Arbeiter- und Soldatenrat
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Arbeiter- und Soldatenrat
Arbeiter- und Soldatenräte waren in der deutschen Novemberrevolution 1918 Organe der Selbstverwaltung in den Städten, in denen sich Arbeiter und Soldaten erhoben, um die Hohenzollern-Monarchie zu stürzen und den Ersten Weltkrieg zu beenden. Sie nahmen die Sowjets (deutsch: Räte) der russischen Oktoberrevolution zum Vorbild. In ihrer Mehrheit bestanden sie aus Anhängern der SPD und der USPD. Die Institution der Räte bildet das wichtigste Element der Rätedemokratie/Räterepublik sowie damit zusammenhängend der politischen Strömung des Rätekommunismus.
Reichsversammlung der Arbeiter-und Soldatenräte am 16. Dezember 1918
Entstehung
Ansprache eines Mitglieds des Arbeiter-und Soldatenrats am Berliner Reichstag, November 1918
Der erste Arbeiter- und Soldatenrat bildete sich am 4. November 1918 als Folge des Kieler Matrosenaufstands. In den nächsten Tagen folgten zahlreiche weitere Städte diesem Beispiel, bis die Revolution am 9. November Berlin erreichte. Während es sich am Anfang um soziale und Antikriegs-Proteste mit der Parole „Frieden und Brot“ handelte, forderten die Räte die Abdankung des Kaisers Wilhelm II. und die sozialistische Republik. Auf dem am 16. Dezember in Berlin zusammengetretenen Reichsrätekongress wurde darüber hinaus die Abschaffung der bisherigen Heeresverfassung und die Einführung eines Volksheeres mit gewählten Offizieren gefordert. Der Antrag der USPD, am Rätesystem als Grundlage der Verfassung der Republik festzuhalten und den Räten die legislative und exekutive Gewalt zuzugestehen, wurde abgelehnt.
Der SPD-Politiker Gustav Noske stellte sich in Kiel an die Spitze des Arbeiter- und Soldatenrates, mit dem Ziel, die revolutionäre Bewegung zu mäßigen und letztlich zu neutralisieren. Im Ergebnis kam es zur Gründung der Weimarer Republik als Kompromiss zwischen den revolutionären Forderungen und den Interessen der bürgerlichen Kräfte in Deutschland.
Aus den Erfahrungen der Arbeiter- und Soldatenräte[1] und ihrer (Teil-)Niederlage bildete sich die KPD unter Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg.
Langfristige Bedeutung
Obwohl es bereits Vorläufer im 19. Jahrhundert gab (Arbeiterausschüsse), können die 1918 gebildeten Arbeiterräte als Ursprung von Betriebsräten und später auch Personalräten, also der Arbeitnehmervertretung im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung, verstanden werden.
Siehe auch
Räterepublik
Bremer Räterepublik
Münchner Räterepublik
Soldatenrat Ludwigsburg
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Reichsversammlung der Arbeiter-und Soldatenräte am 16. Dezember 1918
Entstehung
Ansprache eines Mitglieds des Arbeiter-und Soldatenrats am Berliner Reichstag, November 1918
Der erste Arbeiter- und Soldatenrat bildete sich am 4. November 1918 als Folge des Kieler Matrosenaufstands. In den nächsten Tagen folgten zahlreiche weitere Städte diesem Beispiel, bis die Revolution am 9. November Berlin erreichte. Während es sich am Anfang um soziale und Antikriegs-Proteste mit der Parole „Frieden und Brot“ handelte, forderten die Räte die Abdankung des Kaisers Wilhelm II. und die sozialistische Republik. Auf dem am 16. Dezember in Berlin zusammengetretenen Reichsrätekongress wurde darüber hinaus die Abschaffung der bisherigen Heeresverfassung und die Einführung eines Volksheeres mit gewählten Offizieren gefordert. Der Antrag der USPD, am Rätesystem als Grundlage der Verfassung der Republik festzuhalten und den Räten die legislative und exekutive Gewalt zuzugestehen, wurde abgelehnt.
Der SPD-Politiker Gustav Noske stellte sich in Kiel an die Spitze des Arbeiter- und Soldatenrates, mit dem Ziel, die revolutionäre Bewegung zu mäßigen und letztlich zu neutralisieren. Im Ergebnis kam es zur Gründung der Weimarer Republik als Kompromiss zwischen den revolutionären Forderungen und den Interessen der bürgerlichen Kräfte in Deutschland.
Aus den Erfahrungen der Arbeiter- und Soldatenräte[1] und ihrer (Teil-)Niederlage bildete sich die KPD unter Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg.
Langfristige Bedeutung
Obwohl es bereits Vorläufer im 19. Jahrhundert gab (Arbeiterausschüsse), können die 1918 gebildeten Arbeiterräte als Ursprung von Betriebsräten und später auch Personalräten, also der Arbeitnehmervertretung im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung, verstanden werden.
Siehe auch
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Münchner Räterepublik
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