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BAföG-Leistungen dürfen auf Hartz-IV-Bezüge angerechnet werden

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Beitrag  Luziefer-bs1 Fr Apr 15, 2011 11:01 pm

Die Ausbildungsförderung dürfe als bedarfsminderndes Einkommen berücksichtigt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht. Auch seien Schulgebühren für die Ausbildung an einer privaten Berufsfachschule nicht gesondert zu ersetzen (Az. 1 BvR 2556/09).

Das heißt, dass Kindern der Schulische Werdegang verweigert wird.
Einmal Hartz IV,immer Hartz IV und das sogar für die Kinder!

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