BAföG-Leistungen dürfen auf Hartz-IV-Bezüge angerechnet werden
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BAföG-Leistungen dürfen auf Hartz-IV-Bezüge angerechnet werden
Die Ausbildungsförderung dürfe als bedarfsminderndes Einkommen berücksichtigt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht. Auch seien Schulgebühren für die Ausbildung an einer privaten Berufsfachschule nicht gesondert zu ersetzen (Az. 1 BvR 2556/09).
Das heißt, dass Kindern der Schulische Werdegang verweigert wird.
Einmal Hartz IV,immer Hartz IV und das sogar für die Kinder!
Das heißt, dass Kindern der Schulische Werdegang verweigert wird.
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Luziefer-bs1- Admin
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