Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schaeuble zum Zitiergebot
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Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schaeuble zum Zitiergebot
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schaeuble zum Zitiergebot
Von: blauwassertv | Erstellt: 03.10.2009
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bindet gemäß Artikel 1 Abs. 3 GG den Gesetzgeber, die vollziehende Gewalt und die Gerichte an die Grundrechte als unmittelbar gültiges Recht. Um das Aushöhlen der Freiheitsgrundrechte durch den einfachen Gesetzgeber weitestgehend zu verhindern, hat der Verfassungsgeber 1948 / 49 den Artikel 19 Abs. 1 GG geschaffen, dieser lautet:
"Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen."
Gesetze, die diese zwingenden Gültigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllen, sind ungültig, erlangen keine Gesetzeskraft, sie entfalten keine Wirkung, alle auf ungültigen Gesetzen basierenden Verwaltungsakte sind ebenfalls ungültig bzw. nichtig.
Der Bundesinnenminister und oberste Verfassungschütze Dr. Wolfgang Schäuble hat sich zum sog. Zitiergebot am 08.11.2008 auf der Plattform "abgeordnetenwatch" dazu eindeutig geäußert. Seine Worte hat hier ein Sprachautomat zum Klingen gebracht.
Von: blauwassertv | Erstellt: 03.10.2009
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bindet gemäß Artikel 1 Abs. 3 GG den Gesetzgeber, die vollziehende Gewalt und die Gerichte an die Grundrechte als unmittelbar gültiges Recht. Um das Aushöhlen der Freiheitsgrundrechte durch den einfachen Gesetzgeber weitestgehend zu verhindern, hat der Verfassungsgeber 1948 / 49 den Artikel 19 Abs. 1 GG geschaffen, dieser lautet:
"Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen."
Gesetze, die diese zwingenden Gültigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllen, sind ungültig, erlangen keine Gesetzeskraft, sie entfalten keine Wirkung, alle auf ungültigen Gesetzen basierenden Verwaltungsakte sind ebenfalls ungültig bzw. nichtig.
Der Bundesinnenminister und oberste Verfassungschütze Dr. Wolfgang Schäuble hat sich zum sog. Zitiergebot am 08.11.2008 auf der Plattform "abgeordnetenwatch" dazu eindeutig geäußert. Seine Worte hat hier ein Sprachautomat zum Klingen gebracht.
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