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VW-Gesetz: EU droht mit Millionenstrafe

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VW-Gesetz: EU droht mit Millionenstrafe Empty VW-Gesetz: EU droht mit Millionenstrafe

Beitrag  Andy Do Nov 24, 2011 7:45 pm

Kommission verklagt die Bundesrepublik und will die Sperrminorität Niedersachsens aushebeln. Deutsche Seite reagiert gelassen

Brüssel hält Sonderstellung von Niedersachsen und das faktische Vetorecht bei wichtigen Beschlüssen für überholt

Minister und VW-Aufsichtsrat Jörg Bode: Rechte des Landes sind auch durch die Satzung des Konzerns ausreichend geschützt

Berlin/Brüssel

Wie sturmfest Niedersachsen sein können, zeigten die Spitzen des Volkswagen-Konzerns und der Landesregierung in Hannover am Donnerstag. Schon am Morgen mehrere Hiobsbotschaften gehagelt. Erst gab die EU-Kommission bekannt, gegen das VW-Gesetz vorzugehen. Wenig später teilte der japanische Automobilhersteller Suzuki mit, die Wolfsburger vor ein Schiedsgericht zu bringen. Ziel der Japaner ist es, alle Anteile, die die Deutschen an Suzuki halten, binnen eines Jahres zurückkaufen zu können. Doch in Hannover und Wolfsburg reagierte man auf die Attacken gelassen. Das VW-Gesetz sei im Sinne eines älteren Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Sache umfänglich geändert worden und nicht in Gefahr, hieß es nur. Und was Suzuki angehe, teilte Volkswagen mit: Es gebe keine rechtliche Basis, die den Konzern zum Verkauf seiner Suzuki-Anteile zwingen könne.

Die Klage der EU-Kommission war erwartet worden, es überraschte allerdings, wie massiv die Brüsseler vorgingen. Ändere die Bundesregierung das Gesetz nicht, werde die Kommission vor Gericht eine Strafe von mindestens 46,5 Mio. Euro verlangen, hieß es. Beklagte ist in diesem Fall die Bundesrepublik, da das VW-Gesetz ein Bundesgesetz ist - folglich wäre es die Bundesregierung, die eine mögliche Strafe zahlen müsste.

Nötige Änderungen des Gesetzes könnten - theoretisch zumindest - Auswirkungen auf die Struktur des VW-Konzerns haben. Das VW-Gesetz sichert den besonderen Einfluss des Staates und des Landes Niedersachsen bei Volkswagen ab. Die EU-Kommission erwartet, dass die Bundesregierung den Passus im Gesetz abschafft, der Niedersachsen mit einem Anteil von 20 Prozent eine Sperrminorität bei dem Wolfsburger Autobauer sichert. Allgemein üblich im Aktienrecht sind dafür 25 Prozent.

Aus Sicht der EU-Kommission ist die erneute Klage gegen VW nur konsequent. In Brüssel verweist man darauf, dass in vielen anderen Fällen gegen Mitgliedsländer vorgegangen wurde und wird, die "goldene Aktien" nicht preisgeben wollen. Mit dem Begriff sind Fälle gemeint, in denen Regierungen auch nach der Privatisierung von großen Unternehmen blockadefähige Anteile behalten. Gegen diese Praxis gingen Brüssels Wettbewerbshüter im Fall der französischen Aquitaine, der spanischen Telefonica oder der British Airport Authority vor. Solche Anteile behindern nach EU-Meinung Investitionen und damit die Schaffung von Jobs und Wachstum. Im Fall VW hatte die Behörde bis zum vergangenen Sommer mit Bund, Land und Unternehmen über die 20-prozentige Sperrminorität verhandelt, insgesamt drei Jahre lang. Dann aber stellte die deutsche Seite auf stur und ließ es letztlich auf die Konfrontation hinauslaufen. Wie diese endet, das werden nun die Richter in Luxemburg entscheiden müssen. "Volkswagen wurde 1960 privatisiert - nach so vielen Jahren braucht man keine Sonderrechte des Staates mehr", begründete ein EU-Diplomat den Schritt der Kommission. Das VW-Gesetz ist ein entscheidender Baustein, der den Konzern gegen feindliche Übernahmen absichern soll. Doch abgesehen davon, dass Volkswagen derzeit alles andere als ein Übernahmekandidat ist, hält man im Aufsichtsrat von VW die derzeitigen Regelungen zur Eigentümerstruktur auch ohne das VW-Gesetz für ausreichend geschützt. "Alle Punkte, die das VW-Gesetz betreffen, sind durch die Satzung des Volkswagen-Konzerns abgesichert. Diese müsste auch nach einem neuen Urteil des EuGH nicht geändert werden", sagte Niedersachsens Wirtschaftsminister und VW-Aufsichtsrat Jörg Bode (FDP) der "Welt". Fazit: Selbst wenn die Kommission vor dem EuGH eine Abschaffung der Sperrminorität des Landes Niedersachsen erzwinge, könne und würde der Konzern daran festhalten, gedeckt durch die von der Hauptversammlung beschlossene Satzung - die wiederum in Einklang mit dem deutschen Aktienrecht stehe.

Deutschland glaubt allerdings ohnehin nicht an einen Erfolg der Klage aus Brüssel. Zum einen habe man ein älteres Urteil des EuGH zum VW-Gesetz umgesetzt und zwei von drei der von der EU-Kommission kritisierten Punkte geändert. Nicht mehr gesetzlich verankert sind seither das Entsenderecht des Bundesrepublik und des Landes Niedersachsen für je zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat sowie das Höchststimmrecht jedes Aktionärs von maximal 20 Prozent. Beibehalten wurde die Sperrminorität Niedersachsens, womit die Landesregierung in allen entscheidenden Fragen entscheidenden Einfluss hat. Strittig ist nun, ob jeder der drei Punkte für sich die "Freiheit des Kapitalverkehrs", wie die EU es sieht, behindert. Oder ob es die Kombination aller drei Punkte ist. Die deutsche Seite interpretiert das Urteil des EuGH in letzterem Sinn und sieht durch eine Sperrminorität für Niedersachsen allein kein Hindernis für einen Einstieg von Investoren, so wie es die EU-Kommission tut.

Bestätigt sehen sich Bundes- und Landesregierung durch ein Urteil des Landgerichts Hannover von November 2008, das sich wiederum auf den Richterspruch des EuGH zum VW-Gesetz beruft. Das Landesgericht sah die Sperrminorität Niedersachsens als rechtens an. Das Urteil war nötig geworden, weil im Rahmen der Übernahmeschlacht von Porsche und Volkswagen die Stuttgarter gegen die Sperrminorität geklagt hatten. Diese behinderte den erfolgreichen Versuch Porsches, VW zu übernehmen. Letztlich scheiterte Porsche, unter anderem auch, weil es nicht gelungen war, die Sperrminorität zu knacken. Diesmal hoffen VW und Niedersachsen darauf, dass die EU an der Klausel scheitert.

Quelle
Andy
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