Das ändert sich im Mai
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Das ändert sich im Mai
Glaubt man einem alten Sprichwort, dann macht der Mai alles neu. Bei einem Blick auf das, was sich für Verbraucher ändert, stimmt das sogar: In einigen Bereichen wie etwa beim Rundfunkbeitrag oder beim Datenschutz gibt es einige Veränderungen. Wir zeigen die wichtigsten.
• Mindestlohn
Für ungelernte Maler, Lackierer, Gerüstbauer steigt der Mindestlohn zum 1. Mai auf 10.60 Euro an. Wer einen Gesellenbrief hat, darf sich sogar über 13,30 Euro pro Stunde freuen.
• Rundfunkbeitrag
Zum ersten Mal nach fünf Jahren kommt es zu einem Abgleich des Rundfunk-Beitragsservice mit den Daten der Einwohnermeldeämter. Du hast den Rundfunkbeitrag nicht gezahlt? Dann ist ab dem 6. Mai damit Schluss, wie du hier nochmal nachlesen kannst.
Alle volljährigen Personen, die keinem Beitragskonto zugeordnet werden können, werden nach Auswertung der Daten angeschrieben. Bereits 2013 fand ein solcher bundesweiter Datenabgleich statt. Damals wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt – und von einem „einmaligen“ Abgleich gesprochen.
• Datenschutz
Fluggesellschaften geben am dem 25. Mai Fluggastdaten an das BKA weiter. Fünf Jahre werden sie von der Behörde gespeichert. Unter anderem werden Name, Flug-Route, Telefonnummer, Kreditkartennummer, Anzahl der Gepäckstücke und Mitreisende erfasst. Damit will die EU gegen Terrorismus kämpfen.
Quelle
• Mindestlohn
Für ungelernte Maler, Lackierer, Gerüstbauer steigt der Mindestlohn zum 1. Mai auf 10.60 Euro an. Wer einen Gesellenbrief hat, darf sich sogar über 13,30 Euro pro Stunde freuen.
• Rundfunkbeitrag
Zum ersten Mal nach fünf Jahren kommt es zu einem Abgleich des Rundfunk-Beitragsservice mit den Daten der Einwohnermeldeämter. Du hast den Rundfunkbeitrag nicht gezahlt? Dann ist ab dem 6. Mai damit Schluss, wie du hier nochmal nachlesen kannst.
Alle volljährigen Personen, die keinem Beitragskonto zugeordnet werden können, werden nach Auswertung der Daten angeschrieben. Bereits 2013 fand ein solcher bundesweiter Datenabgleich statt. Damals wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt – und von einem „einmaligen“ Abgleich gesprochen.
• Datenschutz
Fluggesellschaften geben am dem 25. Mai Fluggastdaten an das BKA weiter. Fünf Jahre werden sie von der Behörde gespeichert. Unter anderem werden Name, Flug-Route, Telefonnummer, Kreditkartennummer, Anzahl der Gepäckstücke und Mitreisende erfasst. Damit will die EU gegen Terrorismus kämpfen.
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