Battlefield 3 - Datenkrake Origin: Spieler und Datenschützer empört
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Battlefield 3 - Datenkrake Origin: Spieler und Datenschützer empört
Battlefield 3 - Datenkrake Origin: Spieler und Datenschützer empört
Hochgeladen von Sonorousful am 01.11.2011
Battlefield 3 - Datenkrake Origin: Spieler und Datenschützer empört
Quelle Bilder: Pro 7
Quelle Text: klamm.de/partner/unter_news.php?l_id=12&news_id=108153
Der Versuch durch Publisher Electronic Arts, mit seiner Online-Vertriebsplattform Origin möglichst viele Daten seiner Kunden zu sammeln und durch Werbung und anderweitige Verwendungen zu monetarisieren, zieht mittlerweile weite Kreise. Nicht nur zahlreiche betroffene Spieler zeigen unter anderem durch eine lediglich 1,5 Sterne zählende Durchschnittswertung beim Online-Versandriesen Amazon und entsprechende Bewertungskommentare ihren Unmut, auf mehrere Experten und Datenschützer kritisieren den Datenkraken-Ansatz, den das Unternehmen mit Origin verfolgt.
Die Tatsache, dass sich Electronic Arts per Lizenzvertrag für die Nutzung von Origin durch seine Kunden unter anderem genehmigen lässt,
die 'Anwendung [Origin] automatisch Lizenzrechte für einige oder alle EA-Produkte' prüfen zu lassen, ohne den Nutzer darüber 'zu benachrichtigen',
sowie sich und 'seinen Partnern' das 'Sammeln, Nutzen, Speichern und Übertragen von technischen und verwandten Informationen' unter anderem für 'Marketingzwecke' zu erlauben,
sorgt bei einigen Datenschützern für Bauchschmerzen. So kommt Anwalt Thomas Schwenke in einem Gastbeitrag für die Online-Publikation gamestar.de zu folgendem Fazit:
"Die Nutzungsbedingungen und der Endbenutzer-Lizenzvertrag von Origin sowie die Datenschutz-Richtlinien von Electronic Arts enthalten umfangreiche Verstöße gegen Verbraucher- und Datenschutzrechte. EA nimmt sich über die Nutzungsbedingungen das Recht heraus, einen umfangreichen Kopierschutz einzuführen, der in seiner Wirkung einer Spyware gleich kommt."
Thomas Hoeren, Richter und Professor für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster, bezeichnete die Nutzungsbedingungen für Origin gegenüber spiegel.de gar als 'Unverschämtheit':
"Diese Nutzungsbedingungen sind null und nichtig. Ein Unternehmen kann nicht per Vertrag mit den Kunden Gesetze aushebeln, die in dem Staat gelten, in denen die Kunden leben."
Neben dieser massiven Kritik scheint Electronic Arts schon bald aber auch noch weiterführender Ärger zu drohen. So will sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Nordrhein-Westfalen der Angelegenheit annehmen, und dem Unternehmen einen Fragenkatalog mit der Bitte um Stellungnahme zukommen lassen. Richter Hoeren rät Kunden zudem, Verbraucherzentralen auf die Nutzungsbedingungen hinzuweisen.
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Der Versuch durch Publisher Electronic Arts, mit seiner Online-Vertriebsplattform Origin möglichst viele Daten seiner Kunden zu sammeln und durch Werbung und anderweitige Verwendungen zu monetarisieren, zieht mittlerweile weite Kreise. Nicht nur zahlreiche betroffene Spieler zeigen unter anderem durch eine lediglich 1,5 Sterne zählende Durchschnittswertung beim Online-Versandriesen Amazon und entsprechende Bewertungskommentare ihren Unmut, auf mehrere Experten und Datenschützer kritisieren den Datenkraken-Ansatz, den das Unternehmen mit Origin verfolgt.
Die Tatsache, dass sich Electronic Arts per Lizenzvertrag für die Nutzung von Origin durch seine Kunden unter anderem genehmigen lässt,
die 'Anwendung [Origin] automatisch Lizenzrechte für einige oder alle EA-Produkte' prüfen zu lassen, ohne den Nutzer darüber 'zu benachrichtigen',
sowie sich und 'seinen Partnern' das 'Sammeln, Nutzen, Speichern und Übertragen von technischen und verwandten Informationen' unter anderem für 'Marketingzwecke' zu erlauben,
sorgt bei einigen Datenschützern für Bauchschmerzen. So kommt Anwalt Thomas Schwenke in einem Gastbeitrag für die Online-Publikation gamestar.de zu folgendem Fazit:
"Die Nutzungsbedingungen und der Endbenutzer-Lizenzvertrag von Origin sowie die Datenschutz-Richtlinien von Electronic Arts enthalten umfangreiche Verstöße gegen Verbraucher- und Datenschutzrechte. EA nimmt sich über die Nutzungsbedingungen das Recht heraus, einen umfangreichen Kopierschutz einzuführen, der in seiner Wirkung einer Spyware gleich kommt."
Thomas Hoeren, Richter und Professor für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster, bezeichnete die Nutzungsbedingungen für Origin gegenüber spiegel.de gar als 'Unverschämtheit':
"Diese Nutzungsbedingungen sind null und nichtig. Ein Unternehmen kann nicht per Vertrag mit den Kunden Gesetze aushebeln, die in dem Staat gelten, in denen die Kunden leben."
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