Burschenschaftler unterliegt vor Gericht
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Burschenschaftler unterliegt vor Gericht
"Spiegel" darf Internet-Link setzen
Im Juli widmete sich "Spiegel Online" dem Thema rechtsradikale Tendenzen in deutschen Burschenschaften. Der Artikel enthielt einen Link, der auf eine weitere Internetseite verwies. Dort wurde unter anderem die persönliche Korrespondenz eines Burschenschaftlers aus unserer Region mit einem Verbindungsbruder veröffentlicht. Der Burschenschaftler sah sein Persönlichkeitsrecht angegriffen und vermutete, dass die E-Mail illegal abgefangen worden sei. Mit der Absicht, das Setzen dieses Links zu unterbinden, beantragte er eine einstweilige Verfügung gegen "Spiegel Online".
Die 9. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig lehnte diesen Antrag gestern ab. In der Urteilsbegründung stellt das Gericht ein breites öffentliches Interesse um die Vorgänge innerhalb der Deutschen Burschenschaft fest. Dass die E-Mail illegal abgefangen worden sei, hätte der Kläger dem Gericht nicht glaubhaft darlegen können.
Richter Alexander Wiemerslage, Pressesprecher des Landgerichtes, sieht die Rechte des Klägers durchaus berührt. Beim Persönlichkeitsrecht handele es sich jedoch um ein Rahmenrecht, welches gegen das Informationsinteresse und die Pressefreiheit abgewogen werden müsse. "Werden rechtswidrig erlangte Informationen veröffentlicht, dann bedarf es eines gesteigerten Informationsinteresses seitens der Öffentlichkeit", sagt Wiemerslage.
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Im Juli widmete sich "Spiegel Online" dem Thema rechtsradikale Tendenzen in deutschen Burschenschaften. Der Artikel enthielt einen Link, der auf eine weitere Internetseite verwies. Dort wurde unter anderem die persönliche Korrespondenz eines Burschenschaftlers aus unserer Region mit einem Verbindungsbruder veröffentlicht. Der Burschenschaftler sah sein Persönlichkeitsrecht angegriffen und vermutete, dass die E-Mail illegal abgefangen worden sei. Mit der Absicht, das Setzen dieses Links zu unterbinden, beantragte er eine einstweilige Verfügung gegen "Spiegel Online".
Die 9. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig lehnte diesen Antrag gestern ab. In der Urteilsbegründung stellt das Gericht ein breites öffentliches Interesse um die Vorgänge innerhalb der Deutschen Burschenschaft fest. Dass die E-Mail illegal abgefangen worden sei, hätte der Kläger dem Gericht nicht glaubhaft darlegen können.
Richter Alexander Wiemerslage, Pressesprecher des Landgerichtes, sieht die Rechte des Klägers durchaus berührt. Beim Persönlichkeitsrecht handele es sich jedoch um ein Rahmenrecht, welches gegen das Informationsinteresse und die Pressefreiheit abgewogen werden müsse. "Werden rechtswidrig erlangte Informationen veröffentlicht, dann bedarf es eines gesteigerten Informationsinteresses seitens der Öffentlichkeit", sagt Wiemerslage.
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