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Das Protektorat

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Das Protektorat Empty Das Protektorat

Beitrag  checker So Sep 20, 2015 7:53 am

Ein Protektorat (von lat. protegere, „schützen“) ist ein teilsouveränes staatliches Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung einem anderen Staat durch einen völkerrechtlichen Vertrag unterstellt sind.[1] Dagegen sind Kolonien oder Übersee-Territorien Besitz der jeweiligen Kolonialmacht, die Bewohner deren Untertanen. Allerdings hat sich diese Definition erst Ende des 19. Jahrhunderts verfestigt. Bis dahin – vor allem in der Zeit des „Wettlaufs um Afrika“ im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts – war der Wortgebrauch noch unscharf, und manche afrikanischen Gebiete, die keinerlei Staatlichkeit im modernen Sinne aufwiesen, wurden Protektorate genannt. Hier handelte es sich um eine Vorstufe zur eigentlichen Kolonie, bei der nicht ein örtlicher Staat, sondern die eigenen Interessen in diesem Gebiet gegen rivalisierende europäische Staaten geschützt wurden. Diese Protektorate wurden alle zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Kolonien umgewandelt.

Wenn der untergeordnete Staat über ein Letztentscheidungsrecht verfügt und somit „Herr der Geschäfte“ bleibt, soll nicht von einem Protektorat gesprochen werden. Ob der protegierte Staat wegen der Beziehungen zur übergeordneten Protektoratsmacht seine Völkerrechtssubjektivität während der Dauer des Protektorats behält, ist umstritten. Nach einer Rechtsauffassung behält er seine Souveränität, kann sie aber nur noch eingeschränkt ausüben. Nach Auffassung der Gegenseite fehlt dem Protektorat mit der äußeren Souveränität ein wesentliches Merkmal der Staatlichkeit, weswegen es nicht als Völkerrechtssubjekt angesehen werden könne; dem Protektorat kann dennoch eine vertragsfähige Völkerrechtssubjektivität verliehen und damit ein eigenständiger internationaler Rechtsverkehr ohne Aufsicht des Protektorstaates erlaubt werden.

Protektorate nach Staaten und Organisationen
Britische Protektorate

1914 erklärten die Briten die bisherige osmanische Provinz zum selbständigen Sultanat Ägypten unter ihrer „Schutzherrschaft“, bis das Land 1922 formell – die ägyptische Außenpolitik blieb jedoch bis 1936 ebenso wie die gemeinsame Verwaltung des Sudans unter britischer Kontrolle – als Königreich in die Unabhängigkeit entlassen wurde. Die ab 1885 im heutigen Nigeria unterworfenen Gebiete wurden 1899 in die Einheiten Nordnigeria- und Südnigeria-Protektorat zusammengefasst. Die Länder wurden im Sinne des „indirect rule“ von den traditionellen Herrschern verwaltet, unterstanden aber der Gesetzgebung des Generalgouverneurs und waren deshalb eher Kolonien als Protektorate. Dasselbe galt für den Norden der Kolonie Goldküste (heute Ghana), jedoch war das Königreich Aschanti 1935–1951 ein echtes Protektorat. Das Königreich Swasiland wurde 1894 Protektorat des Burenstaates Südafrikanische Republik (Transvaal), 1902–1968 britisches Protektorat. Weitere Protektorate waren Betschuanaland (heute Botswana) 1865–1966, Basutoland (Königreich Lesotho) 1868–1966, Sultanat Sansibar 1890–1963, Emirat Kuwait 1914–1961, Scheichtum Bahrain 1880–1971, Scheichtum Katar 1916–1971, Golf-Scheichtümer (Piratenküste, heute Vereinigte Arabische Emirate) 1892–1971/72, Scheichtümer im Westlichen Aden-Protektorat und Hadramaut (heute zur Republik Jemen) 1849/1903–1967, indische Fürstenstaaten u. a. Sikkim (→ Indien) 18./19. Jh. bis 1947, die Föderierten Malaiischen Staaten (heute Teil von Malaysia) 19. Jh. bis 1957 und das Sultanat Brunei 1888–1984 sowie das Königreich Tonga 1900–1970.
Deutsche Protektorate
Kolonialwesen

Die sogenannten Deutschen Schutzgebiete Deutsch-Südwestafrika (heute: Namibia), Deutsch-Ostafrika (heute: Tansania, Ruanda, Burundi), Kamerun, Togo (heute: Togo und der östlichste Teil Ghanas) sowie Deutsch-Neuguinea (heute: Teil von Papua-Neuguinea und Mikronesien), Kiautschou und Deutsch-Samoa (heute: Samoa) waren bis zum Ersten Weltkrieg völkerrechtlich betrachtet Kolonien.
Protektorat Böhmen und Mähren

Unter Bruch des Münchner Abkommens von 1938 wurde die damalige Tschechoslowakei ohne die bereits abgetretenen[2] Gebiete des Sudetenlandes sowie der Slowakei, die sich als Erste Slowakische Republik unabhängig erklärte und ausgegliedert wurde, 1939 formal in das Protektorat Böhmen und Mähren umgewandelt (→ Zerschlagung der Rest-Tschechei). De facto war das annektierte Gebiet eher eine autonome Provinz des Deutschen Reiches beziehungsweise völkerrechtlich stellte das Protektorat einen Unterstaat im Sinne eines Staatenstaates dar.
Französische Protektorate

Fürstentum Monaco seit 1861, jedoch in neuerer Zeit mit außenpolitischen Sonderrechten (z. B. 1993 Beitritt zur UNO). Sultanat Marokko (französische Zone) 1912–1956; Beylik Tunesien 1881–1956; Kambodscha 1863–1945 (unabhängig seit November 1953); Tahiti (1842–1880), nun Teil von Französisch-Polynesien; Annam 1883–1945; Teilkönigreiche von Laos 1893–1945; das Saarland 1947–1956.
Italienische Protektorate

Abessinien 1935–1941, danach wieder unabhängig
Japanische Protektorate

Groß-Korea 1905–1910; Kaiserreich Mandschukuo 1932–1945 (Oiso)
Russische Protektorate

Khanat Buchara 1868–1920; Khanat Xiva 1873–1920; Urjanchai 1914–1917, Polen-Litauen seit 1768[3]
Spanische Protektorate

Sultanat Spanisch-Marokko 1912–56/58; Monaco 1542–1641, danach an Frankreich
US-amerikanische Protektorate

Kuba 1906–1909; Dominikanische Republik 1916–1924. 1915 intervenierten die USA in Haiti. Sie hielten das Land bis 1934 besetzt und behandelten es faktisch wie ein Protektorat.
Mandatsgebiete des Völkerbunds

Selbst die A-Mandate des Völkerbunds – wie das Völkerbundsmandat für Palästina oder das Britische Mandat Mesopotamien (auf dem Gebiet des heutigen Irak) – waren keine Protektorate, weil sie keine Staaten aus eigenem Recht waren. Da sie aber zum Status selbstständiger Staaten hingeführt werden sollten, waren sie Protektoraten sehr ähnlich. Die B-Mandate waren faktisch Kolonien; die C-Mandate (z. B. das ehemalige Deutsch-Südwestafrika) wurden als Teile des Staatsgebiets der Mandatsmacht verwaltet.
Internationale Protektorate

Territorien, die unter der Souveränität einer internationalen Organisation stehen. Der Begriff findet heute Anwendung auf folgende Gebiete: Bosnien, Kosovo (umstritten), Afghanistan (zeitweise), Irak (zeitweise). Es ist umstritten, unter welchen Umständen von einem internationalen Protektorat überhaupt bzw. wann nicht mehr von einem Protektorat gesprochen werden kann. Eine Hilfskonstruktion könnte lauten: Ein Territorium ist so lange als Protektorat zu betrachten, wie es ohne die internationale Gemeinschaft nicht für die Aufrechterhaltung staatlicher Souveränität sorgen kann. Die hohe internationale Präsenz erzeugt in den Protektoraten oft ökonomische Prozesse und Strukturen, die denen von Rentenökonomien gleichen (Dauderstädt/Schildberg 2006).

Siehe auch

Gebietshoheit
Verwaltungshoheit
Suzeränität

Quelle - Literatur & Einzelnachweise
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