Hartz-IV-Urteil: Freude über Geldgewinn - doch Hartz IV, das ist dahin...
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Hartz-IV-Urteil: Freude über Geldgewinn - doch Hartz IV, das ist dahin...
Kein Hartz IV mehr nach einem größeren Geldgewinn: Das Sozialgericht Frankfurt entschied heute, dass Gewinner einer größeren Geldsumme keinen Anspruch mehr auf staatliche Unterstützung haben.
Frankfurt/Main. Kein Hartz IV mehr nach einem größeren Geldgewinn: Das Sozialgericht Frankfurt entschied heute, dass Gewinner einer größeren Geldsumme keinen Anspruch mehr auf staatliche Unterstützung haben. Eine 40 Jahre alte Frau hatte nach Angaben des Gerichts vom Donnerstag Einspruch gegen die Streichung ihrer Grundsicherung eingelegt. Die war ihr aberkannt worden, nachdem sie bei einer Fernsehsendung im April 20 000 Euro gewonnen hatte (Az.: S 32 AS 788/11 ER).
Die Richter wiesen den Antrag jedoch mit der Begründung ab, die Frau sei nach dem unverhofften Geldsegen nicht mehr hilfebedürftig gewesen. Der Gewinn müsse wie ein Einkommen gewertet werden – und mit diesem hätte die Frau ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Stattdessen habe sie das Geld ausgegeben und Schulden getilgt. Das dürfe aber nicht dazu führen, dass der Steuerzahler für die Deckung des Lebensbedarfs einspringen müsse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Frankfurt/Main. Kein Hartz IV mehr nach einem größeren Geldgewinn: Das Sozialgericht Frankfurt entschied heute, dass Gewinner einer größeren Geldsumme keinen Anspruch mehr auf staatliche Unterstützung haben. Eine 40 Jahre alte Frau hatte nach Angaben des Gerichts vom Donnerstag Einspruch gegen die Streichung ihrer Grundsicherung eingelegt. Die war ihr aberkannt worden, nachdem sie bei einer Fernsehsendung im April 20 000 Euro gewonnen hatte (Az.: S 32 AS 788/11 ER).
Die Richter wiesen den Antrag jedoch mit der Begründung ab, die Frau sei nach dem unverhofften Geldsegen nicht mehr hilfebedürftig gewesen. Der Gewinn müsse wie ein Einkommen gewertet werden – und mit diesem hätte die Frau ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Stattdessen habe sie das Geld ausgegeben und Schulden getilgt. Das dürfe aber nicht dazu führen, dass der Steuerzahler für die Deckung des Lebensbedarfs einspringen müsse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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