Aus Recht wurde Unrecht, weil Botmäßigkeit herrscht.
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Aus Recht wurde Unrecht, weil Botmäßigkeit herrscht.
Vor den Gerichten in aller Welt wird schon lange kein Recht mehr gesprochen, sondern im Namen des Volkes unrechte und ungerechte Urteile verkündet.
Recht bekommt der, der Geld hat und sich den besten Rechtsverdreher leisten kann. Das ist so gewollt von denen, die Geld haben, wozu auch die ReGIERenden (CDU, FDP, SPD, die GRÜNEN, die NAZI's etc.) dazu zählen.
Wer wie der Mittelstand, die Mittelschicht Arbeit hat und Steuern zahlen kann, erkauft sich mit den Steuern auch das Recht, sie bezahlen bzw. sie müssen dafür bezahlen, daß sie Recht bekommen.
Die Unterschicht, die Leistungsempfänger von Renten und Sozialleistungen, die können sich das Recht vor Gericht nicht erkaufen, weil sie nur Geld bekommen und somit auch keine Steuern bzw. kein Schutzgeld zahlen können.
Botmäßigkeit, als Eigenschaft auch gerichtsuntertan, ist die dem Richter vom Landesherrn übertragene landesherrliche Gerichtsbarkeit. Der Richter übte als sogenannter Gerichtsuntertan die Gerichtsbarkeit nur im Sinne des Landesherrn aus, er durfte dieses Recht nicht zu seinem eigenen Nutzen missbrauchen.
Der Begriff Botmäßigkeit wurde auch oft für das Ausüben einer Herrschaft im Sinne des Landesherrn gebraucht. Er ist eine Ableitung von nhd. Bot (sächlich), mhd. bot, beide mit der Bedeutung „Befehl“, „Gebot“, und verwandt mit nhd. bieten.
Recht bekommt der, der Geld hat und sich den besten Rechtsverdreher leisten kann. Das ist so gewollt von denen, die Geld haben, wozu auch die ReGIERenden (CDU, FDP, SPD, die GRÜNEN, die NAZI's etc.) dazu zählen.
Wer wie der Mittelstand, die Mittelschicht Arbeit hat und Steuern zahlen kann, erkauft sich mit den Steuern auch das Recht, sie bezahlen bzw. sie müssen dafür bezahlen, daß sie Recht bekommen.
Die Unterschicht, die Leistungsempfänger von Renten und Sozialleistungen, die können sich das Recht vor Gericht nicht erkaufen, weil sie nur Geld bekommen und somit auch keine Steuern bzw. kein Schutzgeld zahlen können.
Botmäßigkeit, als Eigenschaft auch gerichtsuntertan, ist die dem Richter vom Landesherrn übertragene landesherrliche Gerichtsbarkeit. Der Richter übte als sogenannter Gerichtsuntertan die Gerichtsbarkeit nur im Sinne des Landesherrn aus, er durfte dieses Recht nicht zu seinem eigenen Nutzen missbrauchen.
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