Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
Seite 1 von 1
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (französisch Autorité fédérale de surveillance des marchés financiers, italienisch Autorità federale di vigilanza sui mercati finanziari, rätoromanisch Autoritad federala per la surveglianza dals martgads da finanzas; finma) beaufsichtigt und kontrolliert als schweizerische Finanzmarktaufsichtsbehörde alle Bereiche des Finanzwesens, insbesondere Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler sowie kollektive Kapitalanlagen und Prüfgesellschaften.
Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts
Aufsichtsbehörde(n) Bundesversammlung
Bestehen seit 1. Januar 2009
Behördenleitung Mark Branson (Direktor)
Mitarbeiter 480 (2013) [1]
Website www.finma.ch
Die Behörde ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Bern.[2] Sie ist institutionell, funktionell und finanziell von der zentralen Bundesverwaltung unabhängig und dem Eidgenössischen Finanzdepartement nur administrativ angegliedert. Das Parlament hat die Oberaufsicht.
Seit 2011 ist Anne Héritier Lachat Verwaltungsratspräsidentin.[3] Direktor ist Mark Branson.
Gründung und Organisation
Die Behörde nahm ihre Tätigkeit am 1. Januar 2009 auf.[4] Sie entstand aus einer Zusammenführung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK), des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) und der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG). Die Finma geht auf das am 22. Juni 2007 von den eidgenössischen Räten verabschiedete Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) zurück. Am 15. Oktober 2008 erfolgte der Umsetzungserlass durch den Bundesrat.
Die Behörde hat Organisations- und Budgetautonomie. Ihre Organe sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung, welche in vier Bereiche unterteilt ist: Banken, Versicherungen, Märkte sowie Strategische Grundlagen und Zentrale Dienste. Finanziert wird die Finma mittels Gebühren und weiteren Abgaben der Beaufsichtigten.
Zweck und Aufgaben
Die Behörde verfolgt nach Massgabe der Finanzmarktgesetze den Zweck, Gläubiger, Anleger und Versicherte zu schützen (Anlegerschutz).
Die Behörde bewilligt den Betrieb der ihrer Aufsicht unterstellten Unternehmen und Organisationen und überwacht sie.
Sie ist zuständig für die Geldwäschereibekämpfung und wickelt bei Bedarf Sanierungsverfahren und Konkurse ab.
Ziele der Finanzmarktaufsicht
Die Behörde verfolgt zwei Hauptziele und ein Nebenziel:
Das erste besteht im Schutz der Gläubiger, Anleger und Versicherten (Kundenschutz).
Das zweite Hauptziel strebt den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte an. Dieser Funktionsschutz umfasst die Stabilität des Finanzsystems, das Funktionieren der Märkte, das Vertrauen in das Finanzsystem oder den Schutz des Finanzsystems vor Missbrauch durch Verbrecher.
Durch das Verfolgen dieser Ziele soll die Aufsicht dazu beitragen, das Ansehen und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu stärken.
Quelle
Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts
Aufsichtsbehörde(n) Bundesversammlung
Bestehen seit 1. Januar 2009
Behördenleitung Mark Branson (Direktor)
Mitarbeiter 480 (2013) [1]
Website www.finma.ch
Die Behörde ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Bern.[2] Sie ist institutionell, funktionell und finanziell von der zentralen Bundesverwaltung unabhängig und dem Eidgenössischen Finanzdepartement nur administrativ angegliedert. Das Parlament hat die Oberaufsicht.
Seit 2011 ist Anne Héritier Lachat Verwaltungsratspräsidentin.[3] Direktor ist Mark Branson.
Gründung und Organisation
Die Behörde nahm ihre Tätigkeit am 1. Januar 2009 auf.[4] Sie entstand aus einer Zusammenführung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK), des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) und der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG). Die Finma geht auf das am 22. Juni 2007 von den eidgenössischen Räten verabschiedete Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) zurück. Am 15. Oktober 2008 erfolgte der Umsetzungserlass durch den Bundesrat.
Die Behörde hat Organisations- und Budgetautonomie. Ihre Organe sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung, welche in vier Bereiche unterteilt ist: Banken, Versicherungen, Märkte sowie Strategische Grundlagen und Zentrale Dienste. Finanziert wird die Finma mittels Gebühren und weiteren Abgaben der Beaufsichtigten.
Zweck und Aufgaben
Die Behörde verfolgt nach Massgabe der Finanzmarktgesetze den Zweck, Gläubiger, Anleger und Versicherte zu schützen (Anlegerschutz).
Die Behörde bewilligt den Betrieb der ihrer Aufsicht unterstellten Unternehmen und Organisationen und überwacht sie.
Sie ist zuständig für die Geldwäschereibekämpfung und wickelt bei Bedarf Sanierungsverfahren und Konkurse ab.
Ziele der Finanzmarktaufsicht
Die Behörde verfolgt zwei Hauptziele und ein Nebenziel:
Das erste besteht im Schutz der Gläubiger, Anleger und Versicherten (Kundenschutz).
Das zweite Hauptziel strebt den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte an. Dieser Funktionsschutz umfasst die Stabilität des Finanzsystems, das Funktionieren der Märkte, das Vertrauen in das Finanzsystem oder den Schutz des Finanzsystems vor Missbrauch durch Verbrecher.
Durch das Verfolgen dieser Ziele soll die Aufsicht dazu beitragen, das Ansehen und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu stärken.
Quelle
Andy- Admin
- Anzahl der Beiträge : 36059
Anmeldedatum : 03.04.11
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mo März 18, 2024 6:23 am von checker
» Einfach erklärt - Funktionsweiße, Fehlersuche und Tuning. Bürstenloser Nabenmotor
Mo März 18, 2024 6:15 am von checker
» Akne Filme Dr. Pimple Pooper
Sa März 02, 2024 4:50 am von Andy
» R.I.P. Manni
Sa Dez 30, 2023 6:31 am von checker
» R.i.P. Manfred Wüstefeld
So Dez 10, 2023 9:07 am von checker
» R.I.P. Holger
Fr Nov 03, 2023 9:33 pm von Andy
» R.I.P Rudolf HAASE
Do Sep 21, 2023 5:55 am von Andy
» PAROOKAVILLE 2023 | Finch
Do Aug 03, 2023 1:58 am von Andy
» Festivalfilm - ROCKHARZ 2023
Do Aug 03, 2023 1:55 am von Andy