Zu lange Wartezeit im Krankenhaus,berechtigt nicht zum Notruf
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Zu lange Wartezeit im Krankenhaus,berechtigt nicht zum Notruf
Nicht nur eine gebrochene Nase, sondern auch eine Strafanzeige handelte sich ein betrunkener 40-Jähriger ein.
Einem 40 -Jährigen, der seine gebrochenen Nase in der Notaufnahme eines Krankenhauses behandeln lassen wollte, wurde am späten Sonntagabend die Wartezeit offensichtlich zu lang. Laut Polizei verließ der Verletzte kurzerhand das Krankenhaus und rief aus einer nahe gelegenen Telefonzelle den Notruf der Feuerwehr an, um als „Notfall“ bevorzugt behandelt zu werden.
Der Braunschweiger gab am Telefon an, zusammengeschlagen und verletzt worden zu sein. Die hinzugerufene Polizei klärte den Sachverhalt jedoch vor Ort schnell auf. Gegen den alkoholisierten Mann wurde ein Strafverfahren wegen Missbrauch von Notrufen und dem Verdacht des Vortäuschens einer Straftat eingeleitet.
Quelle
Somit hat er gleich zwei mal einen auf das Brett bekommen,einmal Körperlich und einmal Verbal.
Aus eins mach zwei!
Einem 40 -Jährigen, der seine gebrochenen Nase in der Notaufnahme eines Krankenhauses behandeln lassen wollte, wurde am späten Sonntagabend die Wartezeit offensichtlich zu lang. Laut Polizei verließ der Verletzte kurzerhand das Krankenhaus und rief aus einer nahe gelegenen Telefonzelle den Notruf der Feuerwehr an, um als „Notfall“ bevorzugt behandelt zu werden.
Der Braunschweiger gab am Telefon an, zusammengeschlagen und verletzt worden zu sein. Die hinzugerufene Polizei klärte den Sachverhalt jedoch vor Ort schnell auf. Gegen den alkoholisierten Mann wurde ein Strafverfahren wegen Missbrauch von Notrufen und dem Verdacht des Vortäuschens einer Straftat eingeleitet.
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