Lehrerin zog für Beamtenstatus vor Gericht
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Lehrerin zog für Beamtenstatus vor Gericht
Weil das Ministerium sie eine Gehaltsgruppe zurückstufen wollte, zog eine Berufsschullehrerin vor Gericht.
Lena R.* unterrichtet seit fünf Jahren an einer Braunschweiger Berufsschule. Wie viele ihrer Kollegen ist sie Quereinsteigerin: Sie hat zwar studiert, besitzt aber kein Lehramtsstudium.
Als die junge Lehrerin nach fünf Dienstjahren nun die Verbeamtung beantragen wollte, erlebte sie eine böse Überraschung.
Auf ihren Antrag hin teilte ihr das Kultusministerium mit, dass sie bislang einer falschen Gehaltsgruppe zugeordnet gewesen sei: eine zu hoch nämlich.
Hintergrund: Die Landesschulbehörde hatte bei der Einstellung vor fünf Jahren ihr Gerontologie-Studium als Politik-Studium anerkannt. Gerontologie ist die Wissenschaft vom Altern und beinhaltet einen guten Teil Sozialpolitik. Die Anerkennung sei ein Irrtum gewesen, argumentierte nun das Ministerium. Lena R. sei nicht ausreichend qualifiziert, um als Zweitfach Politik zu unterrichten. Damit sei sie einer niedrigeren Entgeltgruppe zuzuordnen. Das Ministerium sprach eine Änderungskündigung aus, um Lena R. der niedrigeren Gehaltsgruppe zuordnen zu können.
Problem: Aus der niedrigeren Entgeltgruppe kann sie keine Verbeamtung beantragen.
Lena R. klagte gegen die Veränderungskündigung. Am Rande der Sitzung am Dienstag beim Arbeitsgericht sagte Karl Otte, Anwalt der jungen Berufsschullehrerin: "Ich habe landesweit mindestens 20 vergeichbare Verfahren: Stets locken die Landesschulbehörden die jungen Lehrer mit der Einstufung in Gruppe 13, Jahre später dann erklärt das Ministerium dies für falsch. Häufig geht es um 300 bis 400 Euro im Monat. Die jungen Lehrer sind dann aber meistens privat nicht mehr flexibel genug, um nochmal in ein anderes Bundesland zu wechseln."
Um die nötige Qualifikation für die vollständige Anerkennung ihres Studiums zu erlangen, besucht Lena R. neben ihrer Arbeit derzeit nochmal die Uni. Bis März läuft das Semester, dann hat sie die vom Ministerium verlangten 30 Creditpoints beisammen.
Im Kammertermin bei Richter Ingo Hundt haben die Parteien einen Vergleich auf Widerruf geschlossen. Vorausgesetzt, Lena R. erhält die Bescheinigung des Prüfungsamtes, wird sie ab 1. April wieder nach der höheren Gehaltsstufe bezahlt. Die Änderungskündigung wäre damit gegenstandslos. Die Widerrufsfrist endet Mitte April.
Quelle
Lena R.* unterrichtet seit fünf Jahren an einer Braunschweiger Berufsschule. Wie viele ihrer Kollegen ist sie Quereinsteigerin: Sie hat zwar studiert, besitzt aber kein Lehramtsstudium.
Als die junge Lehrerin nach fünf Dienstjahren nun die Verbeamtung beantragen wollte, erlebte sie eine böse Überraschung.
Auf ihren Antrag hin teilte ihr das Kultusministerium mit, dass sie bislang einer falschen Gehaltsgruppe zugeordnet gewesen sei: eine zu hoch nämlich.
Hintergrund: Die Landesschulbehörde hatte bei der Einstellung vor fünf Jahren ihr Gerontologie-Studium als Politik-Studium anerkannt. Gerontologie ist die Wissenschaft vom Altern und beinhaltet einen guten Teil Sozialpolitik. Die Anerkennung sei ein Irrtum gewesen, argumentierte nun das Ministerium. Lena R. sei nicht ausreichend qualifiziert, um als Zweitfach Politik zu unterrichten. Damit sei sie einer niedrigeren Entgeltgruppe zuzuordnen. Das Ministerium sprach eine Änderungskündigung aus, um Lena R. der niedrigeren Gehaltsgruppe zuordnen zu können.
Problem: Aus der niedrigeren Entgeltgruppe kann sie keine Verbeamtung beantragen.
Lena R. klagte gegen die Veränderungskündigung. Am Rande der Sitzung am Dienstag beim Arbeitsgericht sagte Karl Otte, Anwalt der jungen Berufsschullehrerin: "Ich habe landesweit mindestens 20 vergeichbare Verfahren: Stets locken die Landesschulbehörden die jungen Lehrer mit der Einstufung in Gruppe 13, Jahre später dann erklärt das Ministerium dies für falsch. Häufig geht es um 300 bis 400 Euro im Monat. Die jungen Lehrer sind dann aber meistens privat nicht mehr flexibel genug, um nochmal in ein anderes Bundesland zu wechseln."
Um die nötige Qualifikation für die vollständige Anerkennung ihres Studiums zu erlangen, besucht Lena R. neben ihrer Arbeit derzeit nochmal die Uni. Bis März läuft das Semester, dann hat sie die vom Ministerium verlangten 30 Creditpoints beisammen.
Im Kammertermin bei Richter Ingo Hundt haben die Parteien einen Vergleich auf Widerruf geschlossen. Vorausgesetzt, Lena R. erhält die Bescheinigung des Prüfungsamtes, wird sie ab 1. April wieder nach der höheren Gehaltsstufe bezahlt. Die Änderungskündigung wäre damit gegenstandslos. Die Widerrufsfrist endet Mitte April.
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