JVA Mitarbeiter zog vor das Arbeitsgericht
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JVA Mitarbeiter zog vor das Arbeitsgericht
Weil er den Weg vom Auto zur Dienststelle nicht als "Gesundheitsförderung" anerkannt bekam, klagte ein Mitarbeiter der JVA beim Arbeitsgericht.
Wer zu Fuß oder mit dem Rad zur Arbeit kam, konnte sich im Jahr bis zu zehn Arbeitsstunden anrechnen lassen. So wurde es in der Justizvollzugsanstalt am Rennelberg gehandhabt, bis die JVA mit der in Wolfenbüttel fusionierte. Ziel war es, dass sich die Mitarbeiter bewegen und etwas für ihre Gesundheit tun.
Ein Justizangestellter hatte nun vor dem Arbeitsgericht geklagt, weil ihm seine Bewegung nicht anerkannt wurde. Zwar ist er 2008 und 2009 aus Wolfenbüttel mit dem Auto zur Arbeit gefahren, aber immerhin sei er ja vom Parkplatz zur Dienststelle gelaufen. Vor dem Arbeitsgericht formulierte er es am Dienstag so: "Andere Kollegen wohnen in der Nähe der JVA. Die laufen auch nicht weiter als ich und bekommen es als Gesundheitsförderung angerechnet. Ich werde also benachteiligt."
Der beklagte Arbeitgeber, das Land Niedersachsen, wollte dem nicht folgen. Auch Richterin Viktoria Steinke konnte keine Benachteiligung erkennen, da der Kläger auch andere Möglichkeiten gehabt hätte, Gesundheitsstunden zu sammeln – zum Beispiel, wenn er an öffentlichen Laufveranstaltungen oder speziellen Sportkursen teilgenommen oder das Sportabzeichen abgelegt hätte.
Trotzdem werden dem JVA-Mitarbeiter nun fünf Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Er war damals nämlich mehrere Monate abgeordnet an die JVA in Wolfenbüttel und in dieser Zeit zu Fuß zur Arbeit gegangen. Diese Wege hatte er allerdings erst geltend gemacht, nachdem sein anderer Antrag abgelehnt worden war. Der Leiter der JVA Wolfenbüttel, Dieter Münzebrock, sagte an den Kläger gewandt: "Ich bin ja froh, dass Sie sich nach Wolfenbüttel haben abordnen lassen. Hätten Sie damals die Stunden beantragt, und hätte ich damals von dem Braunschweiger Gesundheitsprogramm gewusst, hätte ich Ihnen die Gutschrift gewährt." Er ließ sich auf den Vergleich ein und sagte zu, fünf Stunden gutzuschreiben.
Quelle
Wer zu Fuß oder mit dem Rad zur Arbeit kam, konnte sich im Jahr bis zu zehn Arbeitsstunden anrechnen lassen. So wurde es in der Justizvollzugsanstalt am Rennelberg gehandhabt, bis die JVA mit der in Wolfenbüttel fusionierte. Ziel war es, dass sich die Mitarbeiter bewegen und etwas für ihre Gesundheit tun.
Ein Justizangestellter hatte nun vor dem Arbeitsgericht geklagt, weil ihm seine Bewegung nicht anerkannt wurde. Zwar ist er 2008 und 2009 aus Wolfenbüttel mit dem Auto zur Arbeit gefahren, aber immerhin sei er ja vom Parkplatz zur Dienststelle gelaufen. Vor dem Arbeitsgericht formulierte er es am Dienstag so: "Andere Kollegen wohnen in der Nähe der JVA. Die laufen auch nicht weiter als ich und bekommen es als Gesundheitsförderung angerechnet. Ich werde also benachteiligt."
Der beklagte Arbeitgeber, das Land Niedersachsen, wollte dem nicht folgen. Auch Richterin Viktoria Steinke konnte keine Benachteiligung erkennen, da der Kläger auch andere Möglichkeiten gehabt hätte, Gesundheitsstunden zu sammeln – zum Beispiel, wenn er an öffentlichen Laufveranstaltungen oder speziellen Sportkursen teilgenommen oder das Sportabzeichen abgelegt hätte.
Trotzdem werden dem JVA-Mitarbeiter nun fünf Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Er war damals nämlich mehrere Monate abgeordnet an die JVA in Wolfenbüttel und in dieser Zeit zu Fuß zur Arbeit gegangen. Diese Wege hatte er allerdings erst geltend gemacht, nachdem sein anderer Antrag abgelehnt worden war. Der Leiter der JVA Wolfenbüttel, Dieter Münzebrock, sagte an den Kläger gewandt: "Ich bin ja froh, dass Sie sich nach Wolfenbüttel haben abordnen lassen. Hätten Sie damals die Stunden beantragt, und hätte ich damals von dem Braunschweiger Gesundheitsprogramm gewusst, hätte ich Ihnen die Gutschrift gewährt." Er ließ sich auf den Vergleich ein und sagte zu, fünf Stunden gutzuschreiben.
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