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Die Reparationen

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Die Reparationen Empty Die Reparationen

Beitrag  checker Sa Sep 27, 2014 6:03 am

Reparationen (von lat. reparare = wiederherstellen) sind Transferleistungen in Form von Kriegsentschädigungen und Wiedergutmachungsleistungen. Das Wort „Reparationen“ wird, außer in einigen zusammengesetzten Wörtern (z. B. in Reparationszahlung), nur in der Mehrzahl gebraucht.

Der Begriff bezeichnet wirtschaftliche Wiedergutmachungsleistungen bzw. Schadensersatz in finanzieller oder materieller Form, die von einem besiegten Land für angebliche oder tatsächliche Kriegsschäden an ein anderes, siegreiches Land zu leisten sind. Reparationen sollen die Lasten des Krieges den Verlierern auferlegen (also helfen, entstandene Schäden zu „reparieren“). Zu den Kriegslasten gehören die Schäden an Vermögen, Immobilien und Menschen. Art und Umfang von Reparationen sind in der Regel Gegenstand eines Friedensvertrages, der den Konflikt beenden soll.

Französische Reparationszahlungen nach 1871

Nach dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870/1871 beschleunigten die umfangreichen Reparationen, die Frankreich an das Deutsche Reich leisten musste, die wirtschaftliche Blüte der Gründerjahre. Ein Teil wurde als Reichskriegsschatz im „Juliusturm“ der Zitadelle Spandau bis 1918 gehortet. Insgesamt musste Frankreich 5 Milliarden Goldfranc an das Deutsche Reich zahlen.

Deutsche Reparationszahlungen nach 1918

Nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg wurde Deutschland durch den Versailler Vertrag zu massiven Reparationen verpflichtet.

Deutsche Reparationszahlungen nach 1945

Auch nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Ansprüche auf Reparationen erhoben. 1946 wurde das deutsche Auslandsvermögen beschlagnahmt, außerdem wurden die Devisenbestände eingezogen, Warenzeichen und Patente beschlagnahmt und Demontagen vorgenommen (Pariser Reparationsabkommen). Die Wertberechnung dieser Entnahmen ist schwer feststellbar und umstritten. So reichen die Schätzungen für das Auslandsvermögen von 315 Millionen US-Dollar bis zu 20 Milliarden Reichsmark und differieren damit auf Reichsmark umgerechnet um den Faktor 16.[1] Beim Londoner Schuldenabkommen wurde 1953 die Verrechnung aller bislang entnommenen Reparationen ausgeschlossen: Sie seien geringfügig angesichts der möglichen Reparationsforderungen, und die deutsche Seite sei gut beraten, die Frage der Reparationen ruhen zu lassen.[2]

Das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 hatte vorgesehen, dass jede Besatzungsmacht ihre Reparationsansprüche durch Demontagen und Sachlieferungen aus ihrer eigenen Besatzungszone befriedigen sollte. Da die Sowjetunion die größten Kriegsschäden erlitten hatte, erhielt sie das Recht zugestanden, Reparationen auch aus den anderen Zonen zu erhalten. Hieran entzündete sich bald Streit: Da die Sowjetunion sich weigerte, diese Lieferungen mit Lebensmittellieferungen aus ihrer Zone zu vergüten, beendete der amerikanische Militärgouverneur Lucius D. Clay am 25. Mai 1946 die Lieferungen auf Reparationskonto aus der amerikanischen Zone an die Sowjetunion. Die beiden anderen Westmächte schlossen sich diesem Vorgehen an.[3] Mit dem Beginn des Kalten Krieges schränkten zuerst die westlichen Alliierten die Demontagen ein und verschoben ihre Reparationsforderungen bis zum Abschluss eines Friedensvertrages. Da der Zwei-plus-Vier-Vertrag 1990 ausdrücklich „anstelle eines Friedensvertrages“ geschlossen wurde, kam es auch später zu keinen weiteren Reparationszahlungen.

Die Reparationsleistungen der späteren DDR an die Sowjetunion geschahen bis 1948 hauptsächlich durch Demontage von Industriebetrieben. Davon betroffen waren 2.000 bis 2.400 der wichtigsten und bestausgerüsteten Betriebe innerhalb der Sowjetischen Besatzungszone. Bis März 1947 wurden zudem 11.800 km Eisenbahnschienen demontiert und in die SU verbracht. Damit wurde das Schienennetz bezogen auf den Stand von 1938 um 48 % reduziert. Der Substanzverlust an industriellen und infrastrukturellen Kapazitäten durch die Demontagen betrug insgesamt rund 30 % der 1944 auf diesem Gebiet vorhandenen Fonds. Ab Juni 1946 (SMAD-Befehl Nr. 167) begann sich die Form der Reparationen von Demontagen auf Entnahmen aus laufender Produktion im Rahmen der Sowjetischen Aktiengesellschaften zu verlagern. Diese Entnahmen aus laufender Produktion betrugen zwischen 1946 und 1953 jährlich zwischen 48,0 und 12,9 % (durchschnittlich 22 %) des Bruttosozialprodukts.[4] Die Reparationen endeten nach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Auf der Grundlage erstmals erschlossener Archivmaterialien, vor allem in Moskau, kamen L. Baar, Rainer Karlsch und W. Matschke vom Institut für Wirtschaftsgeschichte der Humboldt-Universität zu Berlin etwa 1993 auf eine Gesamtsumme von mindestens 54 Milliarden Reichsmark bzw. Deutsche Mark (Ost) zu laufenden Preisen bzw. auf mindestens 14 Mrd. US-Dollar zu Preisen des Jahres 1938.[5]

Als die Reparationen 1953 für beendet erklärt wurden, hatte die SBZ/DDR die höchsten im 20. Jahrhundert bekanntgewordenen Reparationsleistungen erbracht.[6] Die Reparationen der DDR betrugen insgesamt 99,1 Mrd. DM (zu Preisen von 1953) – die der BRD demgegenüber 2,1 Mrd. DM (zu Preisen von 1953). Die DDR/SBZ trug damit 97 bis 98 % der Reparationslast Gesamtdeutschlands – pro Person also das 130-fache.[7]
Im Fall Griechenlands: Leistungsrückzahlung und die Reparationsfrage

Die „Reparationsfrage“ im Fall Griechenlands betrifft zwei Fragen - einerseits die Rückzahlung von geraubten Geldmitteln, andererseits Entschädigungen für Kriegsschäden. Insbesondere letztere werden von deutscher Seite mit Verweis auf die Kriegssituation abgewiesen. In der Tagespresse wird nicht unterschieden; hier ist allgemein von Reparationen die Rede.
Raub von Sachgütern und Geldmittel

Als das Deutsche Reich 1942 Griechenland besetzte, bildete sich eine Kollaborationsregierung. Griechenland hatte die höchsten Besatzungskosten aller vom Deutschen Reich besetzen Länder zu zahlen, sie dienten als Rechtfertigung für den Raub von Sachgütern und Geld. Nach gleichem Prinzip wurde die Bank von Griechenland genötigt, der Deutschen Reichsbank eine Anleihe in Höhe von 476 Millionen Reichsmark zu gewähren und ihre Devisenreserven an das Deutsche Reich abzutreten. Eine Zurückzahlung der „Besatzungskosten“ oder der „Anleihe“ ist nie erfolgt. Diese Handlungen stehen nicht unmittelbar in Zusammenhang mit Kampfhandlungen des Krieges.

2013 schätzen einige griechische Politiker den Wert dieser Zwangsanleihe auf umgerechnet etwa 40 Milliarden Euro.[8] [9]
Persönliches Leid und Zerstörung der Infrastruktur

Auszahlungen an Opfer von Massakern hat es von deutscher Seite nie gegeben; die Argumentation ist, es handele sich um legitime Kriegsmittel der Partisanenbekämpfung.

Insbesondere als das Ende der Besatzungszeit absehbar war, wurde gezielt die Infrastruktur des Landes zerstört, beispielsweise der Kanal von Korinth blockiert, indem man Lokomotiven und Waggons der griechischen Staatsbahnen hineinwarf.

Wenngleich Griechenland nie auf sein Recht nach Reparationen verzichtet hat, wird die Frage von der Tagespresse beider Länder immer dann wieder angesprochen, wenn die deutsch-griechischen Beziehungen etwa durch Aussagen einzelner Politiker belastet sind.

Im Frühjahr 2013 prüfte eine Kommission staatlicher griechischer Juristen, ob das Land noch berechtigte Reparationsforderungen aus der Zeit des Ersten und Zweiten Weltkriegs gegenüber Deutschland erheben kann. Insbesondere geht es um den 476-Millionen-Kredit. Die Bundesregierung bestreitet die Existenz berechtigter Reparationsforderungen.[10]

Wurden Zahlungen einst an einen (nie geschlossenen) Friedensvertrag geknüpft, so heißt es mittlerweile von deutscher Seite, dass Reparationen mehr als 60 Jahre nach einem Krieg „in der völkerrechtlichen Praxis ein Sonderfall ohne jede Präzedenz“ darstellen und somit diese quasi verjährt seien.[8]

Die Bundesregierung hat Forderungen stets zurückgewiesen. In einer Antwort auf eine Anfrage der Linken-Fraktion schrieb sie am 10. Februar 2010: „Deutschland hat seit Beendigung des Zweiten Weltkrieges in hohem Maße Reparationsleistungen erbracht, die die betroffenen Staaten nach allgemeinem Völkerrecht zur Entschädigung ihrer Staatsangehörigen verwenden sollten. Allein durch Wiedergutmachung und sonstige Leistungen wurde ein Vielfaches der ursprünglich auf der Konferenz von Jalta ins Auge gefassten Reparationen in Höhe von 20 Milliarden Dollar erbracht.“
Andere Reparationszahlungen nach 1945

Auch die anderen Mitglieder der Achsenmächte (Ungarn, Italien, Rumänien, Finnland und Bulgarien) mussten nach dem Zweiten Weltkrieg Reparationen zahlen, deren Umfang im Pariser Vertrag von 1947 geregelt wurde. Beispielsweise trat Italien die Inselgruppe Dodekanes 1947 an Griechenland ab und lieferte in größerem Umfang Sachgüter, darunter Schienenfahrzeuge und O-Busse.

Die Vereinten Nationen gründeten 1991 nach dem Überfall des Irak 1990 auf Kuwait – unter Saddam Hussein – eine Reparationskommission, die United Nations Compensation Commission mit Sitz in Genf.[11] [12] Der 1991 besiegte Irak zahlte aus seinen Öleinnahmen an Geschädigte 34 Milliarden Dollar (Stand Juli 2011) Reparationen.[13]

Der Iran verklagte die USA 1992 beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag, weil die USA zwei Ölförder-Plattformen des Iran zerstört hatten. Der IGH fällte 2003 ein Urteil (Näheres hier).

Siehe auch

Kollektivhaftung
Londoner Schuldenkonferenz
Luxemburger Abkommen
Deutsche Wiedergutmachungspolitik
Liste der als Reparationsleistung abgebauten Eisenbahnstrecken

Quelle - Literatur & Einzelnachweise
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