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Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

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Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Empty Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Beitrag  checker Sa Nov 18, 2017 8:04 am

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist ein eingetragener Verein, der als Selbstverwaltungseinrichtung zur Förderung der Wissenschaft und Forschung in der Bundesrepublik Deutschland fungiert. 2016 hatte die DFG einen Förderungsetat von 2,99 Milliarden Euro.[1] Mitglieder der DFG sind größtenteils Hochschulen und Forschungseinrichtungen von „allgemeiner Bedeutung“ sowie die deutschen Akademien der Wissenschaften.

Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) 220px-DFG-logo-blau.svg
Logo
Rechtsform eingetragener Verein
Gründung 30. Oktober 1920
2. August 1951 (Wiedergründung)
Sitz Bonn, Deutschland Deutschland
Ursprung Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft, Deutscher Forschungsrat
Website www.dfg.de


Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) 220px-Gesch%C3%A4ftsstelle_der_Deutschen_Forschungsgemeinschaft_in_Bonn-Bad_Godesberg
Die DFG-Geschäftsstelle in Bonn-Bad Godesberg

Organisation und Aufgaben
Aufgaben

In ihrer Satzung definiert der § 1 ihre Aufgaben:

   „Die Deutsche Forschungsgemeinschaft dient der Wissenschaft in allen ihren Zweigen durch die finanzielle Unterstützung von Forschungsaufgaben und durch die Förderung der Zusammenarbeit unter den Forschern. Sie berät Parlamente und Behörden in wissenschaftlichen Fragen und pflegt die Verbindungen der Forschung zur Wirtschaft und zur ausländischen Wissenschaft. …“

– Satzung der Deutschen Forschungsgemeinschaft[2]

Die DFG fördert Einzelprojekte, Verbundprojekte (Forschergruppen, Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereiche, Forschungszentren) sowie Infrastruktur und sie unterhält weltweit Wissenschaftsbeziehungen. Der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses gilt ihre besondere Aufmerksamkeit (z. B. Forschungsstipendium, Programm Eigene Stelle, Emmy-Noether-Programm, Heisenberg-Programm). Antragsberechtigt sind neben Institutionen auch einzelne Wissenschaftler (ab der Promotion).
Organe

Die DFG hat lt. § 4 der Satzung acht Organe[2]:

   Mitgliederversammlung,
   Präsident,
   Präsidium,
   Vorstand,
   Generalsekretär,
   Senat,
   Hauptausschuss,
   Fachkollegien.

Die Mitgliederversammlung (§ 5 der Satzung) bestimmt die operativen Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Von ihr wird der Präsident gewählt, das übrige Präsidium und die Mitglieder des Senats. Zudem bestätigt sie die Berufung des Generalsekretärs durch den Hauptausschuss. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Die Mitgliederversammlung nimmt weiterhin Aufgaben wie die Entgegennahme von Jahresbericht und Jahresrechnung des Vorstands und Entlastung des Vorstands wahr.[2]

Das Präsidium[2] besteht aus dem Präsidenten (Peter Strohschneider) und derzeit neun Vizepräsidenten. Die Vizepräsidenten sind Frank Allgöwer (Regelungstechnik), Katja Becker (Biochemie und Molekularbiologie), Leena Bruckner-Tuderman (Medizin), Wolfgang Ertmer (Physik), Roland A. Fischer (Chemie), Julika Griem (Literaturwissenschaften), Marlis Hochbruck (Angewandte und Numerische Mathematik), Wolfgang Schön (Steuerrecht und Öffentliche Finanzen) sowie Andreas Barner (Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft/ständiger Gast).[3]

Das Präsidium bedient zur Erledigung der laufenden Geschäfte der Geschäftsführung, an deren Spitze der Generalsekretär der Deutschen Forschungsgemeinschaft steht. Seit 1. September 2007 ist Dorothee Dzwonnek Generalsekretärin der DFG.

Gemeinsam mit dem Präsidenten bildet die Generalsekretärin den Vorstand der DFG.[2]

Die Geschäftsstelle ist am Sitz des Vereins in Bonn, Kennedyallee 40 angesiedelt. Das Berliner Büro befindet sich im WissenschaftsForum Berlin am Gendarmenmarkt.[4]
Finanzierung

Bund und Länder finanzieren nahezu vollständig (Haushalt 2016: 99,9 % ent. Jahresbericht 2016[5]) die europaweit größte Forschungsförderungsorganisation gemeinschaftlich als einen gemeinnützigen, eingetragenen Verein. Planungssicherheit durch kontinuierliche Etatsteigerungen ist mit dem Pakt für Forschung und Innovation gegeben.
Senat und Senatskommissionen

Ein wesentliches Steuerungsgremium der DFG ist der Senat, der aus 39 wissenschaftlichen Mitgliedern besteht. Von diesen Mitgliedern werden 36 Mitglieder von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt, der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, der Präsident der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften und der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft gehören dem Senat qua Amt an. Ständige Gäste des Senats sind die Präsidenten der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, der Fraunhofer-Gesellschaft und der Vorsitzende des Wissenschaftsrates.

Der Senat setzt „zur Erfüllung seiner Aufgaben“ Kommissionen und Ausschüsse ein.[6]
Ausschüsse des Senats

Die Senatsausschüsse für die Sonderforschungsbereiche und die Graduiertenkollegs bereiten die Förderentscheidungen der beiden korrespondierenden Bewilligungsausschüsse als Unterausschüsse des Hauptausschusses vor (siehe unten). Sie sind außerdem für die Weiterentwicklung dieser Förderprogramme und ihrer Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren zuständig.

Bei dem Senatsausschuss „Perspektiven der Forschung“ und dem „Ad-hoc-Ausschuss für die Prüfung von Mitgliedschaftsanträgen“ handelt es sich um Arbeitsgremien des Senats, die Entscheidungen des Senats vorbereiten.
Senatskommissionen

Die Senatskommissionen der DFG unterstützen die satzungsgemäße Aufgabe der Politikberatung der DFG, indem sie unter anderem nach rein wissenschaftlichen Maßstäben Stellungnahmen zu gesellschaftlich relevanten Fragestellungen mit Forschungsbezug erstellen. Außerdem sind sie ein wichtiger Teil der wissenschaftlichen Selbstverwaltung, da sie beispielsweise Fragen mit besonderem Koordinierungsbedarf für bestimmte Wissenschaftsbereiche bearbeiten.

Der Senat hat im Jahr 2010 beschlossen, seine Kommissionen in zwei Kategorien einzuteilen: Ständige Senatskommissionen für bedeutende Felder mit langfristiger Perspektive, in denen neue wissenschaftliche Erkenntnisse fachübergreifend und kontinuierlich aufbereitet werden müssen, oder sich schnell entwickelnde wissenschaftliche Themen, in denen absehbar mit wiederkehrendem gesetzlichen Regelungsbedarf mit deutlicher Relevanz für die Forschung zu rechnen ist. Senatskommissionen werden für einen bestimmten Zeitraum eingerichtet (in der Regel 6 Jahre). Diese haben die Aufgabe, in Gebieten mit hohem Forschungs-, Koordinations- und vielschichtigem Strukturierungsbedarf Disziplinen-übergreifend Ansätze für die komplexe Koordination, Verbesserung der Forschungsinfrastruktur und Etablierung von für die Forschung förderlichen Strukturen zu erarbeiten.
Die Senatskommissionen

   Ständige Senatskommission zur gesundheitlichen Bewertung von Lebensmitteln (SKLM)
   Ständige Senatskommission für Grundsatzfragen der Genforschung
   Ständige Senatskommission für Ozeanographie
   Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (MAK-Kommission). Diese Kommission erstellt unter anderem die sogenannte MAK- und BAT-Werte-Liste, die die Maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen enthält.
   Ständige Senatskommission für tierexperimentelle Forschung
   Ständige Senatskommission für Grundsatzfragen in der Klinischen Forschung
   Senatskommission für Biodiversitätsforschung
   Senatskommission für Zukunftsaufgaben der Geowissenschaften
   Senatskommission für Agrarökosystemforschung
   Senatskommission für Wasserforschung

Weitere Ausschüsse

Der Auswahlausschuss für den Heinz-Maier-Leibnitz-Preis hat die Aufgabe, die Preisträger für den gleichnamigen Nachwuchsförderpreis auszuwählen. Es handelt sich nicht um einen Ausschuss des Senats, da seine Mitglieder vom Senat der DFG und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam berufen werden.

Die Mitglieder der Fachkommission Exzellenzinitiative (2005–2017) wurden vom Senat der DFG eingesetzt. Die Fachkommission bereitete gemeinsam mit der Strategiekommission, die von der wissenschaftlichen Kommission des Wissenschaftsrates eingesetzt wurde, die Förderentscheidungen des Bewilligungsausschusses für die Exzellenzinitiative vor.
Begutachtungs- und Bewilligungsverfahren

Zur Entscheidung über Förderanträge bedint sich die DFG eines mehrstufigen Begutachtungsverfahrens. Das Begutachtungsverfahren beruht auf den Prinzipien der Peer Review und der wissenschaftlichen Selbstverwaltung.
Fachkollegium und Mitglieder der Fachkollegien

Fachkollegien werden nach § 11 der DFG-Satzung gebildet.[2] Sie beurteilen Förderanträge auf Forschungsvorhaben und achten satzungsgemäß darauf, dass bei der vorhergehenden (meist schriftlichen) Begutachtung einheitliche Maßstäbe angelegt wurden. Weiterhin arbeiten sie an der Ausgestaltung der Förderprogramme der DFG mit.

Eingehende Förderanträge werden von der DFG-Geschäftstelle einem thematisch passenden Fachkollegium zugewiesen. Es bestehen derzeit (2017) 48 Fachkollegien. Für die Mitglieder der Fachkollegien können von der DFG unabhängige wissenschaftliche Fachgesellschaften Vorschläge einreichen. Die promovierten und an anerkannten wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland tätigen Wissenschaftler wählen die Mitglieder der Fachkollegien auf vier Jahre.

Für jeden eingehenden Förderantrag werden von der DFG-Geschäftsstelle für fachlich kompetent gehaltene Wissenschaftler gebeten, formalisierte schriftliche Gutachten anzufertigen. Nach eigenen Angaben wird dabei versucht, Interessenkonflikte weitestgehend zu vermeiden.[7] Die Gutachten enthalten ein Votum zur Förderentscheidung. Das Votum kann auch auf Teilförderung eines Antrags lauten. Die Gutachten werden mehrmals jährlich in den Sitzungen der Fachkollegien durchgesprochen und die Voten entweder bestätigt, modifiziert oder verworfen. Als Ergebnis einer Sitzung eines Fachkollegiums wird ein Fördervorschlag über eine größere Anzahl an Anträgen an den Hauptausschuss weitergeleitet.
Hauptausschuss

Die eigentliche Förderentscheidung liegt beim Hauptausschuss (§ 10 Satzung).[2] Dem Hauptausschuss gehören die 39 DFG-Senatoren an sowie weitere Vertreter von Bund (16), Ländern (16) und dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft (2).

Im Hauptausschuss werden alle Fördervorschläge der Fachkollegien zusammengeführt und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel bewilligt. Eine wichtige Aufgabe des Hauptausschusses ist die Sicherstellung einheitlicher Begutachtungsstandards über die verschiedenen Einzelgremien hinweg.
Internationale Kooperationen und Nationale Gremien

Als Mitglied in verschiedenen internationalen Dachorganisationen und Verbünden unterstützt die DFG internationale Forschung zusätzlich durch jährliche Beiträge wie auch durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für eine Beteiligung von Wissenschaftlern. Unter anderem ist die DFG Mitglied im International Council for Science (ICSU), das 1919 als nongouvernementale internationale Dachorganisation gegründet wurde. Hier unterstützt die DFG den internationalen Austausch zu wichtigen wissenschaftlichen Fragen und beruft z. B. für den Bereich Umwelt und globaler Wandel nationale Gremien wie SCOPE, Nationales Komitee für Global Change Forschung (1997–2012) und Deutsches Komitee für Nachhaltigkeitsforschung in Future Earth (seit 2013).

Die DFG ist Mitglied des Internationalen Wissenschaftsrats (ICSU). Schwesterorganisationen im Ausland sind beispielsweise die National Natural Science Foundation of China, mit der sie gemeinsam das Chinesisch-Deutsche Zentrum für Wissenschaftsförderung unterhält. Weitere Partnerorganisationen sind die National Science Foundation (USA), die Royal Academy (Vereinigtes Königreich), der Schweizerische Nationalfonds und der Consejo Nacional de Ciencia y Tecnología (Mexiko). Eine analoge Fördereinrichtung in Japan ist die „Japan Society for the Promotion of Science“ (JSPS).[8]

Der Verein ist Mitglied der Allianz der Wissenschaftsorganisationen.
Geschichte
Bis 1945

Die Entstehung geht auf die Zeit der Weimarer Republik zurück. Gegründet wurde sie am 30. Oktober 1920 als Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft auf Initiative des Chemikers Fritz Haber und von Friedrich Schmidt-Ott, der ihr erster Präsident wurde. Im Jahr 1929 wurde der Name in Deutsche Gemeinschaft zur Erhaltung und Förderung der Forschung, kurz (Deutsche) Forschungsgemeinschaft, geändert.

Ein Großteil der tonangebenden DFG-Wissenschaftler begrüßte nach 1933 das NS-Regime und arbeitete im Rahmen eines „radikalnationalistischen Grundkonsenses“ aus freien Stücken an seinen Zielen mit. Die Forschungsförderung war weitgehend frei von politischem Druck.[9] Die Fördermittel für politisch genehme Forschungsgebiete wie „Rassenhygiene“ und Agrarwissenschaften wurden deutlich erhöht.[10] In die „Volksforschung“, wo Wissenschaftler sich während des Krieges u. a. mit der Vernichtung der polnischen Intelligenz und der Juden beschäftigten, wurden 1934 1,2 Milliarden Reichsmark investiert.[11]

Präsident war zwischen 1934 und 1936 der Physiker Johannes Stark. Er berief den NS-Chefideologen Alfred Rosenberg zum Schirmherrn und Ehrenpräsidenten der DFG. Stark verlor sein Amt, weil sich neben Bernhard Rust und seinen Ministerialbeamten auch die SS und die Wehrmacht gegen ihn stellten.[12] Nach Untersuchungen von Historikern vor allem um Götz Aly und Ulrich Herbert trug die DFG in der Zeit des Nationalsozialismus maßgeblich zur Erarbeitung des „Generalplans Ost“ bei, in dem der Tod von Millionen Menschen in Osteuropa als bevölkerungs-, betriebs- und volkswirtschaftlich legitimiert dargestellt wurde.[13][14] Der „Generalplan“ sah vor, so genannte Volksdeutsche in osteuropäischen Regionen anzusiedeln, deren einheimische Bevölkerung zuvor ermordet („vernichtet“) oder vertrieben („umgesiedelt“) worden war. Zwar wurde der „Generalplan“ vor allem aufgrund der militärischen Niederlage des Deutschen Reichs gegenüber der Sowjet-Union nur ansatzweise umgesetzt, die Historiker schätzen aber die Zahl der bis dahin durch ihn verursachten Todesopfer in Osteuropa auf etwa 33 Millionen Menschen. Rudolf Mentzel war ab 1936 Präsident der DFG und Mitglied der SS im Range eines SS-Brigadeführers (1942). Die Forschungsgemeinschaft förderte nahezu jeden Menschenversuch in nationalsozialistischen Konzentrationslagern.[15]

Die DFG financierte bis 1944 Projekte wie die „Asozialen- und kriminalbiologische Forschung“ der Rassenhygienische Forschungsstelle Robert Ritters.[16]

Gegen Kriegsende wurden vorsätzlich zahlreiche DFG-Förderakten vernichtet.[17] Doch konnte z. B. Konrad Meyer, der Koordinator der Forschung zum Generalplan Ost, nach seiner Berufung an die Technische Universität Hannover 1956 wieder erfolgreich DFG-Mittel beantragen, obwohl die DFG seine Forschungskarriere kannte, fahndete sie doch nach dem Krieg nach den Rechenmaschinen, die ihm im Laufe des Generalplan-Projekts zur Verfügung gestellt worden waren.[18]
Nach 1949

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1949 die Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft wiedergegründet. In Göttingen konstituierte sich am 9. März 1949 der wissenschaftspolitisch ausgerichtete Deutsche Forschungsrat.[19] Am 2. August 1951 fusionierten die Notgemeinschaft und der Forschungsrat zur Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).

Nach der Wiedervereinigung wurde 1990 die Förderarbeit auf das Gebiet des vereinten Deutschland ausgedehnt. 1999 wurde außerdem ein Ombudsman für die Wissenschaft eingerichtet.

Seit dem Jahr 2007 erscheint im Stuttgarter Franz-Steiner-Verlag eine Buchreihe mit Studien zu Geschichte der DFG.[20]

Im Juli 2014 hat die Mitgliederversammlung der DFG auf ihrer Sitzung im Rahmen der Jahresversammlung an der Goethe-Universität in Frankfurt/Main eine Novelle ihrer Satzung[2] beschlossen.

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Zuletzt von checker am Sa Nov 18, 2017 8:10 am bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Empty Teil 2

Beitrag  checker Sa Nov 18, 2017 8:07 am

Kritik

Laut einem Beitrag von Roland Reuß und Volker Rieble in der FAZ stelle die DFG ein „Monopol ohne Kontrolle“ dar und sei nichts weniger als eine „freie Selbstverwaltung der Wissenschaft“. Sie zeichne sich insbesondere durch fast völlige Intransparenz bei der Vergabe von Projektfördermitteln aus.[21]
In leicht satirischem Stil hat Bernhard Horsthemke, der selbst im biowissenschaftlichen Bereich als Gutachter der DFG tätig war, einige bedenkliche Praktiken der DFG-Gutachter angeprangert. Er zielt vor allem auf offenbar unsachliche Argumente der Gutachter, die aus unterschiedlichen Motiven kein echtes wissenschaftliches Gutachten schreiben, sondern oft schwammige Phrasen benützen. Die Gründe dafür sieht er, verborgen hinter Ironie oder gar Satire, in Unsicherheit, mangelnder Genauigkeit und der Gefahr als unkritisch zu gelten. Typische Beispiele sind bei einem innovativen Antrag für wissenschaftliches Neuland, der Antragsteller sei kein Experte auf diesem Gebiet. Bei vorgeschlagenen Methoden wird behauptet, dies sei nicht die beste Methode, ohne eine Alternative zu nennen. Ein standardisiertes Fazit ohne Begründung in einem Gutachten lautet, der Antrag sei ein Projekt mit hohem Risiko und die zu erwartenden Ergebnisse seien vermutlich nur von geringer Bedeutung. Ein Problem der DFG ist wohl, dass manche Gutachter und Mitglieder der entscheidenden Fachgremien auch selbst Antragsteller in demselben oder in einem verwandten Gebiet sind. Durch die Ablehnung anderer Anträge steigen dann die Chancen für einen eigenen Antrag.[22][23]
Die Begutachtungspraxis von Förderanträgen genügt laut Stefanie Salaw-Hanslmaier[24] und Daniel Lübbert[25] nicht rechtsstaatlichen Anforderungen, da Entscheidungen nicht begründet werden und keine Widerspruchsmöglichkeiten bestehen.
Obwohl Tierversuche aus ethischen und sachlichen Gründen umstritten sind,[26] finanziert die DFG Tierversuche (fast komplett aus Steuergeldern) mit.[27]
Auch bei grobem wissenschaftlichen Fehlverhalten erteilte die DFG in der Vergangenheit relativ milde Rügen bzw. Strafen, so im Fall der jahrelangen „groben Vernachlässigung der Aufsichtspflicht“ der Leiterin einer immunologischen Arbeitsgruppe, die schon nach drei Jahren wieder als Gutachterin tätig werden durfte. Ihre Mitarbeiterin, die Hauptverantwortliche einer Datenmanipulation, aufgrund welcher mehrere Veröffentlichungen zurückgezogen werden mussten, darf fünf Jahre lang keine DFG-Mittel beantragen.[28]

Bisherige Präsidenten

1929–1934 Friedrich Schmidt-Ott (Schmitt-Ott war bereits erster Präsident der Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft, aus der die DFG hervorging)
1934–1936 Johannes Stark
1936–1945 Rudolf Mentzel
1952–1955 Ludwig Raiser
1955–1964 Gerhard Hess
1964–1973 Julius Speer
1973–1979 Heinz Maier-Leibnitz
1980–1985 Eugen Seibold
1986–1991 Hubert Markl
1992–1997 Wolfgang Frühwald
1998–2006 Ernst-Ludwig Winnacker
2007–2012 Matthias Kleiner
ab 2013 Peter Strohschneider

Forschungspreise

Die DFG vergibt unter anderem folgende Forschungspreise:

Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Preis, kurz Leibniz-Preis
Heinz-Maier-Leibnitz-Preis
Communicator-Preis
Albert Maucher-Preis
Bernd Rendel-Preis
Eugen-und-Ilse-Seibold-Preis
von Kaven-Preis für herausragende Nachwuchs-Mathematiker[29]
Ursula-M.-Händel-Tierschutzpreis
Copernicus-Preis
Gerhard-Hess-Preis für Nachwuchswissenschaftler (1988–2000)

Förderprogramme

Der Verein bietet unter anderem die folgenden Förderprogramme:

Sonderforschungsbereiche
Emmy Noether-Programm
Forschergruppen
Sondersammelgebietsprogramm für die Wissenschaftlichen Bibliotheken, werden zwischen 2013 und 2015 in „Fachinformationsdienste für die Wissenschaft“ überführt
Graduiertenkollegs
Virtuelles Graduiertenkolleg
Heisenberg-Programm
Max Kade-Stipendium[30]
Hilfseinrichtung der Forschung

DFG-geförderte Lizenzen für elektronische Medien

Um die Versorgung mit elektronischer Fachinformation an deutschen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und wissenschaftlichen Bibliotheken nachhaltig zu verbessern, finanziert die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) seit 2004 den Erwerb von nationalen Lizenzen für elektronische Medien im Rahmen ihres Förderprogramms „Überregionale Literaturversorgung und Nationallizenzen“. Ziel ist es, Wissenschaftlern, Studierenden und wissenschaftlich interessierten Privatpersonen den Zugang zu Datenbanken, digitalen Textsammlungen, elektronischen Zeitschriften und E-Books zu ermöglichen.[31]
Mitglieder

Nach § 3 der DFG-Satzung können „Hochschulen, die Einrichtungen der Forschung von allgemeiner Bedeutung sind, andere Einrichtungen der Forschung von allgemeiner Bedeutung, die in der Union der Akademien der Wissenschaften in der Bundesrepublik Deutschland zusammengeschlossenen Akademien“ und bedeutende Wissenschaftsverbände DFG-Mitglieder werden.[2]
Hochschulen

RWTH Aachen
Universität Augsburg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Universität Bayreuth
Technische Universität Berlin
Freie Universität Berlin
Humboldt-Universität zu Berlin
Universität Bielefeld
Ruhr-Universität Bochum
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Technische Universität Braunschweig
Universität Bremen
Technische Universität Chemnitz
Technische Universität Clausthal
Technische Universität Darmstadt
Technische Universität Dortmund
Technische Universität Dresden
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Universität Duisburg-Essen
Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Technische Universität Bergakademie Freiberg
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Justus-Liebig-Universität Gießen
Georg-August-Universität Göttingen
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
FernUniversität in Hagen
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Technische Universität Hamburg-Harburg
Universität Hamburg
Medizinische Hochschule Hannover
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
Tierärztliche Hochschule Hannover



Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Universität Hohenheim
Technische Universität Ilmenau
Technische Universität Kaiserslautern
Karlsruher Institut für Technologie
Universität Kassel
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Universität zu Köln
Universität Konstanz
Universität Leipzig
Universität zu Lübeck
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Universität Mannheim
Philipps-Universität Marburg
Technische Universität München
Ludwig-Maximilians-Universität München
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Universität Osnabrück
Universität Paderborn
Universität Passau
Universität Potsdam
Universität Regensburg
Universität Rostock
Universität des Saarlandes
Universität Siegen
Universität Stuttgart
Universität Trier
Eberhard Karls Universität Tübingen
Universität Ulm
WHU – Otto Beisheim School of Management Vallendar
Bauhaus-Universität Weimar
Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Quelle:[32]
Andere Forschungseinrichtungen

Deutsches Archäologisches Institut Berlin
Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH
Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin Berlin-Buch
Staatliche Museen zu Berlin
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V.
Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig
Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung Bremerhaven (AWI)
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung Darmstadt
Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e. V.
Deutsches Elektronen-Synchrotron Hamburg (DESY)
Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg
Forschungszentrum Jülich GmbH
Karlsruher Institut für Technologie Campus Nord
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. Köln
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. München
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. München
Helmholtz Zentrum München – Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH) Oberschleißheim
Württembergische Landesbibliothek Stuttgart

Akademien der Wissenschaften

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz
Akademie der Wissenschaften zu Göttingen
Bayerische Akademie der Wissenschaften München
Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V. Halle/Saale
Heidelberger Akademie der Wissenschaften
Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste Düsseldorf
Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig

Wissenschaftliche Verbände

Gesellschaft Deutscher Naturforscher und Ärzte e. V. Bad Honnef
Deutscher Verband Technisch-Wissenschaftlicher Vereine Berlin
Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e. V. Köln[33]


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