Erschlagenes Kaninchen - Schulleiter angezeigt
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Erschlagenes Kaninchen - Schulleiter angezeigt
Eigentlich sollte das geschlachtete Kaninchen nur den Unterricht bereichern. Doch nun beschäftigt sich auch die Staatsanwaltschaft mit der umstrittenen Aktion. Die Schüler verteidigen in einem offenen Brief die blutige Demonstration - und ärgern sich über den Medienrummel.
Das geschlachtete Kaninchen von Ratekau beschäftigt nun auch die Justiz: Ein Arzt hat den Schulleiter der Cesar-Klein-Schule wegen Körperverletzung angezeigt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck. Zudem solle der Mann, der das Kaninchen getötet hat, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben.Tschüß liebes Kainchen
Der beschuldigte Schulleiter, Georg Krauß, nannte die Vorwürfe abstrus. Er mache sich keine Sorgen und habe ein reines Gewissen, sagte er.
Auch die betroffenen Kinder und Jugendlichen scheinen die Schlachtung gar nicht so schlimm zu finden.Offener Brief
In einem offenen Brief schreibt die Schülervertretung,dass die Schüler freiwillig zugeschaut hätten. Zudem sei die Aktion "nicht so dramatisch wie beschrieben". Sie kritisieren vor allem den "Medienrummel als maßlos übertrieben". Und sie fragen sich, warum die Eltern sich erst bei einem toten Kaninchen in der Schule Sorgen machen. Warum nicht schon "zu Hause am Bildschrim, wo Kinder ohne Furcht gewalttätige Filme sowie Spiele konsumieren?"
Auch Tierschützer wollen vielleicht klagen
Neben der Klage des Arztes bei der Staatsanwaltschaft Lübeck soll auch eine Gruppe von Tierschutzaktivisten erwägen, juristisch gegen die Schule in Schleswig-Holstein und die verantwortlichen Lehrer vorzugehen. Sie empörten sich besonders darüber, dass die Pädagogen eine Unterschriftenaktion der Schüler zur Rettung des Tieres zurückgewiesen hätten.
"Abgesehen davon, dass ich in über 30 Jahren Tierschutzarbeit noch nie erlebt habe, dass Lehrkräfte ihren Unterricht durch die Schlachtung eines wehrlosen Tieres 'bereichern' müssen, ist es pädagogisch geradezu fatal, die Bitte der Schüler auf Schonung des Tieres zu ignorieren", sagte Petra Zipp vom Bund gegen Missbrauch der Tiere.
In der vergangenen Woche hatte ein Landwirt während einer Projektwoche zum Thema Steinzeit ein Kaninchen vor Fünftklässlern geschlachtet. "Alles hundertprozentig nach der Tierschutz-Schlachtverordnung", versicherte er. Die Kinder sollten lernen, dass es früher keine Tiefkühltruhe gab, aus der Menschen ihr Essen fischen konnten, so die Idee der Lehrer.
Die Kinder hätten gewusst, was auf sie zukommt, sagte der Landwirt. Allerdings vergaß die Schule, die Eltern zu informieren. Die Kinder starteten vorher noch eine Unterschriftenaktion, um das Tier zu retten. Entsetzte Eltern riefen nach der Schlachtung bei den "Lübecker Nachrichten" an und beschwerten sich über "barbarische Vorfälle" in der Schule.
fln/dapd/dpa Quelle
Das geschlachtete Kaninchen von Ratekau beschäftigt nun auch die Justiz: Ein Arzt hat den Schulleiter der Cesar-Klein-Schule wegen Körperverletzung angezeigt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck. Zudem solle der Mann, der das Kaninchen getötet hat, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben.Tschüß liebes Kainchen
Der beschuldigte Schulleiter, Georg Krauß, nannte die Vorwürfe abstrus. Er mache sich keine Sorgen und habe ein reines Gewissen, sagte er.
Auch die betroffenen Kinder und Jugendlichen scheinen die Schlachtung gar nicht so schlimm zu finden.Offener Brief
In einem offenen Brief schreibt die Schülervertretung,dass die Schüler freiwillig zugeschaut hätten. Zudem sei die Aktion "nicht so dramatisch wie beschrieben". Sie kritisieren vor allem den "Medienrummel als maßlos übertrieben". Und sie fragen sich, warum die Eltern sich erst bei einem toten Kaninchen in der Schule Sorgen machen. Warum nicht schon "zu Hause am Bildschrim, wo Kinder ohne Furcht gewalttätige Filme sowie Spiele konsumieren?"
Auch Tierschützer wollen vielleicht klagen
Neben der Klage des Arztes bei der Staatsanwaltschaft Lübeck soll auch eine Gruppe von Tierschutzaktivisten erwägen, juristisch gegen die Schule in Schleswig-Holstein und die verantwortlichen Lehrer vorzugehen. Sie empörten sich besonders darüber, dass die Pädagogen eine Unterschriftenaktion der Schüler zur Rettung des Tieres zurückgewiesen hätten.
"Abgesehen davon, dass ich in über 30 Jahren Tierschutzarbeit noch nie erlebt habe, dass Lehrkräfte ihren Unterricht durch die Schlachtung eines wehrlosen Tieres 'bereichern' müssen, ist es pädagogisch geradezu fatal, die Bitte der Schüler auf Schonung des Tieres zu ignorieren", sagte Petra Zipp vom Bund gegen Missbrauch der Tiere.
In der vergangenen Woche hatte ein Landwirt während einer Projektwoche zum Thema Steinzeit ein Kaninchen vor Fünftklässlern geschlachtet. "Alles hundertprozentig nach der Tierschutz-Schlachtverordnung", versicherte er. Die Kinder sollten lernen, dass es früher keine Tiefkühltruhe gab, aus der Menschen ihr Essen fischen konnten, so die Idee der Lehrer.
Die Kinder hätten gewusst, was auf sie zukommt, sagte der Landwirt. Allerdings vergaß die Schule, die Eltern zu informieren. Die Kinder starteten vorher noch eine Unterschriftenaktion, um das Tier zu retten. Entsetzte Eltern riefen nach der Schlachtung bei den "Lübecker Nachrichten" an und beschwerten sich über "barbarische Vorfälle" in der Schule.
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