Jugendkonzentrationslager - „Jugendschutzlager“ oder „Jugendverwahrlager“ Amerikanisiert Bootcamp
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Jugendkonzentrationslager - „Jugendschutzlager“ oder „Jugendverwahrlager“ Amerikanisiert Bootcamp
Jugendkonzentrationslager (mit einem nationalsozialistischen Euphemismus „Jugendschutzlager“ oder „Jugendverwahrlager“ genannt) waren im Nationalsozialismus Konzentrationslager zur Internierung widerständiger, „schwer erziehbarer“, „arbeitsscheuer“ und nonkonformistischer Kinder und Jugendlicher.
Organisation der Jugendkonzentrationslager
Die Lager unterstanden dem Reichssicherheitshauptamt und dienten offiziell der „Jugendfürsorge“ wie auch kriminalpolizeilichen Maßnahmen. Im Reichsinnenministerium war Hans Muthesius für die zentrale Verwaltung der Jugendkonzentrationslager zuständig.[1] Die rechtliche Grundlage für die Unterbringung bot ein Erlass zur „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“, der den Zugriff auf „Asoziale“ regelte.[2] Als „asozial“ konnte jede Person gelten, die einer Minderheit angehörte, sich der Unterwerfung unter den Nationalsozialismus entzog oder anderweitig auffiel. Die Jugendlichen wurden durch Robert Ritters Rassenhygienische und Bevölkerungsbiologische Forschungsstelle nach rassistischen beziehungsweise „kriminalbiologischen“ Merkmalen und ihrer „Entwicklungs- oder Erziehungsfähigkeit“ begutachtet. Danach wurde entschieden, welche Zwangsmaßnahmen gegen sie angewendet werden sollten.
Hauptlager
Lager Moringen (bei Göttingen) für Jungen
Das Jungenlager in Moringen im „Landeswerkhaus“ (offiziell „Polizeiliches Jugendschutzlager“) wurde auf Anregung von Reinhard Heydrich als erstes Lager dieser Art im Juni 1940 eingerichtet. Es war dem Reichssicherheitshauptamt, Amt V (Reichskriminalpolizeiamt) unterstellt. Im Lager wurden mindestens 1.400 Jungen im Alter von 13 bis 22 Jahren eingesperrt; sie wurden nach Selektion in verschiedenen Blöcken untergebracht. Mindestens 89 Häftlinge wurden ermordet.
Außenlager wurden im September 1943 in Berlin-Weißensee und im Juli 1944 in Volpriehausen eingerichtet. Moringen wurde im April 1945 befreit.
Lager „Uckermark“ für Mädchen und junge Frauen
Das Mädchenlager „Uckermark“ wurde im Juni 1942 in unmittelbarer Nähe des Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück eingerichtet. Die Leitung hatte Kriminalrätin Lotte Toberentz inne. Hier wurden über 1.000 Mädchen und junge Frauen untergebracht. Die Hintergründe waren ähnlich wie in Moringen, hinzu kamen Einweisungen durch die Kriminalpolizei wegen „sexueller Abweichungen“. Es wurden auch einige Partisaninnen eingesperrt.
Im Juni 1944 wurde ein Nebenlager am Truppenübungsplatz Döberitz eingerichtet, in dem Mädchen, die sich in Uckermark bewährt hatten, untergebracht wurden. Im Januar 1945 diente das Nebenlager dem Massenmord an Frauen aus Ravensbrück und nahm damit den Charakter eines Todeslagers an.
Weitere Anstalten
Zur Unterdrückung von abweichenden Jugendlichen hatten die Nationalsozialisten noch weitere Anstalten, Arbeitslager und Jugendgefängnisse eingerichtet. Volljährige Insassen wurden häufig in andere KZ verbracht.
Kinder und Jugendliche, die die Nationalsozialisten aus rassistischen Gründen verfolgten, wurden wie Erwachsene in Konzentrations- und Vernichtungslager deportiert und im Holocaust getötet.
Des Weiteren gab es auf Befehl des Reichsführers SS Heinrich Himmler sogenannte „Ausländerkinder-Pflegestätten“ für die Kinder von Zwangsarbeitern. Hier herrschten dieselben unmenschliche Bedingungen wie in den anderen genannten Einrichtungen. Die „Ausländerkinder-Pflegestätten“ hatten kein anderes Ziel, als die Kinder von Zwangsarbeitern möglichst unbemerkt von der Öffentlichkeit verkümmern zu lassen.
Siehe auch
Erziehung im Nationalsozialismus
Quelle - literatur & Einzelnachweise
Organisation der Jugendkonzentrationslager
Die Lager unterstanden dem Reichssicherheitshauptamt und dienten offiziell der „Jugendfürsorge“ wie auch kriminalpolizeilichen Maßnahmen. Im Reichsinnenministerium war Hans Muthesius für die zentrale Verwaltung der Jugendkonzentrationslager zuständig.[1] Die rechtliche Grundlage für die Unterbringung bot ein Erlass zur „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“, der den Zugriff auf „Asoziale“ regelte.[2] Als „asozial“ konnte jede Person gelten, die einer Minderheit angehörte, sich der Unterwerfung unter den Nationalsozialismus entzog oder anderweitig auffiel. Die Jugendlichen wurden durch Robert Ritters Rassenhygienische und Bevölkerungsbiologische Forschungsstelle nach rassistischen beziehungsweise „kriminalbiologischen“ Merkmalen und ihrer „Entwicklungs- oder Erziehungsfähigkeit“ begutachtet. Danach wurde entschieden, welche Zwangsmaßnahmen gegen sie angewendet werden sollten.
Hauptlager
Lager Moringen (bei Göttingen) für Jungen
Das Jungenlager in Moringen im „Landeswerkhaus“ (offiziell „Polizeiliches Jugendschutzlager“) wurde auf Anregung von Reinhard Heydrich als erstes Lager dieser Art im Juni 1940 eingerichtet. Es war dem Reichssicherheitshauptamt, Amt V (Reichskriminalpolizeiamt) unterstellt. Im Lager wurden mindestens 1.400 Jungen im Alter von 13 bis 22 Jahren eingesperrt; sie wurden nach Selektion in verschiedenen Blöcken untergebracht. Mindestens 89 Häftlinge wurden ermordet.
Außenlager wurden im September 1943 in Berlin-Weißensee und im Juli 1944 in Volpriehausen eingerichtet. Moringen wurde im April 1945 befreit.
Lager „Uckermark“ für Mädchen und junge Frauen
Das Mädchenlager „Uckermark“ wurde im Juni 1942 in unmittelbarer Nähe des Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück eingerichtet. Die Leitung hatte Kriminalrätin Lotte Toberentz inne. Hier wurden über 1.000 Mädchen und junge Frauen untergebracht. Die Hintergründe waren ähnlich wie in Moringen, hinzu kamen Einweisungen durch die Kriminalpolizei wegen „sexueller Abweichungen“. Es wurden auch einige Partisaninnen eingesperrt.
Im Juni 1944 wurde ein Nebenlager am Truppenübungsplatz Döberitz eingerichtet, in dem Mädchen, die sich in Uckermark bewährt hatten, untergebracht wurden. Im Januar 1945 diente das Nebenlager dem Massenmord an Frauen aus Ravensbrück und nahm damit den Charakter eines Todeslagers an.
Weitere Anstalten
Zur Unterdrückung von abweichenden Jugendlichen hatten die Nationalsozialisten noch weitere Anstalten, Arbeitslager und Jugendgefängnisse eingerichtet. Volljährige Insassen wurden häufig in andere KZ verbracht.
Kinder und Jugendliche, die die Nationalsozialisten aus rassistischen Gründen verfolgten, wurden wie Erwachsene in Konzentrations- und Vernichtungslager deportiert und im Holocaust getötet.
Des Weiteren gab es auf Befehl des Reichsführers SS Heinrich Himmler sogenannte „Ausländerkinder-Pflegestätten“ für die Kinder von Zwangsarbeitern. Hier herrschten dieselben unmenschliche Bedingungen wie in den anderen genannten Einrichtungen. Die „Ausländerkinder-Pflegestätten“ hatten kein anderes Ziel, als die Kinder von Zwangsarbeitern möglichst unbemerkt von der Öffentlichkeit verkümmern zu lassen.
Siehe auch
Erziehung im Nationalsozialismus
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