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Beitrag  Andy Sa Okt 22, 2011 9:13 am

Automatische Mini-Fluggeräte jagen Gangster, inspizieren Solarkraftwerke und zählen Pinguine

Um den Drohnenverkehr besser zu regeln, will die Bundesregierung das Luftverkehrsgesetz novellieren

Der Fortschritt kommt fast lautlos daher, und man kann ihn sogar schon im Spielzeugladen kaufen. Angetrieben von Elektromotoren, sirren leise die Propeller einer Parrot-Drohne unter der Zimmerdecke. Ferngesteuert von einem iPhone und mit einer Videokamera ausgerüstet, liefert das runde Fluggerät von gut einem halben Meter Durchmesser bewegte Bilder von allem, was ihm unter die Rotoren kommt. Sofort werden die Videobilder der Drohnenkamera auf dem Handydisplay angezeigt. Seit Sommer letzten Jahres kann man so etwas zum Spielen kaufen, für weniger als 300 Euro. Im Nu hat es in der ganzen Welt eine große Fangemeinde gewonnen.

Minidrohnen wie der Parrot-Quadrokopter (Minihubschrauber mit vier Rotoren) sind nicht nur bis ins Kinderzimmer vorgedrungen. Flugdrohnen, bislang vor allem bekannt als neueste Waffentechnik im Einsatz gegen islamistische Aktivisten, werden zum Allroundwerkzeug für unzählige zivile Anwendungen. Schon länger bekannt ist, dass auch die Bundeswehr unbemannte fliegende Systeme für Aufklärungs- und Überwachungsmissionen einsetzt. Das kleinste nennt sich Mikado. Mindestens 20 Exemplare befinden sich im Besitz des Heeres, sieben davon zeitweilig am Hindukusch im Einsatz. Das Gewicht einer Mikado-Drohne beträgt gerade einmal ein Kilo, die Flughöhe 100 Meter und die Flugdauer 20 Minuten.

Aufgeschreckt wurde die Öffentlichkeit jüngst durch das Drohnenprojekt eines islamistischen Attentäters in Washington. Der 26-jährige Physiker plante, mit Sprengstoff beladene Modellflugzeuge in Regierungsgebäude zu steuern.

Eine Technik mit vielen Optionen. In Sachsen beobachtete die Polizei randalierende Fußballfans mit solchen Geräten (SensoCopter von Diehl BGT Defence), Landschaftsvermesser benutzen sie zur Luftbildfotografie, Biologen überwachen mit ihnen Öko-Reservate, Erdgaslieferanten ihre Pipelines, und Polarforscher zählen so im Überflug die Pinguine. In der vergangenen Woche überwachte die Berliner Polizei unmittelbar nach einem Anschlag auf einen islamkritischen Schriftsteller das Umfeld des Tatortes mit einer Flugdrohne.
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Marktforscher sprechen von einem Milliarden-Euro-Markt für zivile Drohnen allein in Europa, und immer länger wird die Liste der deutschen Hochschulen, die Projekte zur Konstruktion oder Anwendung von Minidrohnen auflegen. "Telematik geht in die Luft" wirbt die TH Wildau, mit einem "Unikopter"-Projekt der Universität Kassel werden das Monitoring von Agrarflächen und die Überwachung von Hochspannungsfreileitungen geprobt. An der ETH Zürich lernen zivile Drohnen sogar das automatische Fliegen in Gruppen mit vernetzter Schwarmintelligenz. "Die Entwicklung von Mikrodrohnen für die zivile Nutzung ist in Deutschland im weltweiten Vergleich wegen der guten Ingenieursausbildung sehr weit fortgeschritten", sagt Albert Claudi, Professor am Institut für Elektrische Energietechnik der Uni Kassel. "Der Spaßfaktor bei der Arbeit mit Mikrodrohnen ist hoch." Mitunter seien die Problemstellungen aber sehr komplex: "Werkstoffwissenschaft, Aerodynamik, Sensortechnik, Mikrocomputing und vieles mehr spielten bei der Entwicklung und Anwendung von Mikrodrohnen eine Rolle", sagt Claudi.

An der Berliner Beuth-Hochschule für Technik beschäftigen sich Professor Michael Breuer und seine Studenten mit drohnengestützter Luftbildfotografie. Der Einsatz der Mikrodrohnen sei vielfach eine wesentlich kostengünstigere Alternative zur konventionellen Luftbildfotografie mit bemannten Flugzeugen, sagt Breuer. Das werde zu großen Fortschritten bei der Entwicklung des "maschinellen Sehens" führen. "Das heißt, die Algorithmisierung und die programmgesteuerte Auswertung von visuellen Informationen, die von Mikrodrohnen auf sehr kostengünstige Art und Weise erfasst werden können, ist eine der interessantesten Weiterentwicklungslinien der Mikrodrohnentechnik", sagt Breuer.

Deutschland ist nicht nur als Universitätsstandort mit von der Drohnen-Partie. Hohe Umsätze in diesem Markt macht jetzt bereits zum Beispiel das Berliner Unternehmen Service-Drohne als Hersteller und operativer Dienstleister für Film- und Fernsehproduktionen. Weltweit im Geschäft ist das Siegener Unternehmen Microdrone, als Kooperationspartner deutscher Unis ebenso wie als Konstrukteur und Lieferant für öffentliche Stellen oder auch Erdgaskonzerne, die ihre Pipelines mit Kameradrohnen überwachen wollen.

Besonders stolz ist man bei Microdrone auf den Entwicklungsvorsprung gegenüber der weltweiten Konkurrenz. "In manch anderen Ländern kommen teilweise auf einen Ingenieur neun Vertriebsleute, bei uns ist es genau umgekehrt", erklärt Microdrone-Marketing-Chef Michael Thoss den hohen Entwicklungsstand hierzulande. An diesem weltweit guten Ruf deutscher Drohnentechnik hat auch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) seinen Anteil. Es hat zum Beispiel Verfahrensweisen entwickelt, um die Formtreue der Spiegel eines Solarkraftwerkes zu vermessen. Eine Drohne überfliegt die Solarkollektoren und nimmt Bilder davon mit einer hochauflösenden Digitalkamera auf.

Der weltweite Smartphone-Boom und verstärkte Forschungen zur Elektromobilität (Akku-Entwicklung) sind die Geburtshelfer der Drohnenhausse. Massenmarktfähige Sensortechnik und immense Fortschritte bei der Werkstoffforschung schufen die Voraussetzungen für preiswerte Unmanned Aerial Vehicles (UAV), auch UAS (Unmanned Aerial Systems) genannt, also beladbare Flugkörper mit mobilem Bodenterminal, die fern- oder sogar vollkommen selbstgesteuert funktionieren. GPS-Empfänger (zur Satellitennavigation), Bewegungssensoren und digitale Funktechnik, verfügbar als preiswerte Massenartikel, sowie neue Kohlefaser-Verbundmaterialien, mit denen man stabile und trotzdem federleichte Chassis bauen kann - das sind die Zutaten, aus denen die Flugroboter entstehen.

Jetzt mischt sich auch die deutsche Bundesregierung in den Drohnenmarkt ein. Erstmals werden unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) als neue Kategorie in das deutsche Luftrecht aufgenommen. Am 21. September verabschiedete das Bundeskabinett einen entsprechenden Entwurf für die 14. Änderung des Deutschen Luftverkehrsgesetzes. Stimmt der Bundestag zu, sind UAV auf dem Weg, zum regulären Bestandteil des deutschen Luftverkehrs zu werden. Ein großer Schritt für die kleinen Geräte - auf einem langen Weg.

"Ich liefere Paparazzi doch nicht auch noch das Handwerkszeug", wird ein Staatssekretär im Verkehrsministerium aus den ersten Diskussionen über die Neufassung des Luftverkehrsgesetzes zitiert. Dann aber setzten sich Wissenschaft und Industrie durch, die mit den Minidrohnen eine neue Epoche der Flugrobotik heraufziehen sehen und die Flugkörper als ideales Lehr- und Forschungsgerät zur Ingenieursausbildung schätzen. "Weltweit setzen alle führenden Nationen, aber auch Schwellenländer auf die Anwendung leistungsfähiger, unbemannter Flugsysteme", heißt es beim Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI).

Hier vermeidet man den Begriff "Drohne" sorgsam. Im jüngsten Entwurf zum neuen Luftverkehrsgesetz wurde er sogar für die Endfassung ausgetauscht - durch die Formulierung "unbemannte Luftfahrzeugsysteme". "Der Begriff 'Drohne' ist bei der Arbeit am Gesetzentwurf bewusst vermieden worden, um keine negativen Assoziationen wachzurufen", sagt Elmar Giemulla. Der Jurist hat im Auftrag des BDLI an der Gesetzesnovelle mitgearbeitet. "Der Missbrauch von unbemannten Flugkörpern (UAV), etwa durch Terroristen oder Kriminelle, ist meines Wissens bei der Erarbeitung und Diskussion der 14. Änderung zum Deutschen Luftfahrtgesetz nicht diskutiert worden", sagt er.

Das muss auch nicht sein, meint das Bundesverkehrsministerium. "Die missbräuchliche Nutzung von Luftfahrzeugen ist im Wesentlichen Gegenstand der allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen (insbesondere 315a StGB)", teilte das Haus von Verkehrsminister Peter Raumsauer (CSU) mit. Für Giemulla steht fest: "Natürlich können Sie mit einer entsprechenden Zuladung, die sich schon bei kleinen UAV im Kilobereich bewegen kann, eine Gefährdung verursachen. Die Missbrauchsmöglichkeit ist ganz eindeutig gegeben." Aber das gelte für jedes technische Gerät "und wird durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen (beispielsweise eine Zuverlässigkeitsüberprüfung des Betreibers) vermieden werden müssen", sagt er.

So weit gespannt wie die technologischen und sicherheitspolitischen Dimensionen sind auch die gesellschaftspolitischen Implikationen der Drohnentechnologie. Bürgerrechtler fürchten eine automatisierte Totalerfassung durch "fliegenden Augen" bei der Überwachung von Großveranstaltungen, wie das zum Beispiel bei den Olympischen Spielen 2012 in London geplant ist. In großem Stil und begleitet von heftiger Kritik wird der Einsatz von drohnengestützter Überwachung auch auf europäischer Ebene erforscht ("europäische Homeland Security"). Eines dieser Projekte heißt Indect ("intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment"). Ein Projekt von 17 europäischen Staaten, die zusammen mit Universitäten und der Industrie unter anderem das Potenzial polizeilicher Drohneneinsätze in Ballungszentren erforschen. Dass dabei die Grenze zwischen Aufklärungs- und Waffentechnik fließend ist, beweist der Plan eines französischen Herstellers von Hochspannungselektrowaffen, sogenannten Tasern. Diese sollen, an Flugdrohnen montiert, zur Verbrecherjagd und Bekämpfung von Unruhen in französischen Vorstädten eingesetzt werden, wie das US-Magazin "Wired" schrieb.

Fest im Blick haben auch die deutschen Sicherheitsbehörden den Drohnenboom. "Die Bundessicherheitsbehörden beschäftigen sich seit mehreren Jahren mit der Gefährdung von Drohnen/Modellflugzeugen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität", erklärte ein Sprecher des Bundeskriminalamtes (BKA). Dabei verfüge über die größte Expertise in diesem Themenfeld der Bundesnachrichtendienst. Dem BKA lägen derzeit keine Erkenntnisse vor, die auf eine konkrete Gefährdung durch den terroristischen Einsatz von Drohnen oder Modellflugzeugen in Deutschland hindeuten", sagte der Sprecher. Aber das BKA stellt auch fest: "Die Gefährdung ausgehend von Drohnen oder Modellflugzeugen wird fortlaufend bewertet, zuletzt im Zusammenhang mit der Festnahme einer Person in den USA am 28.09.2011 wegen Planung eines Anschlages auf das Pentagon mittels mit Sprengstoff beladenen Modellflugzeugen."

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Andy
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