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Behinderung heißt Armut und Diskriminierung

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Behinderung heißt Armut und Diskriminierung Empty Behinderung heißt Armut und Diskriminierung

Beitrag  checker So März 18, 2012 11:08 am

München (kobinet) Am vergangenen Freitag fand im großen Sitzungssaal des Münchner Rathauses ein Fachgespräch mit dem Titel "Behinderung heißt Armut und Diskriminierung" statt. Eingeladen hatte der Münchner Behindertenbeirat, der für diese Veranstaltung hochkarätige Gäste auf dem Podium präsentierte.

Neben dem Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München, Oswald Utz, waren unter anderen gekommen Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland, Johannes Singhammer, Mitglied des Deutschen Bundestages für die CSU, Brigitte Meyer, Mitglied des Bayerischen Landtags der FDP, Stadtrat Christian Müller in Vertretung von Oberbürgermeister Christian Ude und Horst Frehe, Staatsrat im Ressort für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen der bremischen Bürgerschaft und Mitglied des Forums behinderter Juristinnen und Juristen.

Zunächst stellte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher die Situation von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt und dem Rentenalter dar. Es bestünde dringender Handlungsbedarf des Gesetzgebers, so Mascher. Der Münchner Stadtrat Christian Müller forderte einen Systemwechsel in der Sozialhilfe. Menschen mit Behinderung und deren Bedarfe und Lebensumstände müssten völlig anders betrachtet werden. Vor allem würden Lebenspartner und Lebenspartnerinnen von Menschen mit Behinderung durch die bestehende Gesetzeslage mit in die Armut gerissen.

Der ehemalige Abgeordnete der Bremer Bürgerschaft und jetzige Staatsrat des Ressorts Soziales, Horst Frehe, erläuterte arbeitsmarktpolitische Instrumente, die bereits in Bremen Anwendungen finden. Das so genannte Job Budget ermögliche zum Beispiel Werkstattbeschäftigten einen Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt. Frehe wies in seinem Vortrag auf den Paradigmenwechsel hin, zu dem die UN-Behindertenrechtskonvention den deutschen Gesetzgeber verpflichte. Der menschenrechtliche Aspekt finde gerade im Entwurf des Gesetzes zur sozialen Teilhabe, dass das Forum behinderter Juristen und Juristen unter seiner Beteiligung vorgelegt haben, die notwendige Berücksichtigung. Teilhabeleistungen, wie Leistungen aus der Eingliederungshilfe und Leistungen für die Pflege, müssten im Sinne der Behindertenrechtskonvention Einkommens- und Vermögensneutral gewährt werden.

Der Münchener Behindertenbeauftragte Oswald Utz legte mit zwei Vertreterinnen des Behindertenbeirats (Ilse Polifka, Carola Walla) reale Beispiele aus deren Beratungspraxis vor. Sie bemängelten vor allem das Ungleichgewicht bei den bestehenden Einkommens- und Vermögensgrenzen zwischen den Leistungen aus dem SGB II (Alg II bzw. Hartz 4) und den Leistungen aus dem SGB XII (Eingliederungshilfe etc.). Dies stelle eindeutig eine Diskriminierung dar.

Bundestagsabgeordnete Johannes Singhammer bestätigte die Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen. Er verwies auf arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die die Bundesregierung bereits auf den Weg gebracht habe. Allerdings warb er um Verständnis, dass die notwendigen Veränderungen bei den Finanzpolitikern nicht besonders gut ankomme. Auch er sehe in einem zu schaffenden Bundesleistungsgesetz eine Lösung.

Der Behindertenbeauftragte Utz forderte am Ende der Veranstaltung, dass mindestens die Einkommens- und Vermögensgrenzen noch in dieser Legislaturperiode verändert werden müssten. Ausführliche Beispiele mit den entsprechenden Forderungen können in der Broschüre "Behinderungen heißt Armut und Diskriminierung!" auf den Seiten des Behindertenbeirates München herunterladen

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