Die Wort-Bild-Marke
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Die Wort-Bild-Marke
Unter einer Wort-Bild-Marke (seltener auch Bild-Wort-Marke genannt) versteht man eine dauerhafte Kombination zwischen textlichen und grafischen Elementen in einer Darstellung (z. B. Logo oder Emblem).
Beispiel: Wort-Bild-Marke („CD Bund“) der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Definition
Die Bezeichnung Wort-Bild-Marke erklärt sich aus der Kombination aus Text (Wort) und Grafik (Bild). Damit grenzt sie sich von Marken ab, die aus reinem Text bestehen (Wortmarke) oder aus reiner Grafik (Bildmarke).
Grundsätzlich gilt, dass die Marke nicht mit einer handelsüblichen Schreibmaschine darstellbar sein darf, da sie sonst als Wortmarke gilt. Eine Grafik zu dem Text ist aber nicht zwingend erforderlich, solange die Schrift selbst grafische Merkmale aufweist (z. B. spezieller Font).
Wird einer Bildmarke vorübergehend Text hinzugefügt (z. B. im Rahmen von Aktionen, Jubiläen), liegt keine Wort-Bild-Marke vor. Erst wenn Wort und Bild regelmäßig zusammen verwendet werden oder durch das Corporate Design als zusammengehörig definiert werden, spricht man von einer Wort-Bild-Marke.
Markenrecht
Markenrechtlich betrachtet ist eine Wort-Bild-Marke ein Zeichen, das sowohl eine Buchstabenfolge als auch graphische Gestaltungselemente aufweist.
Im Gegensatz zur reinen Wortmarke können auf diese Weise auch Begriffe markenrechtlich geschützt werden, die als reine Wortmarken wegen mangelnder Unterscheidungskraft oder eines bestehenden Freihalteinteresses – beispielsweise beschreibende Begriffe – dem Markenschutz nicht zugänglich sind. Der entstehende Schutz erstreckt sich dabei jedoch nur auf die Gesamtheit der Marke, d. h. auf beide Bestandteile (Wort und Bild).
Der grafische (Bild-)Anteil wird mit der Wiener Klassifikation beschrieben.
Da der Inhaber einer eingetragenen Marke aufgrund des Benutzungszwangs gezwungen ist, seine Marke zu benutzen, dürfen die Abweichungen zwischen der eingetragenen und der benutzten Marke nur unwesentlich sein.
Siehe auch
Hörmarke
Farbmarke
Geruchsmarke
Quelle
Beispiel: Wort-Bild-Marke („CD Bund“) der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Definition
Die Bezeichnung Wort-Bild-Marke erklärt sich aus der Kombination aus Text (Wort) und Grafik (Bild). Damit grenzt sie sich von Marken ab, die aus reinem Text bestehen (Wortmarke) oder aus reiner Grafik (Bildmarke).
Grundsätzlich gilt, dass die Marke nicht mit einer handelsüblichen Schreibmaschine darstellbar sein darf, da sie sonst als Wortmarke gilt. Eine Grafik zu dem Text ist aber nicht zwingend erforderlich, solange die Schrift selbst grafische Merkmale aufweist (z. B. spezieller Font).
Wird einer Bildmarke vorübergehend Text hinzugefügt (z. B. im Rahmen von Aktionen, Jubiläen), liegt keine Wort-Bild-Marke vor. Erst wenn Wort und Bild regelmäßig zusammen verwendet werden oder durch das Corporate Design als zusammengehörig definiert werden, spricht man von einer Wort-Bild-Marke.
Markenrecht
Markenrechtlich betrachtet ist eine Wort-Bild-Marke ein Zeichen, das sowohl eine Buchstabenfolge als auch graphische Gestaltungselemente aufweist.
Im Gegensatz zur reinen Wortmarke können auf diese Weise auch Begriffe markenrechtlich geschützt werden, die als reine Wortmarken wegen mangelnder Unterscheidungskraft oder eines bestehenden Freihalteinteresses – beispielsweise beschreibende Begriffe – dem Markenschutz nicht zugänglich sind. Der entstehende Schutz erstreckt sich dabei jedoch nur auf die Gesamtheit der Marke, d. h. auf beide Bestandteile (Wort und Bild).
Der grafische (Bild-)Anteil wird mit der Wiener Klassifikation beschrieben.
Da der Inhaber einer eingetragenen Marke aufgrund des Benutzungszwangs gezwungen ist, seine Marke zu benutzen, dürfen die Abweichungen zwischen der eingetragenen und der benutzten Marke nur unwesentlich sein.
Siehe auch
Hörmarke
Farbmarke
Geruchsmarke
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