Das Reichsnotopfer
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Das Reichsnotopfer
Das Reichsnotopfer war eine außerordentliche Vermögensabgabe, die 1919 während der Weimarer Republik erhoben wurde.
Zu Beginn der Weimarer Republik dominierten die Themen Wirtschaft und Finanzen das politische Geschehen. Das Reichsnotopfer wurde eingebracht von dem Finanzminister Matthias Erzberger (Das Zentrum) im Kabinett von Reichskanzler Gustav Bauer (SPD). Es war das umstrittenste Gesetz Erzbergers und löste bei den Rechtsparteien (u.a. die DNVP von Karl Helfferich), und dem Bürgertum große Empörung aus. [1]
Abgabenpflichtig waren hohe Vermögen. Der Freibetrag betrug 5000 Mark (für Verheiratete 10 000 Mark). Das Nettovermögen wurde progressiv besteuert. Die Steuersätze starteten bei 10 %. Sie stiegen bei abgabepflichtigen Vermögen über 7 Millionen Mark auf 65 %.
Gesonderte Abgabepflichten bestanden für Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften sowie sonstige juristische Personen. Ihr Steuersatz betrug einheitlich 10 %.
Die Abzahlung der Vermögensabgabe konnte über 30 Jahre gestreckt geleistet werden bei Verzinsung von Teilzahlungen. Im Falle von Abgabenbelastungen auf Grundbesitz konnte die Zahlung auf 50 Jahre gestreckt werden.
Die Vermögensabgabe scheiterte weitgehend. Zum einen war es für die damalige Finanzverwaltung schwierig die Vermögen umfassend zu ermitteln. Zudem lösten die hohen Steuersätze Empörung, Steuerwiderstand und Steuerflucht aus. Darüber hinaus entwertete die steigende Inflation die gestreckten Teilzahlungen. In der Folge wurde die Vermögensabgabe ab 1923 durch die allgemeine Vermögenssteuer ersetzt. Diese besteht auch heute noch, doch wird sie seit 1997 nicht mehr erhoben.[2]
Quelle - literatur & einzelnachweise
Weiterhin gab es das krankenhausnotopfer damals 20 DM
Krankenhaustagegeld 10 €
Abschaffung des Sterbegeldes
usw.
was dem sehr nahe kommt.
Siehe auch Solidarbeitrag und Maut
Zu Beginn der Weimarer Republik dominierten die Themen Wirtschaft und Finanzen das politische Geschehen. Das Reichsnotopfer wurde eingebracht von dem Finanzminister Matthias Erzberger (Das Zentrum) im Kabinett von Reichskanzler Gustav Bauer (SPD). Es war das umstrittenste Gesetz Erzbergers und löste bei den Rechtsparteien (u.a. die DNVP von Karl Helfferich), und dem Bürgertum große Empörung aus. [1]
Abgabenpflichtig waren hohe Vermögen. Der Freibetrag betrug 5000 Mark (für Verheiratete 10 000 Mark). Das Nettovermögen wurde progressiv besteuert. Die Steuersätze starteten bei 10 %. Sie stiegen bei abgabepflichtigen Vermögen über 7 Millionen Mark auf 65 %.
Gesonderte Abgabepflichten bestanden für Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften sowie sonstige juristische Personen. Ihr Steuersatz betrug einheitlich 10 %.
Die Abzahlung der Vermögensabgabe konnte über 30 Jahre gestreckt geleistet werden bei Verzinsung von Teilzahlungen. Im Falle von Abgabenbelastungen auf Grundbesitz konnte die Zahlung auf 50 Jahre gestreckt werden.
Die Vermögensabgabe scheiterte weitgehend. Zum einen war es für die damalige Finanzverwaltung schwierig die Vermögen umfassend zu ermitteln. Zudem lösten die hohen Steuersätze Empörung, Steuerwiderstand und Steuerflucht aus. Darüber hinaus entwertete die steigende Inflation die gestreckten Teilzahlungen. In der Folge wurde die Vermögensabgabe ab 1923 durch die allgemeine Vermögenssteuer ersetzt. Diese besteht auch heute noch, doch wird sie seit 1997 nicht mehr erhoben.[2]
Quelle - literatur & einzelnachweise
Weiterhin gab es das krankenhausnotopfer damals 20 DM
Krankenhaustagegeld 10 €
Abschaffung des Sterbegeldes
usw.
was dem sehr nahe kommt.
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