in die Mittelschicht ein; Mittelschichten unter sich oder nach oben und unten; Besitzlose und Arme unter sich oder in die Mittelschicht (siehe auch Sozialer Aufstieg, Soziale Mobilität, Isogamie: Heirat in der gleichen sozialen Schicht, Anisogamie: „Hinaufheiraten“). Durch Eheschließungen innerhalb eines Heiratskreises werden extreme soziale Unterschiede also nicht überbrückt. Das gilt auch für die Kriterien Bildung und hinsichtlich der Machtstellung in der Gesellschaft.
Die Heiratspolitik von adligen wie auch der Familien des Besitz- und Bildungsbürgertums und der wohlhabenden Bauern war darauf gerichtet, die wirtschaftliche Grundlage der Familie zu erhalten und zu vermehren und die Nachkommen entsprechend zu platzieren.
Auch die räumliche Mobilität oder territoriale Mobilität war stets stark berufs- und sozialbezogen. Für manche Berufe, wie Glasmacher, war Abwandern (siehe auch Auswanderung, Wanderberufe) oft eine Voraussetzung, um anderswo einen Arbeitsplatz zu finden und damit eine Existenz für eine Heirat zu gründen. Während Bauern, Gärtner oder Häusler ihren Ehepartner zumeist im selben Dorf oder in einem Nachbardorf im Umkreis von 5 bis 10 km fanden (wobei die Wahrscheinlichkeit mit der Entfernung abnimmt), stammten die Ehepartner von Landhandwerkern aus einer Entfernung von bis zu 20 km; städtische Handwerker hingegen am ehesten aus den Nachbarstädten gleicher Größenordnung (siehe Zentraler Ort). Räumlich noch weiter ausgreifende Heiratskreise zeichnen das Besitz- und Bildungsbürgertum aus, die evangelischen Pfarrer einschließend.
Durch Kriege, Verfolgungen (siehe auch Heimatvertriebene, Exulanten) und Seuchen und außerordentliche Veränderungen der wirtschaftlichen Strukturen werden die üblichen Muster der räumlichen Mobilität durchbrochen (siehe Ortsfremde).
Siehe auch
Konvenienzehe (zusammenpassende Herkunft)
Endogamie (Heirat innerhalb der eigenen Gruppe)
Homogamie und Heterogamie (Partnerwahl nach Gleich-/Verschiedenartigkeit)
Verwandtenheirat
Heiratsalter
Heiratsregeln (soziale Normen)
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