Kampf gegen Korruption: 21 Verdachtsfälle seit Sommer 2011
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Kampf gegen Korruption: 21 Verdachtsfälle seit Sommer 2011
Geschäfte laufen „wie geschmiert“. Oder Aufträge werden „unter der Hand“ vergeben. 21 Hinweise auf Verdachtsfälle dieser Art hat Schleswig-Holsteins Anti-Korruptionsbeauftragter Wolfgang Pistol seit August vergangenen Jahres bekommen. Jeder dritte Verdacht auf Korruption war dabei so konkret, dass er die Staatsanwaltschaft einschaltete, wie Pistol am Mittwoch in seinem aktuellen Halbjahresbericht mitteilte.
Im Sommer 2007 hatte der ehemalige Landespolizeidirektor seine Anti-Korruptionsarbeit aufgenommen. Seitdem meldeten sich bei ihm 314 Menschen mit Hinweisen auf Fälle von Korruptionsverdacht. 75 davon wurden von der Polizei oder Staatsanwaltschaft weiterbearbeitet. Oft ging es zum Beispiel darum, dass Aufträge ohne die nötige Ausschreibung vergeben wurden. Häufig war der Baubereich betroffen.
Anti-Korruptionsbeauftragter als unabhängiger Mittler
Schleswig-Holstein hat auf Beschluss der Landesregierung als ergänzende Maßnahme zur Korruptionsbekämpfung eine Kontaktstelle zur Bekämpfung der Korruption in Schleswig-Holstein (KBK-SH) eingerichtet.
Der frühere Landespolizeidirektor Wolfgang Pistol hat am 1. August 2007 seine Arbeit als ehrenamtlicher Anti-Korruptionsbeauftragter des Landes und Leiter der Kontaktstelle aufgenommen. Er legt regelmäßig Berichte über seine Tätigkeit vor (siehe Rubrik "Zum Herunterladen" rechts).
Der Anti-Korruptionsbeauftragte ist zu uneingeschränkter Diskretion verpflichtet. Er ist nicht Teil der Landesverwaltung, sondern agiert als durch die Landesregierung legitimierter, unabhängiger Kommunikationsmittler zwischen Hinweisgebern, Verwaltung und Strafverfolgungsbehörden.
Was ist Korruption?
Korruption ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Wirtschaft, Verwaltung oder Politik, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht.
Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. In Deutschland sind diese Straftatbestände in den Paragraphen 331 ff. Strafgesetzbuch geregelt, wenn so genannte Amtsträger betroffen sind. Im geschäftlichen Verkehr sind insoweit die Paragraphen 299, 300 ff. Strafgesetzbuch einschlägig.
Aufgaben des Anti-Korruptionsbeauftragten
Der Anti-Korruptionsbeauftragte soll eine Lücke im System der Korruptionsbekämpfung schließen. Die Lücke besteht darin, dass es Menschen gibt, die Fälle von Korruption in Firmen, Betrieben, Organisationen oder Verwaltungen kennen, sich aber nicht trauen, dies der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mitzuteilen. Oft möchten diese Menschen anonym bleiben, weil sie Nachteile für sich befürchten. Anonyme Hinweise an Polizei und Staatsanwaltschaft leiden aber darunter, dass keine Nachfragen zum Sachverhalt möglich sind.
In diesen Fällen kann der Anti-Korruptionsbeauftragte des Landes als unabhängiger Kommunikationsmittler zwischen Hinweisgebern und Strafverfolgungsbehörden helfen.
Der Anti-Korruptionsbeauftragte des Landes ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und unterliegt nicht wie Polizei und Staatsanwaltschaft dem Strafverfolgungszwang.
Er nimmt vertrauliche Mitteilungen entgegen, aus denen sich der Verdacht von Korruption oder anderen schwerwiegenden Verfehlungen gegen das Land ergeben. Für den Hinweisgeber entstehen hierbei keine Kosten.
Um falsche Verdächtigungen oder üble Nachrede zu verhindern, wird der Sachverhalt durch den Anti-Korruptionsbeauftragten sehr sorgfältig geprüft.
Wenn sich ein entsprechender Anfangsverdacht für ein Korruptionsdelikt ergibt, leitet der Anti-Korruptionsbeauftragte den Vorgang zu weitergehenden Ermittlungen an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft weiter. Der Hinweisgeber bleibt anonym.
Polizei oder Staatsanwaltschaft ermitteln dann aufgrund des Sachverhaltes so weiter, dass die eigentliche Quelle des Sachverhaltes, nämlich der Hinweisgeber, für das weitere Verfahren unerheblich ist.
Der Anti-Korruptionsbeauftragte soll auch präventiv wirken und gegebenenfalls Hinweise für verbesserte Präventionsmaßnahmen gegen Korruption geben, die er aufgrund von Erkenntnissen aus seiner Tätigkeit gewinnt.
Rechtliche Stellung des Anti-Korruptionsbeauftragten
Der Anti-Korruptionsbeauftragte unterliegt keinen Weisungen des Landes hinsichtlich der inhaltlichen Sachbehandlung. Er entscheidet nach pflichtgemäßer Prüfung, ob er einen ihm unterbreiteten Sachverhalt zur weiteren Prüfung an die zuständige Verwaltungs- oder Strafverfolgungsbehörde weiterleitet.
Der Anti-Korruptionsbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ist dem Hinweisgeber durch den Anti-Korruptionsbeauftragten Anonymität zugesichert worden, so darf der Anti-Korruptionsbeauftragte Angaben über die Identität der Person gegenüber Dritten nur mit dessen Genehmigung machen.
Kontaktaufnahme zum Anti-Korruptionsbeauftragten
Jeder kann sich bei einem Korruptionsverdacht an den Anti-Korruptionsbeauftragten wenden. Ein Korruptionsverdacht kann sich zum Beispiel aus Hinweisen auf Vorteilsgewährung oder Vorteilsannahme, auf Bestechung oder Bestechlichkeit oder auf andere Missstände in der Verwaltung ergeben.
So erreichen Sie den Anti-Korruptionsbeauftragten:
Anti-Korruptionsbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein
Postfach 2102
23685 Pansdorf
Telefon: 04524 – 7009373
Handy: 0172 – 9495938
E-mail: antikorruption.sh@t-online.de
Quelle
Im Sommer 2007 hatte der ehemalige Landespolizeidirektor seine Anti-Korruptionsarbeit aufgenommen. Seitdem meldeten sich bei ihm 314 Menschen mit Hinweisen auf Fälle von Korruptionsverdacht. 75 davon wurden von der Polizei oder Staatsanwaltschaft weiterbearbeitet. Oft ging es zum Beispiel darum, dass Aufträge ohne die nötige Ausschreibung vergeben wurden. Häufig war der Baubereich betroffen.
Anti-Korruptionsbeauftragter als unabhängiger Mittler
Schleswig-Holstein hat auf Beschluss der Landesregierung als ergänzende Maßnahme zur Korruptionsbekämpfung eine Kontaktstelle zur Bekämpfung der Korruption in Schleswig-Holstein (KBK-SH) eingerichtet.
Der frühere Landespolizeidirektor Wolfgang Pistol hat am 1. August 2007 seine Arbeit als ehrenamtlicher Anti-Korruptionsbeauftragter des Landes und Leiter der Kontaktstelle aufgenommen. Er legt regelmäßig Berichte über seine Tätigkeit vor (siehe Rubrik "Zum Herunterladen" rechts).
Der Anti-Korruptionsbeauftragte ist zu uneingeschränkter Diskretion verpflichtet. Er ist nicht Teil der Landesverwaltung, sondern agiert als durch die Landesregierung legitimierter, unabhängiger Kommunikationsmittler zwischen Hinweisgebern, Verwaltung und Strafverfolgungsbehörden.
Was ist Korruption?
Korruption ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Wirtschaft, Verwaltung oder Politik, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht.
Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. In Deutschland sind diese Straftatbestände in den Paragraphen 331 ff. Strafgesetzbuch geregelt, wenn so genannte Amtsträger betroffen sind. Im geschäftlichen Verkehr sind insoweit die Paragraphen 299, 300 ff. Strafgesetzbuch einschlägig.
Aufgaben des Anti-Korruptionsbeauftragten
Der Anti-Korruptionsbeauftragte soll eine Lücke im System der Korruptionsbekämpfung schließen. Die Lücke besteht darin, dass es Menschen gibt, die Fälle von Korruption in Firmen, Betrieben, Organisationen oder Verwaltungen kennen, sich aber nicht trauen, dies der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mitzuteilen. Oft möchten diese Menschen anonym bleiben, weil sie Nachteile für sich befürchten. Anonyme Hinweise an Polizei und Staatsanwaltschaft leiden aber darunter, dass keine Nachfragen zum Sachverhalt möglich sind.
In diesen Fällen kann der Anti-Korruptionsbeauftragte des Landes als unabhängiger Kommunikationsmittler zwischen Hinweisgebern und Strafverfolgungsbehörden helfen.
Der Anti-Korruptionsbeauftragte des Landes ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und unterliegt nicht wie Polizei und Staatsanwaltschaft dem Strafverfolgungszwang.
Er nimmt vertrauliche Mitteilungen entgegen, aus denen sich der Verdacht von Korruption oder anderen schwerwiegenden Verfehlungen gegen das Land ergeben. Für den Hinweisgeber entstehen hierbei keine Kosten.
Um falsche Verdächtigungen oder üble Nachrede zu verhindern, wird der Sachverhalt durch den Anti-Korruptionsbeauftragten sehr sorgfältig geprüft.
Wenn sich ein entsprechender Anfangsverdacht für ein Korruptionsdelikt ergibt, leitet der Anti-Korruptionsbeauftragte den Vorgang zu weitergehenden Ermittlungen an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft weiter. Der Hinweisgeber bleibt anonym.
Polizei oder Staatsanwaltschaft ermitteln dann aufgrund des Sachverhaltes so weiter, dass die eigentliche Quelle des Sachverhaltes, nämlich der Hinweisgeber, für das weitere Verfahren unerheblich ist.
Der Anti-Korruptionsbeauftragte soll auch präventiv wirken und gegebenenfalls Hinweise für verbesserte Präventionsmaßnahmen gegen Korruption geben, die er aufgrund von Erkenntnissen aus seiner Tätigkeit gewinnt.
Rechtliche Stellung des Anti-Korruptionsbeauftragten
Der Anti-Korruptionsbeauftragte unterliegt keinen Weisungen des Landes hinsichtlich der inhaltlichen Sachbehandlung. Er entscheidet nach pflichtgemäßer Prüfung, ob er einen ihm unterbreiteten Sachverhalt zur weiteren Prüfung an die zuständige Verwaltungs- oder Strafverfolgungsbehörde weiterleitet.
Der Anti-Korruptionsbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ist dem Hinweisgeber durch den Anti-Korruptionsbeauftragten Anonymität zugesichert worden, so darf der Anti-Korruptionsbeauftragte Angaben über die Identität der Person gegenüber Dritten nur mit dessen Genehmigung machen.
Kontaktaufnahme zum Anti-Korruptionsbeauftragten
Jeder kann sich bei einem Korruptionsverdacht an den Anti-Korruptionsbeauftragten wenden. Ein Korruptionsverdacht kann sich zum Beispiel aus Hinweisen auf Vorteilsgewährung oder Vorteilsannahme, auf Bestechung oder Bestechlichkeit oder auf andere Missstände in der Verwaltung ergeben.
So erreichen Sie den Anti-Korruptionsbeauftragten:
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Postfach 2102
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