Die dreisten Maschen der Kaffeefahrt-Abzocker
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Die dreisten Maschen der Kaffeefahrt-Abzocker
Dass bei Kaffeefahrten Ramsch verkauft wird, ist nichts Neues. Doch mit den Heizdecken, Topfsets und Matratzen konnten die Butterfahrt-Touristen früher wenigstens noch etwas anfangen. Heute sind die Methoden kriminell. Völlig sinnlose Produkte werden für Tausende Euro verkauft.
Günter K. (80) aus Dresden meldete sich bei BILD mit einem schier unglaublichen Fall. Bei einer Kaffeefahrt wurde ihm eine „Gesundheitsscheibe“ für 1500 Euro angedreht. Weil er kein Bargeld dabeihatte, versprach der Verkäufer, ihm die Scheibe zu bringen – und tauchte spät am Abend auf! Der Rentner: „Es war 23 Uhr, ich fühlte mich so überrumpelt, dass ich zahlte!“
Die Scheibe, welche angeblich körperliche Schmerzen lindern soll, ist freilich keinen Cent wert.
Und das ist kein Einzelfall: Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt es auf den Fahrten vermeintliche Wundermittel gegen Krebs oder für ein starkes Herz, auch Magnet- und Rheumamatten werden überteuert verkauft.
Verbraucheranwalt Thomas Hollweck aus Berlin: „Kaffeefahrt-Betrüger wissen natürlich, wo sie den Hebel ansetzen müssen. Wenn es um die Gesundheit geht, sind ältere Menschen anfällig. Sie lassen sich dann alle möglichen Dinge andrehen, die angeblich ihre Schmerzen lindern sollen.“
Die Verkäufer lullen die Besucher ein mit Sätzen wie „Das sollte Ihnen Ihre Gesundheit wert sein!“
Hollweck: „In meiner Kanzlei und der Verbraucherzentrale habe ich immer wieder Fälle mit Vitamin-Tabletten und Mineralstoff-Kapseln. Die Präparate sind quasi wertlos, verlangt werden aber zwischen 2000 und 4000 Euro.“ Dass wie bei Günter K. Geld später an der Haustür eingetrieben wird, ist dabei keine Seltenheit.
Der Haustür-Trick!
„Häufig steht am nächsten Tag schon jemand vor der Tür“, erklärt Hollweck. Sogar mit Kartengeräten tauchen die Abzocker auf, gezahlt wird wie an der Supermarkt-Kasse mit PIN! „Das ist dann eine Überweisung und keine Lastschrift, das Geld kann man nicht mehr zurückholen."
Bleibt also nur noch der Weg vor Gericht. Allerdings brauchen Sie dafür eine ladungsfähige Adresse des Abzockers, schließlich können Sie kein Postfach verklagen.
Deshalb: Versuchen Sie erstmal über die Post die richtige Adresse hinter dem Postfach herauszubekommen. Eigentlich sind die Daten nicht öffentlich, sie können allerdings vorgeben, dass Sie von dem Kaffeefahrt-Betreiber unverlangte Werbung erhalten.
Hollweck: „Dann muss die Post nach § 13a Unterlassungsklagegesetz die richtige Anschrift herausgeben."
Übrigens: Da es sich bei diesen Produkten um Täuschung handelt, ist ein Kaufvertrag jederzeit anfechtbar. Die 14-Tage-Frist für Haustürgeschäfte spielt keine Rolle.
Quelle
Günter K. (80) aus Dresden meldete sich bei BILD mit einem schier unglaublichen Fall. Bei einer Kaffeefahrt wurde ihm eine „Gesundheitsscheibe“ für 1500 Euro angedreht. Weil er kein Bargeld dabeihatte, versprach der Verkäufer, ihm die Scheibe zu bringen – und tauchte spät am Abend auf! Der Rentner: „Es war 23 Uhr, ich fühlte mich so überrumpelt, dass ich zahlte!“
Die Scheibe, welche angeblich körperliche Schmerzen lindern soll, ist freilich keinen Cent wert.
Und das ist kein Einzelfall: Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt es auf den Fahrten vermeintliche Wundermittel gegen Krebs oder für ein starkes Herz, auch Magnet- und Rheumamatten werden überteuert verkauft.
Verbraucheranwalt Thomas Hollweck aus Berlin: „Kaffeefahrt-Betrüger wissen natürlich, wo sie den Hebel ansetzen müssen. Wenn es um die Gesundheit geht, sind ältere Menschen anfällig. Sie lassen sich dann alle möglichen Dinge andrehen, die angeblich ihre Schmerzen lindern sollen.“
Die Verkäufer lullen die Besucher ein mit Sätzen wie „Das sollte Ihnen Ihre Gesundheit wert sein!“
Hollweck: „In meiner Kanzlei und der Verbraucherzentrale habe ich immer wieder Fälle mit Vitamin-Tabletten und Mineralstoff-Kapseln. Die Präparate sind quasi wertlos, verlangt werden aber zwischen 2000 und 4000 Euro.“ Dass wie bei Günter K. Geld später an der Haustür eingetrieben wird, ist dabei keine Seltenheit.
Der Haustür-Trick!
„Häufig steht am nächsten Tag schon jemand vor der Tür“, erklärt Hollweck. Sogar mit Kartengeräten tauchen die Abzocker auf, gezahlt wird wie an der Supermarkt-Kasse mit PIN! „Das ist dann eine Überweisung und keine Lastschrift, das Geld kann man nicht mehr zurückholen."
Bleibt also nur noch der Weg vor Gericht. Allerdings brauchen Sie dafür eine ladungsfähige Adresse des Abzockers, schließlich können Sie kein Postfach verklagen.
Deshalb: Versuchen Sie erstmal über die Post die richtige Adresse hinter dem Postfach herauszubekommen. Eigentlich sind die Daten nicht öffentlich, sie können allerdings vorgeben, dass Sie von dem Kaffeefahrt-Betreiber unverlangte Werbung erhalten.
Hollweck: „Dann muss die Post nach § 13a Unterlassungsklagegesetz die richtige Anschrift herausgeben."
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