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    Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht

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    Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Empty Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht

    Beitrag  Andy Mo Okt 10, 2016 9:17 pm

    Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (französisch Autorité fédérale de surveillance des marchés financiers, italienisch Autorità federale di vigilanza sui mercati finanziari, rätoromanisch Autoritad federala per la surveglianza dals martgads da finanzas; finma) beaufsichtigt und kontrolliert als schweizerische Finanzmarktaufsichtsbehörde alle Bereiche des Finanzwesens, insbesondere Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler sowie kollektive Kapitalanlagen und Prüfgesellschaften.

    Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht 200px-Eidgen%C3%B6ssische_Finanzmarktaufsicht_logo.svg
    Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts
    Aufsichts­behörde(n) Bundesversammlung
    Bestehen seit 1. Januar 2009
    Behördenleitung Mark Branson (Direktor)
    Mitarbeiter 480 (2013) [1]
    Website www.finma.ch


    Die Behörde ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Bern.[2] Sie ist institutionell, funktionell und finanziell von der zentralen Bundesverwaltung unabhängig und dem Eidgenössischen Finanzdepartement nur administrativ angegliedert. Das Parlament hat die Oberaufsicht.

    Seit 2011 ist Anne Héritier Lachat Verwaltungsratspräsidentin.[3] Direktor ist Mark Branson.

    Gründung und Organisation

    Die Behörde nahm ihre Tätigkeit am 1. Januar 2009 auf.[4] Sie entstand aus einer Zusammenführung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK), des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) und der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG). Die Finma geht auf das am 22. Juni 2007 von den eidgenössischen Räten verabschiedete Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) zurück. Am 15. Oktober 2008 erfolgte der Umsetzungserlass durch den Bundesrat.

    Die Behörde hat Organisations- und Budgetautonomie. Ihre Organe sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung, welche in vier Bereiche unterteilt ist: Banken, Versicherungen, Märkte sowie Strategische Grundlagen und Zentrale Dienste. Finanziert wird die Finma mittels Gebühren und weiteren Abgaben der Beaufsichtigten.
    Zweck und Aufgaben

    Die Behörde verfolgt nach Massgabe der Finanzmarktgesetze den Zweck, Gläubiger, Anleger und Versicherte zu schützen (Anlegerschutz).
    Die Behörde bewilligt den Betrieb der ihrer Aufsicht unterstellten Unternehmen und Organisationen und überwacht sie.
    Sie ist zuständig für die Geldwäschereibekämpfung und wickelt bei Bedarf Sanierungsverfahren und Konkurse ab.

    Ziele der Finanzmarktaufsicht

    Die Behörde verfolgt zwei Hauptziele und ein Nebenziel:

    Das erste besteht im Schutz der Gläubiger, Anleger und Versicherten (Kundenschutz).
    Das zweite Hauptziel strebt den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte an. Dieser Funktionsschutz umfasst die Stabilität des Finanzsystems, das Funktionieren der Märkte, das Vertrauen in das Finanzsystem oder den Schutz des Finanzsystems vor Missbrauch durch Verbrecher.
    Durch das Verfolgen dieser Ziele soll die Aufsicht dazu beitragen, das Ansehen und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu stärken.


    Quelle
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