Die Bundeszentralbehörde
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Die Bundeszentralbehörde
Die Bundeszentralbehörde war eine Behörde des Deutschen Bundes. Sie hatte ihren Sitz in Frankfurt am Main und bestand von 1833 bis 1842. Sie stand für die zweite Welle der Demagogenverfolgungen im Vormärz.[1]
Hintergrund und Aufgabe
Franz August Eichmann
Nach den Karlsbader Beschlüssen war 1819 die Mainzer Zentraluntersuchungskommission entstanden. Auf Betreiben Österreichs gründeten die Mitglieder des Deutschen Bundes die Bundes-Central-Behörde im Juni 1833. Anlass war der Frankfurter Wachensturm am 3. April 1833, den sie untersuchen sollte. Sie bestand aus fünf Richtern und ihren Ministerialreferenten, die die fünf Mitgliedstaaten entsandten: das Kaisertum Österreich, die Königreiche Preußen, Bayern und Württemberg und das Großherzogtum Hessen.[2] Die Behörde sammelte Informationen und Personaldaten und koordinierte die Unterdrückung revolutionärer Schriften.
Im Streit um die Vorherrschaft in Deutschland war sie bald ein Zankapfel unter den beteiligten Staaten. Bereits 1835 versuchten das Großherzogtum Baden, dann auch Bayern und Hessen-Darmstadt, die zu teure Behörde wieder aufzulösen. Metternich schlug stattdessen die Einrichtung eines Zentralinformationsbüros nach dem Mainzer Muster vor. Die Pläne scheiterten am Einspruch Preußens, das die Arbeit der Behörde noch nicht als erledigt ansah, und am Attentat auf den französischen König Louis-Philippe I. am 28. Juli 1835.
1836 versuchte Badens neuer Außenminister Friedrich von Blittersdorf statt der Behörde eine zentrale Bundespolizei einzurichten. Metternich stimmte zu, scheiterte aber wieder an der Ablehnung Preußens. 1838 warb Metternich für eine „Justizkommission“; im Grunde aber hatte sein Lieblingsprojekt nur einen neuen Namen bekommen. Preußen stimmte in der Hoffnung zu, bei der auf drei Amtsträger verkleinerten Behörde mit Österreich den Ton angeben zu können. Hingegen hatte sich Bayern bereits 1837 gegen jede Veränderung an der Behörde gestellt; aus Furcht vor Ausgrenzung blockierte es die Initiative.
Preußens neuer (liberalerer) König Friedrich Wilhelm IV. schränkte 1840 die Demagogenverfolgung ein und erließ im August 1840 eine Kabinettsorder, die Behörde schnellstmöglich aufzulösen. Österreich war gegen die Auflösung, weil die Umtriebe fortbestünden und sich eine nur vertagte Behörde im Bedarfsfall schnell wieder einrichten ließe. Die Bundesversammlung entschied zwei Jahre später zu Gunsten Österreichs. Die Bundeszentralbehörde wurde im August 1842 vertagt, blieb formell aber bis 1848 erhalten.[2]
Zu den Richtern der Bundeszentralbehörde, den sog. Demagogenverfolgern, gehörten Heinrich von Prieser und Carl Ernst von Preuschen.
Siehe auch: Deutscher Dualismus
Nachlass
Erhalten sind 315 Sitzungsprotokolle mit über 7.300 Paragraphen und das Gesamtinkulpatenverzeichnis; das „Schwarze Buch“ erschien 1838 und umfasst mit seinem Nachtrag (1842) insgesamt 2.140 Personen, die von 1830 bis 1842 wegen politischer Vergehen gerichtlich in Erscheinung getreten waren. Das Verzeichnis ging nie in den praktischen Gebrauch der Polizeibehörden über.[2]
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Hintergrund und Aufgabe
Franz August Eichmann
Nach den Karlsbader Beschlüssen war 1819 die Mainzer Zentraluntersuchungskommission entstanden. Auf Betreiben Österreichs gründeten die Mitglieder des Deutschen Bundes die Bundes-Central-Behörde im Juni 1833. Anlass war der Frankfurter Wachensturm am 3. April 1833, den sie untersuchen sollte. Sie bestand aus fünf Richtern und ihren Ministerialreferenten, die die fünf Mitgliedstaaten entsandten: das Kaisertum Österreich, die Königreiche Preußen, Bayern und Württemberg und das Großherzogtum Hessen.[2] Die Behörde sammelte Informationen und Personaldaten und koordinierte die Unterdrückung revolutionärer Schriften.
Im Streit um die Vorherrschaft in Deutschland war sie bald ein Zankapfel unter den beteiligten Staaten. Bereits 1835 versuchten das Großherzogtum Baden, dann auch Bayern und Hessen-Darmstadt, die zu teure Behörde wieder aufzulösen. Metternich schlug stattdessen die Einrichtung eines Zentralinformationsbüros nach dem Mainzer Muster vor. Die Pläne scheiterten am Einspruch Preußens, das die Arbeit der Behörde noch nicht als erledigt ansah, und am Attentat auf den französischen König Louis-Philippe I. am 28. Juli 1835.
1836 versuchte Badens neuer Außenminister Friedrich von Blittersdorf statt der Behörde eine zentrale Bundespolizei einzurichten. Metternich stimmte zu, scheiterte aber wieder an der Ablehnung Preußens. 1838 warb Metternich für eine „Justizkommission“; im Grunde aber hatte sein Lieblingsprojekt nur einen neuen Namen bekommen. Preußen stimmte in der Hoffnung zu, bei der auf drei Amtsträger verkleinerten Behörde mit Österreich den Ton angeben zu können. Hingegen hatte sich Bayern bereits 1837 gegen jede Veränderung an der Behörde gestellt; aus Furcht vor Ausgrenzung blockierte es die Initiative.
Preußens neuer (liberalerer) König Friedrich Wilhelm IV. schränkte 1840 die Demagogenverfolgung ein und erließ im August 1840 eine Kabinettsorder, die Behörde schnellstmöglich aufzulösen. Österreich war gegen die Auflösung, weil die Umtriebe fortbestünden und sich eine nur vertagte Behörde im Bedarfsfall schnell wieder einrichten ließe. Die Bundesversammlung entschied zwei Jahre später zu Gunsten Österreichs. Die Bundeszentralbehörde wurde im August 1842 vertagt, blieb formell aber bis 1848 erhalten.[2]
Zu den Richtern der Bundeszentralbehörde, den sog. Demagogenverfolgern, gehörten Heinrich von Prieser und Carl Ernst von Preuschen.
Siehe auch: Deutscher Dualismus
Nachlass
Erhalten sind 315 Sitzungsprotokolle mit über 7.300 Paragraphen und das Gesamtinkulpatenverzeichnis; das „Schwarze Buch“ erschien 1838 und umfasst mit seinem Nachtrag (1842) insgesamt 2.140 Personen, die von 1830 bis 1842 wegen politischer Vergehen gerichtlich in Erscheinung getreten waren. Das Verzeichnis ging nie in den praktischen Gebrauch der Polizeibehörden über.[2]
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