Polizei brach falsche Wohnung auf
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Polizei brach falsche Wohnung auf
Reinhard H. ärgert sich über die Polizei, die in seiner Abwesenheit seine Wohnung durchsucht hat – ohne richterlichen Beschluss.
Was er erst später erfuhr: Die Beamten hatten sich in der Wohnungstür geirrt. Der 62-Jährige: „Der Gesuchte wohnt zwei Etagen tiefer.“ Die Polizei bestätigt die Fahndungspanne, erklärt jedoch, dass es sich nur um eine ärgerliche Verwechslung handele und nicht um ein widerrechtliches Eindringen. „Im Grunde ist den Beamten nicht einmal Fahrlässigkeit vorzuwerfen“, sagt Polizei-Sprecher Wolfgang Klages.
Der Reihe nach. Reinhard H.’s Bekannte will also am Nachmittag in die Wohnung, um dort sauberzumachen. Sie versucht aufzuschließen und wundert sich, dass der Schlüssel nicht passt. Dann fällt ihr Blick auf einen Zettel: Der Wohnungsinhaber möge sich doch bitte im Polizei-Kommissariat Guntherstraße melden. Man habe das Türschloss ausgetauscht.
Reinhard H. fährt zur Polizei, wo er sich ausweisen muss, und dann erfährt er: Wenn er, Reinhard H., der Wohnungsinhaber sei und nicht Andreas H., hätten die Beamten wohl die falsche Wohnung aufgebrochen. Und darüber ist Namensvetter Reinhard H. nicht glücklich. Allein die Vorstellung, dass fremde Menschen sich in seiner Abwesenheit in seiner Wohnung aufhielten, sei ihm unangenehm. Immerhin habe man sich entschuldigt – und die Kosten für das neue Schloss zahle auch die Polizei.
Polizei-Sprecher Wolfgang Klages schildert den Vorfall so: Die Beamten, begleitet von einer Stadtangestellten als Zeugin, seien im Rahmen der Amtshilfe für das Amtsgericht Köln tätig geworden, in einer Unterhaltsangelegenheit. Der Durchsuchungsbeschluss stamme vom Amtsgericht Köln. Es sei darum gegangen, Bankunterlagen zum Nachweis der Zahlungsfähigkeit des in Braunschweig gemeldeten Vaters zu beschaffen.
Dabei, räumt Klages ein, sei den Beamten ein Fehler unterlaufen. „Sie haben sich im Einwohnermeldeamt die Adresse besorgt, sind dorthin gefahren und haben auf dem Klingelschild den Namen des Gesuchten gefunden.“ Bis zuletzt seien sie sicher gewesen, in der richtigen Wohnung zu sein. Was sie übersehen hätten: dass das Klingelschild des Andreas H. den Namen der Lebensgefährtin trägt und dieser selbst nur klein gedruckt aufgeführt ist. Klages: „Das kann man natürlich schnell übersehen. Insofern war das Versehen auch nicht fahrlässig. Die Beamten können ja nicht vorher im Haus herumfragen, ob nicht eventuell ein anderer Mieter den gleichen Namen hat wie der Gesuchte.“
Quelle
Was er erst später erfuhr: Die Beamten hatten sich in der Wohnungstür geirrt. Der 62-Jährige: „Der Gesuchte wohnt zwei Etagen tiefer.“ Die Polizei bestätigt die Fahndungspanne, erklärt jedoch, dass es sich nur um eine ärgerliche Verwechslung handele und nicht um ein widerrechtliches Eindringen. „Im Grunde ist den Beamten nicht einmal Fahrlässigkeit vorzuwerfen“, sagt Polizei-Sprecher Wolfgang Klages.
Der Reihe nach. Reinhard H.’s Bekannte will also am Nachmittag in die Wohnung, um dort sauberzumachen. Sie versucht aufzuschließen und wundert sich, dass der Schlüssel nicht passt. Dann fällt ihr Blick auf einen Zettel: Der Wohnungsinhaber möge sich doch bitte im Polizei-Kommissariat Guntherstraße melden. Man habe das Türschloss ausgetauscht.
Reinhard H. fährt zur Polizei, wo er sich ausweisen muss, und dann erfährt er: Wenn er, Reinhard H., der Wohnungsinhaber sei und nicht Andreas H., hätten die Beamten wohl die falsche Wohnung aufgebrochen. Und darüber ist Namensvetter Reinhard H. nicht glücklich. Allein die Vorstellung, dass fremde Menschen sich in seiner Abwesenheit in seiner Wohnung aufhielten, sei ihm unangenehm. Immerhin habe man sich entschuldigt – und die Kosten für das neue Schloss zahle auch die Polizei.
Polizei-Sprecher Wolfgang Klages schildert den Vorfall so: Die Beamten, begleitet von einer Stadtangestellten als Zeugin, seien im Rahmen der Amtshilfe für das Amtsgericht Köln tätig geworden, in einer Unterhaltsangelegenheit. Der Durchsuchungsbeschluss stamme vom Amtsgericht Köln. Es sei darum gegangen, Bankunterlagen zum Nachweis der Zahlungsfähigkeit des in Braunschweig gemeldeten Vaters zu beschaffen.
Dabei, räumt Klages ein, sei den Beamten ein Fehler unterlaufen. „Sie haben sich im Einwohnermeldeamt die Adresse besorgt, sind dorthin gefahren und haben auf dem Klingelschild den Namen des Gesuchten gefunden.“ Bis zuletzt seien sie sicher gewesen, in der richtigen Wohnung zu sein. Was sie übersehen hätten: dass das Klingelschild des Andreas H. den Namen der Lebensgefährtin trägt und dieser selbst nur klein gedruckt aufgeführt ist. Klages: „Das kann man natürlich schnell übersehen. Insofern war das Versehen auch nicht fahrlässig. Die Beamten können ja nicht vorher im Haus herumfragen, ob nicht eventuell ein anderer Mieter den gleichen Namen hat wie der Gesuchte.“
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checker- Moderator
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Re
Nette Geschichte, aber nicht so ganz glaubwürdig.
Ich weiß aus meiner beruflichen Erfahrung das es bestimmte Datenbanken gibt, wie das EMA und das Novades in denen man genau herauzs bekommt in welchen Stock jemand wohnt und wieviele Personen dort gemeldet sind.
Das braucht man alleine schon deswegen, falls es mal zu einen Notfall kommt und das Haus geräumt werden muss.
Wenn ich dann diesen Versuch der entschuldigung höre oder besser lese:
Klages: „Das kann man natürlich schnell übersehen. Insofern war das Versehen auch nicht fahrlässig. Die Beamten können ja nicht vorher im Haus herumfragen, ob nicht eventuell ein anderer Mieter den gleichen Namen hat wie der Gesuchte.“
kriege ich ein müdes lächeln.
Einfach mal Mist gebaut, nicht aufgepasst und gut!
Polizisten sind auch nur Menschen,tragisch wird es erst wenn man mit so lächerlichen ausreden kommt.
Dann wird daraus ein Pressebericht und wirft mal wieder kein gutes Licht auf die Polizei.
Ich weiß aus meiner beruflichen Erfahrung das es bestimmte Datenbanken gibt, wie das EMA und das Novades in denen man genau herauzs bekommt in welchen Stock jemand wohnt und wieviele Personen dort gemeldet sind.
Das braucht man alleine schon deswegen, falls es mal zu einen Notfall kommt und das Haus geräumt werden muss.
Wenn ich dann diesen Versuch der entschuldigung höre oder besser lese:
Klages: „Das kann man natürlich schnell übersehen. Insofern war das Versehen auch nicht fahrlässig. Die Beamten können ja nicht vorher im Haus herumfragen, ob nicht eventuell ein anderer Mieter den gleichen Namen hat wie der Gesuchte.“
kriege ich ein müdes lächeln.
Einfach mal Mist gebaut, nicht aufgepasst und gut!
Polizisten sind auch nur Menschen,tragisch wird es erst wenn man mit so lächerlichen ausreden kommt.
Dann wird daraus ein Pressebericht und wirft mal wieder kein gutes Licht auf die Polizei.
Andy- Admin
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