Convenience Food
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Convenience Food
Convenience Food oder Convenience-Lebensmittel ist ein aus dem Englischen entlehnter Begriff für „bequemes Essen“ (convenience = Bequemlichkeit, food = Essen).[1] Damit werden vorgefertigte Lebensmittel bezeichnet, bei denen der Nahrungsmittelhersteller bestimmte Be- und Verarbeitungsstufen übernimmt, um weitere Zubereitungen in Privathaushalten, Gastronomie oder Gemeinschaftsverpflegungen zu erleichtern.
Zubereitete Instant-Nudelsuppe
Einteilung
Das Lexikon der Ernährung unterteilt Convenience Food in teilfertige und verzehrfertige Lebensmittel („Fertiggerichte“). Letztere sind „Lebensmittelzubereitungen, die vollständige Mahlzeiten ergeben, die so gegessen werden oder evtl. noch kurz aufgewärmt werden müssen.“ Teilfertige Lebensmittel werden dagegen unterteilt in küchenfertige Lebensmittel, die vor dem Garen noch vorbereitet werden müssen wie z.B. Gemüse, Früchte oder zerlegtes Fleisch; garfertige Lebensmittel, die nur noch gegart werden müssen wie z.B. fertig zubereitetes Gemüse, mariniertes Fleisch sowie zubereitungsfertige Lebensmittel, die vorbereitet und gegart sind und nur noch gewärmt oder vermischt werden müssen wie zum Beispiel Menüs oder Menükomponenten.[2] Das Lexikon des Ernährungsportal Baden-Württemberg nennt folgende Kategorien und Beispiele:
küchenfertig (z. B. unzubereitetes Tiefkühl-Gemüse, Fischfilet, Mischsalat, Backmischung)
garfertig (z. B. Nudeln, Schnitzel (paniert) Tiefkühl-Pommesfrites)
aufguss-/anrührfertig (z. B. Kartoffelpüreepulver, Instantgerichte (Tütensuppe))
zubereitungsfertig (regenerierfertig) (z. B. Konserven, Tiefkühl-Fertiggerichte, Mikrowellengerichte, Tiefkühltorte)
verzehrsfertig (z. B. Fischkonserven, Backwaren, Schokoriegel, Speiseeis oder Fruchtjoghurt)
Quelle - literatur & einzelnachweise
Zubereitete Instant-Nudelsuppe
Einteilung
Das Lexikon der Ernährung unterteilt Convenience Food in teilfertige und verzehrfertige Lebensmittel („Fertiggerichte“). Letztere sind „Lebensmittelzubereitungen, die vollständige Mahlzeiten ergeben, die so gegessen werden oder evtl. noch kurz aufgewärmt werden müssen.“ Teilfertige Lebensmittel werden dagegen unterteilt in küchenfertige Lebensmittel, die vor dem Garen noch vorbereitet werden müssen wie z.B. Gemüse, Früchte oder zerlegtes Fleisch; garfertige Lebensmittel, die nur noch gegart werden müssen wie z.B. fertig zubereitetes Gemüse, mariniertes Fleisch sowie zubereitungsfertige Lebensmittel, die vorbereitet und gegart sind und nur noch gewärmt oder vermischt werden müssen wie zum Beispiel Menüs oder Menükomponenten.[2] Das Lexikon des Ernährungsportal Baden-Württemberg nennt folgende Kategorien und Beispiele:
küchenfertig (z. B. unzubereitetes Tiefkühl-Gemüse, Fischfilet, Mischsalat, Backmischung)
garfertig (z. B. Nudeln, Schnitzel (paniert) Tiefkühl-Pommesfrites)
aufguss-/anrührfertig (z. B. Kartoffelpüreepulver, Instantgerichte (Tütensuppe))
zubereitungsfertig (regenerierfertig) (z. B. Konserven, Tiefkühl-Fertiggerichte, Mikrowellengerichte, Tiefkühltorte)
verzehrsfertig (z. B. Fischkonserven, Backwaren, Schokoriegel, Speiseeis oder Fruchtjoghurt)
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