Neue Wege für Musik im Netz
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Neue Wege für Musik im Netz
Gema und Bitkom haben ihren Streit um die Musikangebote im Internet beigelegt. Damit ist der Weg für neue Musikdienste im Netz geebnet.
Der IT-Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaft Gema haben den Weg frei gemacht für neue Musikangebote im Internet. Nach jahrelangem Streit einigten sich beide Seiten am Donnerstag auf die Höhe der Urhebervergütungen, die von den Betreibern von Internet-Musikportalen abgeführt werden müssen, sowie auf eine Lizenzierung von Urheberrechten für Streaming-Angebote, wie die Gema in München mitteilte. Damit könnten im Ausland bereits erfolgreiche Dienste wie Spotify, Apples iTunes Match und Google Music auch hierzulande starten. Die Unternehmen äußerten sich aber noch nicht zu konkreten Plänen eines Markteinstiegs.
Die Lizenzgebühren betragen laut Gema pro Musikstück zwischen sechs und neun Cent netto. Die Einigung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2002. Dienste wie Spotify, Apples iTunes Match und Google Music standen wegen des bisher fehlenden Vergütungsmodells noch nicht in Deutschland zur Verfügung. Sie gelten jedoch als Hoffnungsträger der gebeutelten Musikindustrie.
Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos werden von dem neuen Vertrag aber noch nicht abgedeckt. Der Streit um Videoportale wie YouTube ist nach wie vor ungeklärt, hier wird weiter verhandelt.
Renner hält Einigung für nicht ausreichend
Bitkom-Vizepräsident Volker Smid sagte: „Wir gehen davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können.“
Aus der Branche kamen aber auch kritische Stimmen: Der Berliner Musikunternehmer Tim Renner hielt die Einigung für unzureichend. Spotify und andere Streamingdienste basierten darauf, dass sie Kunden über einen „Feels like Free“-Dienst anlockten, um ihn dann in ihre bezahlten Premium Services zu überführen, sagte der Chef von Motor Entertainment der Nachrichtenagentur dapd. Das führende Videoportal YouTube basiere dagegen rein auf Werbeerlösen. „So erfreulich die Einigung zwischen Bitkom und Gema auch ist, solange sie die werbebasierten Dienste nicht umfasst, ist sie im Sinne des Geschäftsmodells von Streamingdienstleistern wenig wert.“
Auch der Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie, Florian Drücke, sagte auf dapd-Anfrage, die Branche freue sich zwar über die lang erwartete Einigung zwischen Gema und Bitkom. Dennoch könne dies nur ein erster Schritt für die „überfälligen Einigungen in der werbefinanzierten Musiknutzung sowie auch im Videobereich sein“.
Unternehmen äußern sich noch nicht zu konkreten Plänen
Mögliche Starts neuer Dienste in Deutschland sind noch offen. Ein Gema-Vertreter in München sagte auf dapd-Anfrage, ob der „Durchbruch“ Google Music und Apple iTunes Match dabei helfen werde, sei unklar. Bei iTunes Match stellten sich „noch ganz andere Fragen“. So warte Apples Dienst mit der Möglichkeit auf, bereits vor Jahren heruntergeladene Titel rückwirkend in der „Datenwolke“ zu aktivieren, um sie von überall aus abzurufen. Das sei eine Form der Nachlizenzierung. „Ob das möglich ist, müssen wir prüfen.“
Apple wollte die Einigung nach Angaben eines Konzernsprechers in München zunächst nicht kommentieren. Der Internet-Konzern Google begrüßte die neuen Entwicklungen. „Das ist das richtige Signal“, sagte ein Unternehmenssprecher auf dapd-Anfrage in Hamburg. Auch er betonte aber, was dies für einzelne Dienste wie das neue Google Music konkret bedeute, könne er noch nicht absehen.
Bei Google Music liegen die Musiktitel auf zentralen Servern im Internet. Der Nutzer erwirbt eine Lizenz, kann die Titel auch lokal auf seinem Computer oder Musikgerät speichern, aber zugleich von überall aus abrufen. Ebenso funktioniert Apples iTunes Match. Die Dienste sind bisher nicht in Deutschland verfügbar, weil die Rechte und Vergütungen für Live-Abrufe der Titel nicht geklärt waren.
Der schwedische Streamingdienst-Anbieter Spotify wollte sich zu Plänen für einen deutschen Markteintritt auf dapd-Anfrage ebenfalls nicht äußern. Das Unternehmen aus Stockholm bietet seine Musik-Streams entweder als bezahltes Abonnement werbefrei oder mit Reklame kostenlos für den Nutzer an. Seit April laufen pro Nutzer monatlich aber nur noch maximal zehn Stunden Musik umsonst. Das 2006 gegründete Unternehmen hat nach eigenen Angaben zehn Millionen Nutzer, davon zahlen mehr als zwei Millionen.
Quelle
Der IT-Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaft Gema haben den Weg frei gemacht für neue Musikangebote im Internet. Nach jahrelangem Streit einigten sich beide Seiten am Donnerstag auf die Höhe der Urhebervergütungen, die von den Betreibern von Internet-Musikportalen abgeführt werden müssen, sowie auf eine Lizenzierung von Urheberrechten für Streaming-Angebote, wie die Gema in München mitteilte. Damit könnten im Ausland bereits erfolgreiche Dienste wie Spotify, Apples iTunes Match und Google Music auch hierzulande starten. Die Unternehmen äußerten sich aber noch nicht zu konkreten Plänen eines Markteinstiegs.
Die Lizenzgebühren betragen laut Gema pro Musikstück zwischen sechs und neun Cent netto. Die Einigung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2002. Dienste wie Spotify, Apples iTunes Match und Google Music standen wegen des bisher fehlenden Vergütungsmodells noch nicht in Deutschland zur Verfügung. Sie gelten jedoch als Hoffnungsträger der gebeutelten Musikindustrie.
Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos werden von dem neuen Vertrag aber noch nicht abgedeckt. Der Streit um Videoportale wie YouTube ist nach wie vor ungeklärt, hier wird weiter verhandelt.
Renner hält Einigung für nicht ausreichend
Bitkom-Vizepräsident Volker Smid sagte: „Wir gehen davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können.“
Aus der Branche kamen aber auch kritische Stimmen: Der Berliner Musikunternehmer Tim Renner hielt die Einigung für unzureichend. Spotify und andere Streamingdienste basierten darauf, dass sie Kunden über einen „Feels like Free“-Dienst anlockten, um ihn dann in ihre bezahlten Premium Services zu überführen, sagte der Chef von Motor Entertainment der Nachrichtenagentur dapd. Das führende Videoportal YouTube basiere dagegen rein auf Werbeerlösen. „So erfreulich die Einigung zwischen Bitkom und Gema auch ist, solange sie die werbebasierten Dienste nicht umfasst, ist sie im Sinne des Geschäftsmodells von Streamingdienstleistern wenig wert.“
Auch der Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie, Florian Drücke, sagte auf dapd-Anfrage, die Branche freue sich zwar über die lang erwartete Einigung zwischen Gema und Bitkom. Dennoch könne dies nur ein erster Schritt für die „überfälligen Einigungen in der werbefinanzierten Musiknutzung sowie auch im Videobereich sein“.
Unternehmen äußern sich noch nicht zu konkreten Plänen
Mögliche Starts neuer Dienste in Deutschland sind noch offen. Ein Gema-Vertreter in München sagte auf dapd-Anfrage, ob der „Durchbruch“ Google Music und Apple iTunes Match dabei helfen werde, sei unklar. Bei iTunes Match stellten sich „noch ganz andere Fragen“. So warte Apples Dienst mit der Möglichkeit auf, bereits vor Jahren heruntergeladene Titel rückwirkend in der „Datenwolke“ zu aktivieren, um sie von überall aus abzurufen. Das sei eine Form der Nachlizenzierung. „Ob das möglich ist, müssen wir prüfen.“
Apple wollte die Einigung nach Angaben eines Konzernsprechers in München zunächst nicht kommentieren. Der Internet-Konzern Google begrüßte die neuen Entwicklungen. „Das ist das richtige Signal“, sagte ein Unternehmenssprecher auf dapd-Anfrage in Hamburg. Auch er betonte aber, was dies für einzelne Dienste wie das neue Google Music konkret bedeute, könne er noch nicht absehen.
Bei Google Music liegen die Musiktitel auf zentralen Servern im Internet. Der Nutzer erwirbt eine Lizenz, kann die Titel auch lokal auf seinem Computer oder Musikgerät speichern, aber zugleich von überall aus abrufen. Ebenso funktioniert Apples iTunes Match. Die Dienste sind bisher nicht in Deutschland verfügbar, weil die Rechte und Vergütungen für Live-Abrufe der Titel nicht geklärt waren.
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