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Überwachung per "stiller SMS" Niedersachsen jagt Verbrecher mittels eines privaten Dienstleisters

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Überwachung per "stiller SMS" Niedersachsen jagt Verbrecher mittels eines privaten Dienstleisters Empty Überwachung per "stiller SMS" Niedersachsen jagt Verbrecher mittels eines privaten Dienstleisters

Beitrag  checker Mo Feb 27, 2012 10:27 am

Die niedersächsische Polizei lässt Verdächtige per "stiller SMS" überwachen. So weit, so bekannt. Neu ist allerdings, dass die Behörden eine private Firma für diese Mobilfunküberwachung engagiert haben.

Dass Polizei und Verfassungsschutz sogenannte stille SMS einsetzen, ist nicht neu. Mehr als 355 000 dieser heimlichen Ortungsimpulse, die den Standort eines Mobiltelefons ermitteln, ohne dass der Besitzer davon etwas mitbekommt, hat allein das Bundeskriminalamt zwischen 2006 und 2011 verschickt. Beim Verfassungsschutz waren es knapp 400.000 SMS. Dies ist ein Mittel der Kriminalitätsbekämpfung, die Beamten können so Verbrecher schneller orten.

Neu ist allerdings, dass die Behörden eine private Firma für diese Telekommunikationsüberwachung in Anspruch nehmen. Wie aus der Antwort des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann (CDU) auf eine Anfrage der dortigen Linksfraktion hervorgeht, wird zum Versenden der "stillen SMS" der Server eines privaten Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen genutzt.

Den Namen des Dienstleisters will Schünemann nicht nennen, da der Anbieter um Vertraulichkeit gebeten habe. Würde der Name der Firma, die die verdeckten polizeilichen Maßnahmen durchführt, bekannt, müsste sie wohl mit Angriffen auf ihre Systeme rechnen. Auch über die Zahl der versendeten SMS könne das Land keine Auskunft geben, da die Software dies nicht leisten könne. Eine Neuprogrammierung würde 80 000 Euro kosten. Der Linksfraktion wird mit dem Hinweis auf mangelhafte Software ihre Frage nicht beantwortet, wie viele Überwachungsanträge nun gestellt wurden.

Die Rechtsgrundlage zum Versand "stiller SMS" ist zudem nach wie vor unklar: In der Strafprozessordnung ist die Methode nicht explizit geregelt. Zwar beruft sich der niedersächsische Innenminister in seiner Stellungnahme auf die Paragrafen 100ff der Strafprozessordnung. Bei schweren Straftaten und Gefahr im Verzug muss ein Richter der Überwachung zustimmen - so auch bei den SMS.

Doch Datenschützer kritisieren hierbei, dass durch das Versenden der Ortungsimpulse Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile erstellt werden könnten, die einen erheblichen Grundrechtseingriff darstellten. Zudem seien datenschutzrechtliche Aspekte immer noch ungeklärt, wie beispielsweise sensible Daten zwischen Behörden und privaten Firmen übermittelt werden können. So fordert der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, dass Personendaten "vertraulich, zuverlässig und unversehrt" übertragen werden können. Hierfür müssen Mitarbeiter privater Firmen eine Geheimschutzüberprüfung absolvieren.

Diese Vorgaben sieht ein Sprecher des Innenministeriums im konkreten Fall als erfüllt an. Alle gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Aspekte würden eingehalten. Auch sei es völlig normal, dass der Staat solche technischen Aufgaben wie das Versenden einer "stiller SMS" an Dienstleister vergebe. "Gerade wenn es um Software und Telekommunikationsdienste geht, kann eine Behörde das alleine doch gar nicht leisten."

Quelle

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