Hartz-IV-Empfänger bekommen nicht rückwirkend mehr Geld
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Hartz-IV-Empfänger bekommen nicht rückwirkend mehr Geld
Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Überprüfung der Regelleistungen von Hartz-IV-Empfängern und deren Kindern angeordnet. Nun haben die Richter in einem Beschluss klar gestellt, dass es aber nicht rückwirkend mehr Geld geben wird – weder bei der Regelleistung noch aufgrund der Härtefallregelung. (Az.: 1 BvR 395/09)
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