Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
Seite 1 von 1
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) war der ursprüngliche Name eines Zusammenschlusses europäischer Staaten zur Förderung der gemeinsamen Wirtschaftspolitik im Rahmen der europäischen Integration. Am 25. März 1957 wurde die EWG mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge durch Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland gegründet.
Gründungsmitglieder der EWG
1993 wurde die EWG angesichts ihrer mittlerweile erweiterten Aufgabenstellung in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt; am 1. Dezember 2009 wurde sie mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon aufgelöst.
Geschichte
Die Europaflagge, offizielles Symbol der EWG ab 1986
Die Idee zur Schaffung eines Gemeinsamen Marktes reicht bis in die Zeit der gescheiterten EVG-Verträge 1952 zurück. Verschiedene europäische Politiker wie Jean Monnet, der belgische Außenminister Paul-Henri Spaak sowie sein niederländisches Pendant Willem Beyen waren maßgeblich an der Wiederbelebung des europäischen Gedankens beteiligt. Sie sahen die beste Möglichkeit der europäischen Kooperation auf wirtschaftlichem Gebiet, da nach der Ablehnung der EVG durch die Französische Nationalversammlung (30. August 1954) diese Form der europäischen Zusammenarbeit im militärischen und politischen Bereich vorerst fehlgeschlagen war.
Auf der Konferenz von Messina im Juni 1955 beschlossen die Außenminister der EGKS eine allgemeine wirtschaftliche Einigung der Volkswirtschaften, die Schaffung gemeinsamer supranationaler Institutionen, eine Sozialharmonisierung durch Verwirklichung allgemeiner Sozialstandards und eine Zusammenarbeit auf dem Nuklearsektor. Man beschloss auf der Konferenz von Messina die Einsetzung eines Regierungsausschusses unter Vorsitz von Paul-Henri Spaak ("Spaak-Kommission") zur Ausarbeitung der Grundlagen und Möglichkeiten des Gemeinsamen Marktes (Frage nach Einbeziehung verschiedener Wirtschaftssektoren). Innerhalb der deutschen Bundesregierung gab es unterschiedliche Strömungen; zwei dominierten:
die Institutionalisten wollten die wirtschaftliche Integration Europas durch Wirtschaftsbestimmungen und eine zentrale Hohe Behörde verwirklichen;
die Funktionalisten hingegen wollten sie durch Freihandel und möglichst wenig Eingriffsmöglichkeiten eines europäischen Organs verwirklichen.
Die sechs Staaten der EGKS einigten sich bei den Regierungsverhandlungen auf Grund des Berichts der Spaak-Kommission auf die Vereinheitlichung des Gemeinsamen Marktes
durch Abschaffung von Kontingentierungen (mengenmäßige Ein- und Ausfuhrbeschränkungen) und Zollschranken,
durch freien Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr,
durch eine gemeinsame Handelspolitik gegenüber Drittstaaten und
durch die Schaffung europäischer Institutionen.
Man erreichte auch eine Einigung hinsichtlich der zivilen Nutzung der Atomenergie (Euratom). Die Verhandlungen über den Gemeinsamen Markt standen unter dem Eindruck des Ungarnaufstandes (1956) und der Suezkrise; diese führten den Regierungschefs die Notwendigkeit der europäischen Zusammenarbeit eindringlich vor Augen. Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) und jener der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG-Vertrag/Euratom) wurden am 25. März 1957 in Rom von den sechs Mitgliedern der Montanunion – Frankreich, Italien, Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Niederlande und Luxemburg – unterzeichnet (Römische Verträge)[1]. Am 1. Januar 1958 traten die Verträge in Kraft[1]; Walter Hallstein wurde erster Präsident der EWG-Kommission.
Zum 1. Januar 1961 kam es zu einer ersten Teilangleichung der nationalen Zollsätze der EWG-Staaten mit dem Ziel eines einheitlichen Außenzolls. Die Verwirklichung der Zollunion und die Einführung eines gemeinsamen Außenzolls erfolgte am 1. Juli 1968. Im Juni 1961 wurde ein Assoziierungsabkommen der EWG mit Griechenland unterzeichnet.
Im Sommer 1961 stellten die drei Staaten Irland (31. Juli), Großbritannien (9. August) und Dänemark (10. August) den Antrag auf Beitritt zur EWG. Am 30. April 1962 beantragte auch Norwegen den Beitritt. Aufgrund des Widerstands Frankreichs wurden die Beitrittsverhandlungen der EWG mit Großbritannien am 29. Januar 1963 abgebrochen. Am 20. Juli 1963 erfolgte die Unterzeichnung des Yaoundé-Abkommens, ein Assoziierungsabkommen frankophoner afrikanischer Staaten und Madagaskar mit der EWG und am 12. September 1963 mit der Türkei. Am 8. April 1965 wurde Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften („Fusionsvertrag“) unterzeichnet; damit wurden die Exekutivorgane der Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG und Euratom) zusammengelegt.
1967 beantragten Großbritannien (10. Mai), Dänemark (11. Mai) und Norwegen (24. Juli) zum zweiten Mal den Beitritt zur EG und Schweden am 28. Juli erstmals. Ein Assoziierungsabkommen der EG mit Marokko und Tunesien wurde am 4. März 1969 abgeschlossen. Am 29. Juli 1969 wurde ein zweites Yaoundé-Abkommen unterzeichnet, das am 1. Januar 1971 in Kraft trat.
Am 1. und 2. Dezember 1969 fassten die Staats- und Regierungschefs der EG auf ihrem Gipfeltreffen in Den Haag Beschlüsse zur beschleunigten Integration, zur Einführung einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) bis 1980 und zur politischen Zusammenarbeit sowie die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Dänemark, Großbritannien, Irland und Norwegen.
Mit dem Vertrag von Maastricht wurde 1992 die EWG, eine der drei Europäischen Gemeinschaften (EG), in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt und war eine der drei Säulen der Europäischen Union.
Siehe auch
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
Quelle - literatur & Einzelnachweise
Gründungsmitglieder der EWG
1993 wurde die EWG angesichts ihrer mittlerweile erweiterten Aufgabenstellung in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt; am 1. Dezember 2009 wurde sie mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon aufgelöst.
Geschichte
Die Europaflagge, offizielles Symbol der EWG ab 1986
Die Idee zur Schaffung eines Gemeinsamen Marktes reicht bis in die Zeit der gescheiterten EVG-Verträge 1952 zurück. Verschiedene europäische Politiker wie Jean Monnet, der belgische Außenminister Paul-Henri Spaak sowie sein niederländisches Pendant Willem Beyen waren maßgeblich an der Wiederbelebung des europäischen Gedankens beteiligt. Sie sahen die beste Möglichkeit der europäischen Kooperation auf wirtschaftlichem Gebiet, da nach der Ablehnung der EVG durch die Französische Nationalversammlung (30. August 1954) diese Form der europäischen Zusammenarbeit im militärischen und politischen Bereich vorerst fehlgeschlagen war.
Auf der Konferenz von Messina im Juni 1955 beschlossen die Außenminister der EGKS eine allgemeine wirtschaftliche Einigung der Volkswirtschaften, die Schaffung gemeinsamer supranationaler Institutionen, eine Sozialharmonisierung durch Verwirklichung allgemeiner Sozialstandards und eine Zusammenarbeit auf dem Nuklearsektor. Man beschloss auf der Konferenz von Messina die Einsetzung eines Regierungsausschusses unter Vorsitz von Paul-Henri Spaak ("Spaak-Kommission") zur Ausarbeitung der Grundlagen und Möglichkeiten des Gemeinsamen Marktes (Frage nach Einbeziehung verschiedener Wirtschaftssektoren). Innerhalb der deutschen Bundesregierung gab es unterschiedliche Strömungen; zwei dominierten:
die Institutionalisten wollten die wirtschaftliche Integration Europas durch Wirtschaftsbestimmungen und eine zentrale Hohe Behörde verwirklichen;
die Funktionalisten hingegen wollten sie durch Freihandel und möglichst wenig Eingriffsmöglichkeiten eines europäischen Organs verwirklichen.
Die sechs Staaten der EGKS einigten sich bei den Regierungsverhandlungen auf Grund des Berichts der Spaak-Kommission auf die Vereinheitlichung des Gemeinsamen Marktes
durch Abschaffung von Kontingentierungen (mengenmäßige Ein- und Ausfuhrbeschränkungen) und Zollschranken,
durch freien Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr,
durch eine gemeinsame Handelspolitik gegenüber Drittstaaten und
durch die Schaffung europäischer Institutionen.
Man erreichte auch eine Einigung hinsichtlich der zivilen Nutzung der Atomenergie (Euratom). Die Verhandlungen über den Gemeinsamen Markt standen unter dem Eindruck des Ungarnaufstandes (1956) und der Suezkrise; diese führten den Regierungschefs die Notwendigkeit der europäischen Zusammenarbeit eindringlich vor Augen. Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) und jener der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG-Vertrag/Euratom) wurden am 25. März 1957 in Rom von den sechs Mitgliedern der Montanunion – Frankreich, Italien, Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Niederlande und Luxemburg – unterzeichnet (Römische Verträge)[1]. Am 1. Januar 1958 traten die Verträge in Kraft[1]; Walter Hallstein wurde erster Präsident der EWG-Kommission.
Zum 1. Januar 1961 kam es zu einer ersten Teilangleichung der nationalen Zollsätze der EWG-Staaten mit dem Ziel eines einheitlichen Außenzolls. Die Verwirklichung der Zollunion und die Einführung eines gemeinsamen Außenzolls erfolgte am 1. Juli 1968. Im Juni 1961 wurde ein Assoziierungsabkommen der EWG mit Griechenland unterzeichnet.
Im Sommer 1961 stellten die drei Staaten Irland (31. Juli), Großbritannien (9. August) und Dänemark (10. August) den Antrag auf Beitritt zur EWG. Am 30. April 1962 beantragte auch Norwegen den Beitritt. Aufgrund des Widerstands Frankreichs wurden die Beitrittsverhandlungen der EWG mit Großbritannien am 29. Januar 1963 abgebrochen. Am 20. Juli 1963 erfolgte die Unterzeichnung des Yaoundé-Abkommens, ein Assoziierungsabkommen frankophoner afrikanischer Staaten und Madagaskar mit der EWG und am 12. September 1963 mit der Türkei. Am 8. April 1965 wurde Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften („Fusionsvertrag“) unterzeichnet; damit wurden die Exekutivorgane der Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG und Euratom) zusammengelegt.
1967 beantragten Großbritannien (10. Mai), Dänemark (11. Mai) und Norwegen (24. Juli) zum zweiten Mal den Beitritt zur EG und Schweden am 28. Juli erstmals. Ein Assoziierungsabkommen der EG mit Marokko und Tunesien wurde am 4. März 1969 abgeschlossen. Am 29. Juli 1969 wurde ein zweites Yaoundé-Abkommen unterzeichnet, das am 1. Januar 1971 in Kraft trat.
Am 1. und 2. Dezember 1969 fassten die Staats- und Regierungschefs der EG auf ihrem Gipfeltreffen in Den Haag Beschlüsse zur beschleunigten Integration, zur Einführung einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) bis 1980 und zur politischen Zusammenarbeit sowie die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Dänemark, Großbritannien, Irland und Norwegen.
Mit dem Vertrag von Maastricht wurde 1992 die EWG, eine der drei Europäischen Gemeinschaften (EG), in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt und war eine der drei Säulen der Europäischen Union.
Siehe auch
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
Quelle - literatur & Einzelnachweise
Andy- Admin
- Anzahl der Beiträge : 36059
Anmeldedatum : 03.04.11
Ähnliche Themen
» Die Europäische Bürgerinitiative
» Die Europäische Menschenrechtskonvention
» Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität
» Die Europäische Menschenrechtskonvention
» Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mo Mai 06, 2024 12:17 am von Admin
» Telefunken S950 Settings
So Apr 28, 2024 7:24 am von Admin
» Füllstandanzeige
So Apr 28, 2024 7:16 am von Admin
» ebike controller tester - E-Scooter Fehlersuche Diagnose - Motor / Controller / Gashebel prüfen
Mo März 18, 2024 6:23 am von checker
» Einfach erklärt - Funktionsweiße, Fehlersuche und Tuning. Bürstenloser Nabenmotor
Mo März 18, 2024 6:15 am von checker
» Akne Filme Dr. Pimple Pooper
Sa März 02, 2024 4:50 am von Andy
» R.I.P. Manni
Sa Dez 30, 2023 6:31 am von checker
» R.i.P. Manfred Wüstefeld
So Dez 10, 2023 9:07 am von checker
» R.I.P. Holger
Fr Nov 03, 2023 9:33 pm von Andy