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Betrunken fährt man nicht zur Polizei

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Beitrag  checker Di März 27, 2012 9:36 am

Vier Stunden nachdem er am Montag in Rautheim einen Unfall verursacht hatte und geflüchtet war, stellte sich ein 30-Jähriger betrunken der Polizei.

Eine Zeugin hatte zuvor beobachtet, wie der Fahrer des Audis beim Rangieren eine Grundstücksmauer beschädigt hatte. Sie meldete das Kennzeichen der Polizei.

Nachdem die Fahndung der Beamten zunächst erfolglos verlaufen war, stellte sich der Unfallfahrer vier Stunden später und erheblich betrunken der Polizei. Der Alkoholtest ergab den Wert von 2,43 Promille. Ein Richter ordnete die Beschlagnahme des Führerscheins sowie die Entnahme von zwei Blutproben an, um rückrechnen zu können, wie hoch der Blutalkoholwert zum Unfallzeitpunkt war.

Quelle

Mann ist der Vollmann.
Eigentlich müsste der Typ noch eine Extrastrafe bekommen,wegen Blödheit.
Die Fahrerflucht war schon vollzogen,also hätte er auch am nächsten Tag, wenn er ausgenüchtert gewesen wäre immer noch zur Polizei und sich stellen.
Aber so sind unsere Experten hier,aus eins mach zwei.
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