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Erzstift und Kurfürstentum Köln

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Erzstift und Kurfürstentum Köln Empty Erzstift und Kurfürstentum Köln

Beitrag  checker So Dez 21, 2014 7:48 am

Kurköln, auch Erzstift und Kurfürstentum Köln, war eines der ursprünglich sieben Kurfürstentümer des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Es bildete den weltlichen Herrschaftsbereich der Erzbischöfe von Köln und ist von deren sehr viel größerem Erzbistum zu unterscheiden, zu dem mehrere Suffraganbistümer und weitere Gebiete gehörten, die nur der geistlichen, nicht aber der staatlichen Gewalt des Erzbischofs unterstanden.

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Erzstift und Kurfürstentum Köln Wappen_Erzbistum_K%C3%B6ln

Das Kurfürstentum existierte von der Mitte des 10. Jahrhunderts bis zum Reichsdeputationshauptschluss im Jahr 1803 und gehörte von 1512 an zum Kurrheinischen Reichskreis. Seine Kerngebiete lagen links des Rheins zwischen Andernach und Rheinberg. Das nordöstlich gelegene Vest Recklinghausen bildete eine kurkölnische Exklave. Ebenfalls zum Kurfürstentum gehörte das Herzogtum Westfalen mit dem Schwerpunkt im Sauerland, das aber in erheblichem Maße Selbstverwaltungsrechte und andere Privilegien bewahren konnte.

Kurköln grenzte an die Herzogtümer Berg, Jülich, Geldern und Kleve. Seine Haupt- und Residenzstadt war seit 1597 Bonn. Weitere wichtige Verwaltungszentren waren Neuss, Ahrweiler und Andernach.

Geschichte
Entstehung von Bistum und Erzstift

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Darstellung des Erzbischofs Brun in St. Andreas, Köln

Erzstift und Kurfürstentum Köln 800px-Blaeu_1645_-_Coloniensis_Archiepiscopatus
Karte des Erzstifts (gelb) von Joan Blaeu aus dem Jahr 1645

Schon vor dem Jahr 313 war das römische Köln Sitz eines Bistums. Nach der Eroberung durch die Franken um 450 wurde es zum Erzbistum erhoben. Ihm unterstanden die Suffraganbistümer Lüttich, Münster, Osnabrück und Minden sowie bis 834 Hamburg-Bremen und bis 1559 Utrecht.

Um die alten Römerstädte im Rheinland – darunter Bonn, Köln, Jülich, Neuss und Xanten – hatten die Erzbischöfe bereits früh weltliche Güter und Grundherrschaften erworben. Später kamen Besitzungen in Westfalen hinzu, mit Schwerpunkten um Soest, Medebach und Attendorn. Viele alte Besitzungen wurden für die Ausstattung von Klöstern und Stiften abgegeben oder gingen im 11. Jahrhundert nach ihrer Vergabe als Lehen verloren.

Die allmähliche Herausbildung der weltlichen Besitztümer und Rechte des Erzbistums zum Kurstaat hängt eng mit der des ottonisch-salischen Reichskirchensystems zusammen: Nach Aufständen mehrerer Herzöge, darunter zwei seiner eigenen Brüder, übertrug Otto der Große 953 seinem Bruder Brun die Stadt und das Erzbistum Köln zusammen mit dem Herzogtum Lothringen. Ein Teil dieses Herzogtums, ein etwa 25 Kilometer tiefer Streifen am linken Rheinufer, der von Rolandseck im Süden bis Rheinberg im Norden reichte, blieb den Nachfolgern Bruns als weltlicher Besitz, in dem sie die Landeshoheit ausübten. Ihre Stellung als wichtige Stützen des Reichs und der Reichskirche nutzten sie, um sich gegenüber anderen rheinischen und westfälischen Machthabern wie den lothringischen Pfalzgrafen oder den Grafen von Werl zu behaupten.[1]
Hohes Mittelalter

Nach dem Tod Heinrichs III. und als Folge der Unsicherheit des Investiturstreits begannen die Erzbischöfe einen weltlichen Herrschaftsbereich aufzubauen und konkurrierende Interessen zurückzudrängen. Unter Anno II. wurden die eigentlichen Grundlagen des späteren Kurstaates gelegt. In dieser Zeit wurden die Macht der Ezzonen beschnitten und ihnen Siegburg genommen. Erweitert wurde das Kerngebiet 1067 durch das Reichsgut um Andernach, später um Deutz, Godesberg, Amt Altenwied mit Linz am Rhein, und die Grafschaft Liedberg. Im Jahr 1075 kamen auch Aspel und Rees am rechten Niederrhein hinzu. Ansätze zu einer festeren kölnischen Herrschaft im südlichen Westfalen gehen auf die Zeit von Friedrich I. von Schwarzenburg zurück, dem es gelang den Grafen von Arnsberg erhebliche Rechte zu entreißen.

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Teil der Abschrift der Gelnhäuser Urkunde im historischen Archiv der Stadt Köln (Maße 29 × 42 cm)

Dieses Territorium wurde unter Erzbischof Philipp I. von Heinsberg noch einmal mehr stark vergrößert. Die Erzbischöfe stiegen in dieser Zeit zur stärksten regionalen Macht auf.[1]

Im Rheinland wurde den Erzbischöfen 1151 endgültig die ripuarische (rheinische) Herzogswürde verliehen, die sie zur weiteren Bekräftigung ihrer Machtstellung nutzten.[2] Kaiser Friedrich I. Barbarossa verlieh dem Bischof 1180 mit der Gelnhäuser Urkunde für seine Loyalität im Kampf gegen Herzog Heinrich den Löwen das Herzogtum Westfalen und Engern. Dazu kam um 1230 das Vest Recklinghausen. Allerdings gelang es den Kurfürsten von Köln nicht, die beiden getrennten rheinischen und westfälischen Landesteile zu einem geschlossenen Territorium zu vereinigen.

Erzbischof Konrad von Hochstaden erweiterte das Erzstift nach Süden, indem er ihm die Besitzungen seiner eigenen Familie hinzufügte, die mit ihm ausstarb. Unter ihm erreichte Kurköln seine größte Machtfülle. Da er sich früh gegen Kaiser Friedrich II. gestellt und auf die Seite des Papstes geschlagen hatte, erlangte der Erzbischof dessen besonderes Vertrauen. Der erklärte ihn und seine Nachfolger zu apostolischen Legaten qua Amt. Hochstaden galt als Königsmacher, eine Machtstellung, die seine Nachfolger jedoch nicht behaupten konnten.

Im Limburger Erbfolgestreit unterlag Erzbischof Siegfried von Westerburg 1288 in der Schlacht von Worringen einem Bündnis des Herzogs von Brabant, der Grafen von Jülich, Kleve und Berg sowie der Bürgerschaft von Köln und verlor die Herrschaft über seine eigene Bischofsstadt. Köln selbst gehörte damit nicht mehr zum Kurstaat, sondern galt fortan als Freie Reichsstadt mit Sitz und Stimme im Reichstag. Schon Erzbischof Engelbert II. von Falkenburg hatte die Stadt Köln verlassen und sein Bonner Haus zu einer Pfalz mit Saal und Kapelle ausbauen lassen, um dort zu residieren. Auch seine Nachfolger bevorzugten Bonn als Residenz, bis die Stadt 1597 offiziell zur kurkölnischen Haupt- und Residenzstadt erhoben wurde. Im 12. Jahrhundert verfügte der Erzbischof zwar bereits über einen beachtlichen Machtbereich, aber dieser stellte noch ein vorterritoriales Gebilde ohne feste Grenzen dar. Die Macht definierte sich im Wesentlichen noch über die Ausübung herrschaftlicher Rechte. Der Beginn zur Ausbildung einer festen Landesherrschaft setzte in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts ein. Zu dieser Zeit kam erstmals auch die Bezeichnung Stift für das erzbischöfliche Herrschaftsgebiet auf. Von großer Bedeutung für die Durchsetzung einer territorialen Herrschaft waren die Städte und die Burgen des Erzbischofs. Auch die verschiedenen Rheinzölle spielten für die Durchsetzung der Landesherrschaft eine wichtige Rolle.[3]

Spätes Mittelalter

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Die sieben Kurfürsten wählen Heinrich von Luxemburg zum König. Links im Bild, kenntlich an seinem Wappen, der Kurfürst und Erzbischof von Köln

Im Jahr 1368 erwarb Kurköln die Grafschaft Arnsberg im Sauerland. Dieses Gebiet wurde zum territorialen Kern des Herzogtums Westfalen. Die Stadt Arnsberg wurde Sitz des Landdrosten als Vertreter des Landesherren, (Neben-)Residenz des Kurfürsten und Tagungsort des Landtags für das Herzogtum. Massive Versuche, auch das benachbarte Bistum Paderborn einzuverleiben, scheiterten.

Im Rheinland reichte das Stift im späten Mittelalter von Rheinberg im Norden bis nach Andernach im Süden, von Nürburg im Westen bis nach Altenried im Osten. Unterteilt war es in das Oberstift nördlich von Köln und das Unterstift südlich von Köln.[4] 1314 erwarb der Kurstuhl die Köln benachbarte Grafschaft Hülchrath, mit der in den rheinischen Gebieten die territoriale Lücke zwischen dem Ober- und dem Niederstift geschlossen wurde, und gleichfalls im 14. Jahrhundert das Land Linn und die Stadt Uerdingen bei Krefeld.

Zur Zeit von Walram von Jülich fällt zwischen 1332 bis 1349 die systematische Einführung der Ämterverfassung. Wilhelm von Gennep und Friedrich III. von Saarwerden haben die Verwaltungsorganisation vollendet. Auf lokaler Ebene wurden Amtskellner zuständig für die Einnahme der Steuern eingesetzt. Richter und Vögte waren den Amtmännern für den Bereich der Justiz beigeordnet.[4]

Die überspannte Machtpolitik Erzbischof Dietrichs II. von Moers hatte nachhaltige Folgen. In der Soester Fehde von 1444 bis 1449 verlor der Kurstaat die Herrschaft über Soest und Xanten an die Grafschaft Kleve. Das Streben nach einem geschlossenen Territoriums und eine verfehlte Wirtschaftspolitik führten seit der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts zunehmend zum Ruin und damit zeitweise zur politische Handlungsunfähigkeit Kurkölns. Zwar gab es noch kleinere territoriale Erwerbungen, insgesamt aber war die territoriale Entwicklung seit Mitte des 15. Jahrhunderts abgeschlossen. Kurköln bestand aus einem etwa 100 km langen und 25 km breiten Landstreifen am Rhein, der das eigentliche Kurfürstentum bildete, sowie aus dem Herzogtum Westfalen und dem Vest Recklinghausen.

Die hohe Verschuldung des Erzstifts durch Dietrich von Moers führten dazu, dass die Landstände im rheinischen und westfälischen Teil des Kurstaates 1463 Erblandesvereinigungen erzwangen. Diese bildeten eine der zentralen Grundgesetze des Landes bis zu seinem Ende. Jeder neue Erzbischof hatte bei seiner Wahl die Bestimmungen zu beschwören. Sie schrieben unter anderem die Beteiligung des Domkapitels und der übrigen Landstände an zentralen politischen Entscheidungen, wie die Erklärung von Kriegen und die Bewilligung von Steuern fest.

Erzstift und Kurfürstentum Köln Belagerung_von_Neuss_1474-1475_-_Conradius_Pfettisheim
Die Belagerung von Neuss war ein bedeutender Bestandteil der Kölner Stiftsfehde (Darstellung von Conradius Pfettisheim)

Als erster hat Ruprecht von der Pfalz die Erblandesvereinigungen beschworen, sich bald aber nicht mehr dran gehalten. Als er das an das Domkapitel verpfändete Zons besetzten ließ, beanspruchten die Stände das in der Erblandesvereinigung verbriefte Widerstandsrecht für sich und bestimmten Hermann von Hessen als Stiftsverweser. Beide Seiten hatten Unterstützer innerhalb des Staates und von außen. Die Hessen unterstützen Hermann, Karl der Kühne stand auf Seiten von Ruprecht. Es kam zur Kölner Stiftsfehde in deren Verlauf es zur langen Belagerung von Neuss kam. Nach der Gefangennahme durch hessische Truppen hat Rupprecht sein Amt aufgegeben.[5]

Frühe Neuzeit

Reformation und Gegenreformation

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Hermann von Wied

Unter Hermann V. von Wied kam es in den 1540er Jahren zum Versuch im Kurstaat die Reformation einzuführen (Kölner Reformation). Er traf dabei auf Widerstand insbesondere aus Reihen des Domkapitels und der Kölner Universität, aber fand auch Unterstützung durch Grafen, Städte und Ritterschaft auf dem Landtag von 1543. In Städten wie Bonn, Neuss, Kempen und Kaiserswerth wurde die reformatorische Predigt eingeführt. Insbesondere die Niederlage der protestantischen Fürsten im Schmalkaldischen Krieg und damit die fehlende Unterstützung von außen führten zum Scheitern und zum Amtsverzicht Hermanns.

Auch nach dem Scheitern konnten sich im Kurkölner Herrschaftsbereich Ansätze evangelischer Gemeinden halten. Adolf III. von Schaumburg versuchte mit mäßigem Erfolg dem durch Ansätze von Kirchenreformen (Provinzialsynode, Visitationen usw.) und Bekämpfung des Protestantismus entgegenzuwirken. In Städten wie Bonn, Kempen und Neuss und einigen Unterherrschaften konnte sich evangelisches Leben gestützt auf die lokalen Herrschaftsträger sogar stabilisieren. Die folgenden Kurfürsten taten wenig, um den Protestantismus zurückzudrängen. Unter Salentin von Isenburg kam es zu einer Visitation, die zusätzlich zu den protestantisch gewordenen Gemeinden und Herrschaft in 40 von 180 Pfarreien lutherische, calvinistische oder täuferische Spuren feststellte. Allerdings war nur eine kleine Minderheit der Pfarrer klar protestantisch.[6]

Unter Gebhard I. von Waldburg kam es in den 1580er Jahren noch einmal zu einem Versuch das Erzstift in ein weltliches Fürstentum umzuwandeln und die Reformation einzuführen. An seiner Stelle wurde Ernst von Bayern vom Domkapitel zum neuen Erzbischof und Landesherrn gewählt. Gebhardt leistete Widerstand und wurde im Kölnischen Krieg besiegt. Nach dem Sieg von Ernst von Bayern setzten sofort gegenreformatorische Maßnahmen ein. Nur in wenigen Gemeinden konnte sich die Reformation behaupten.[6]

Seit Ernst von Bayern wurde das Kurfürstentum zwischen 1583 und 1761 durchgehend von Erzbischöfen aus dem bayerischen Haus Wittelsbach regiert. Dieses konnte so seinen politischen Einfluss im Nordwesten des Reiches erweitern. Zudem verfügte die Familie damit über einen Sitz im Kurfürstenkollegium. In kirchenpolitischer Hinsicht kam es im Wesentlichen erst unter Ferdinand von Bayern zu kirchlichen Reformen. Er hat insbesondere die Jesuiten, aber auch Kapuziner und andere Orden gefördert. Seit 1584 war Köln Sitz einer päpstlichen Nuntiatur, die zu einem wichtigen Motor der Gegenreform und Kirchenreform wurde.[7] Zur Zeit Ferdinands war Kurköln insbesondere zwischen 1626 und 1631 eines der Zentren der Hexenverfolgung.[8] Dessen Bemühungen, das Kurfürstentum aus den Wirren des Dreißigjährigen Krieges herauszuhalten war lange Zeit erfolgreich. Dennoch konnte er nicht verhindern, dass 1632 schwedische Truppen unter General Baudissin in das Kurfürstentum einmarschierten und weite Teile davon besetzten und ausplünderten.

Hier brechen wir ab,wer sich weiter dafür onteressiert,dem sei der Lionk empfohlen

http://de.wikipedia.org/wiki/Kurk%C3%B6ln

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