Neues Verbraucher-Portal vorgestellt
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Neues Verbraucher-Portal vorgestellt
Verbraucher werden nun auf einem Zentral-Portal im Internet vor Lebensmitteln gewarnt.
Salmonellen in der Salami oder kleine Glasstücke im Mineralwasser: Warnungen vor Gesundheitsgefahren bei Lebensmitteln in ganz Deutschland sind erstmals auf einer zentralen Internetseite zu finden. Das neue Portal „Lebensmittelwarnung.de“ bündelt Hinweise, die bisher schon jeweils regional veröffentlicht wurden. Damit würden Kunden schneller, umfassender und aus einer Hand informiert, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) zum Start des Angebots am Freitag in Berlin. Die Daten stammen von den 16 Bundesländern, die für Lebensmittelüberwachung zuständig sind. Von Verbraucherschützern und aus der Politik kam auch Kritik.
Auf der neuen Seite werden Hinweise mit Produktnamen, Hersteller und dem Grund der Warnung online gestellt. Um die betroffene Ware im Kühlschrank zu identifizieren, werden zudem die Verpackungsgröße und das Mindesthaltbarkeitsdatum genannt. Die Warnungen blieben auch noch eine gewisse Zeit nach Ablauf dieses Datums eingestellt, hieß es vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das das Portal für die Länder betreibt. Erfahrungsgemäß sei damit zu rechnen, dass zwei bis fünf neue Warnungen im Monat hinzukämen. Interessierte können sich über den Kurznachrichtendienst Twitter automatisch über neue Warnungen informieren lassen.
Die Verbraucherorganisation „Foodwatch“ kritisierte, dass für ein tatsächliches Mehr an Lebensmittelsicherheit Rechtsänderungen nötig seien. Es sei „absurd, dass weiterhin manche Bundesländer vor Produkten warnen, während andere Länder dieselben Informationen für sich behalten“ könnten. Das Verbraucherministerium wies dies zurück. Die Kriterien für Lebensmittelwarnungen seien klar und einheitlich geregelt. Der Bauernverband mahnte, falsche Warnungen zu vermeiden. Der Zusammenbruch des Gemüsemarkts nach zwischenzeitlichen Warnungen während der EHEC-Infektionswelle habe gezeigt, dass dies zu erheblichen Schäden führen könne.
Gesundheitsgefährdende Lebensmittel dürfen grundsätzlich nicht verkauft werden. Sind sie bereits im Umlauf, müssen sie nachverfolgt und rasch aus dem Verkehr gezogen werden. Dafür veröffentlichen die Hersteller oder die Überwachungsbehörden Warnungen. Stammt das Produkt aus dem Ausland und wird etwa über das Internet nach Deutschland vertrieben, kann das BVL Warnungen aussprechen.
Der Vorsitzende des Bundestags-Verbraucherausschusses, Hans-Michael Goldmann (FDP) begrüßte die „wirkungsvolle Transparenz“ des Portals, das aber schon früher wünschenswert gewesen wäre. Die SPD bemängelte, dass es erst nach zwei Lebensmittelskandalen um Dioxin und EHEC dazu gekommen sei.
Hier geht es zum Portal:
Lebensmittelwarnung
Quelle
Wie vertrauenswürdig das ganze ist,man weiß es nicht?
Schließlich haben wir ja schon so ein Portal,siehe:
foodwatch - die essensretter
Könnte durch aus sein,dass sich das ganze nur als verwirrung der Verbraucher heraus stellt.
Entscheiden muss jeder selber,was er glaubt oder nicht glaubt.
Salmonellen in der Salami oder kleine Glasstücke im Mineralwasser: Warnungen vor Gesundheitsgefahren bei Lebensmitteln in ganz Deutschland sind erstmals auf einer zentralen Internetseite zu finden. Das neue Portal „Lebensmittelwarnung.de“ bündelt Hinweise, die bisher schon jeweils regional veröffentlicht wurden. Damit würden Kunden schneller, umfassender und aus einer Hand informiert, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) zum Start des Angebots am Freitag in Berlin. Die Daten stammen von den 16 Bundesländern, die für Lebensmittelüberwachung zuständig sind. Von Verbraucherschützern und aus der Politik kam auch Kritik.
Auf der neuen Seite werden Hinweise mit Produktnamen, Hersteller und dem Grund der Warnung online gestellt. Um die betroffene Ware im Kühlschrank zu identifizieren, werden zudem die Verpackungsgröße und das Mindesthaltbarkeitsdatum genannt. Die Warnungen blieben auch noch eine gewisse Zeit nach Ablauf dieses Datums eingestellt, hieß es vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das das Portal für die Länder betreibt. Erfahrungsgemäß sei damit zu rechnen, dass zwei bis fünf neue Warnungen im Monat hinzukämen. Interessierte können sich über den Kurznachrichtendienst Twitter automatisch über neue Warnungen informieren lassen.
Die Verbraucherorganisation „Foodwatch“ kritisierte, dass für ein tatsächliches Mehr an Lebensmittelsicherheit Rechtsänderungen nötig seien. Es sei „absurd, dass weiterhin manche Bundesländer vor Produkten warnen, während andere Länder dieselben Informationen für sich behalten“ könnten. Das Verbraucherministerium wies dies zurück. Die Kriterien für Lebensmittelwarnungen seien klar und einheitlich geregelt. Der Bauernverband mahnte, falsche Warnungen zu vermeiden. Der Zusammenbruch des Gemüsemarkts nach zwischenzeitlichen Warnungen während der EHEC-Infektionswelle habe gezeigt, dass dies zu erheblichen Schäden führen könne.
Gesundheitsgefährdende Lebensmittel dürfen grundsätzlich nicht verkauft werden. Sind sie bereits im Umlauf, müssen sie nachverfolgt und rasch aus dem Verkehr gezogen werden. Dafür veröffentlichen die Hersteller oder die Überwachungsbehörden Warnungen. Stammt das Produkt aus dem Ausland und wird etwa über das Internet nach Deutschland vertrieben, kann das BVL Warnungen aussprechen.
Der Vorsitzende des Bundestags-Verbraucherausschusses, Hans-Michael Goldmann (FDP) begrüßte die „wirkungsvolle Transparenz“ des Portals, das aber schon früher wünschenswert gewesen wäre. Die SPD bemängelte, dass es erst nach zwei Lebensmittelskandalen um Dioxin und EHEC dazu gekommen sei.
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Quelle
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Könnte durch aus sein,dass sich das ganze nur als verwirrung der Verbraucher heraus stellt.
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