Neues Abrechnungssystem bei Zahnarztbesuchen: Schluss mit dem Bohren nach Gold
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Neues Abrechnungssystem bei Zahnarztbesuchen: Schluss mit dem Bohren nach Gold
Ein intransparentes Abrechnungssystem, Rechnungen deutlich über Kostenvoranschlag und Patienten, die einen immer höheren Anteil ihrer Behandlungen selbst zahlen müssen. Die Krankenkassen wollen künftig die Gebührensätze der Zahnärzte kritischer überprüfen - und den Patienten so helfen, Geld zu sparen.
Für viele Deutsche ist er der Arzt, den sie am häufigsten sehen. Für die Krankenkassen ist er vor allem ein gewichtiger Kostenfaktor. Deshalb wollen sie nun genauer hinschauen: Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) möchten die Abrechnungen der etwa 54.000 Zahnärzte in Deutschland deutlich strenger unter die Lupe nehmen. Dazu fordern sie, künftig auch den Teil der Rechnung kontrollieren zu dürfen, den die Versicherten aus eigener Tasche zahlen müssen.
Das geht aus einem Positionspapier hervor, das der Verwaltungsbeirat des Spitzenverbandes der Kassen Ende März beschlossen hat. Der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, bestätigte die Pläne. "Wir wollen endlich Transparenz bei den Zahnarztrechnungen", sagte er der Süddeutschen Zeitung.
In einem weiteren Schritt wollen die Kassen ein neues Abrechnungssystem aufbauen. Laut Vorstandsbeschluss streben sie einen eigenen Preiskatalog für die Zuzahlungen der gesetzlich Versicherten an. Nach Einschätzung der GKV-Experten würden die Kosten der Patienten beim Zahnarzt damit deutlich sinken. Denn bislang rechnen die Zahnärzte über die Gebührenordnung der privaten Versicherer ab. Zuzahlungen für eine Krone oder eine Brücke wären dann immer noch nötig, aller Voraussicht nach aber deutlich niedriger als bislang.
Immer seltener übernehmen die Kassen die Behandlungskosten
Hintergrund ist eine Entwicklung im Gesundheitssystem, die fast jeder Patient spürt: Die zahnärztliche Versorgung wurde in den vergangenen Jahren immer weiter privatisiert, Kosten wurden auf die Schultern der Patienten verlagert. Immer seltener übernehmen die Krankenkassen die vollen Ausgaben für die Behandlung. Nach einer Erhebung der Ersatzkrankenkassen rechneten die Mediziner 2009 etwa 76 Prozent aller Zahnersatzleistungen über die private Gebührenordnung ab. Sprich: Der Kassenpatient musste regelmäßig einen großen Teil der Leistung - und allzu oft sogar den größeren - selbst zahlen.
Das verursacht regelmäßig Ärger, was sich auch in Zahlen der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) niederschlägt: Wenn Patienten sich mit ihrem Arzt streiten, richtet sich ihr Ärger oft gegen den Zahnarzt. Jede dritte bei der UPD eingegangene Beschwerde betrifft einen Dentisten, wie aus einer Studie der Organisation aus dem Jahr 2010 hervorgeht. Über Hausärzte beklagten sich nur 17,5 Prozent - und das, obwohl die Allgemeinmediziner im Jahr deutlich mehr Menschen behandeln als die Zahnärzte.
Hauptursache für Streitigkeiten war Geld, weit dahinter lag die Klage über eine mangelhafte Behandlung, schlechte Füllungen oder lockere Kronen. Die Patienten warfen den Zahnärzten zumeist vor, ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten aufzubürden. Manche klagten über Rechnungen, die den Kostenvoranschlag deutlich überschritten. In einem Fall war der Rechnungsbetrag doppelt so hoch wie vor der Behandlung angekündigt.
Den Weg hin zur stärkeren Privatisierung hatte die rot-grüne Koalition 2005 geebnet; sie führte den Festzuschuss beim Zahnarzt als Sparmaßnahme ein. Grob gesprochen erhält der Kassenpatient für bestimmte Leistungen nur einen festgelegten Betrag. Dieser deckt bei einer Brücke oder einer Krone in etwa die Hälfte der Kosten einer Standard-Versorgung ab. Will der Patient eine aufwendigere Behandlung, wird die nach der privaten Gebührenordnung berechnet und ist entsprechend teurer. Nach der Studie der Ersatzkassen wurde diese Regelung über die Jahre deutlich ausgeweitet. Je nach Fall stieg der Eigenanteil, den die Versicherten zahlen mussten, bis 2009 um zehn bis 14 Prozent.
Die tatsächliche Rechnung sehen die Kassen nie
Der Spitzenverband der Krankenkassen will nun gegensteuern. "Das heutige System ist intransparent und lässt die Versicherten mit der privaten Rechnung für den Zahnersatz alleine", sagt Stackelberg. Ein Patient könne nicht beurteilen, ob die Rechnung für die neue Zahnkrone wirklich richtig und angemessen sei. Die Versicherer könnten in diesen Fällen nur sehr bedingt Unterstützung leisten. "Die Kassen bezahlen den Festzuschuss, aber die tatsächliche Rechnung, die der Patient für den privaten Anteil erhält, sehen sie nie."
Stackelberg findet, die Kassen stünden in der Pflicht, dem Patienten die Arbeit der Rechnungsprüfung abzunehmen. Künftig solle daher auch der private Anteil an einer Zahnarztrechnung von Kassenpatienten an die jeweilige Krankenkasse gehen, sagt er. "Dann kann sie prüfen, ob der Patient nicht zu viel bezahlen muss." Unklar bleibt, wie viel zusätzliche Beitragsgelder die Krankenkassen für die Kontrolle der Rechnungen beanspruchen.
Patienten wollen die Kassen auch dadurch schützen, dass sie eine neue Gebührenordnung für die gesetzliche Krankenversicherung verhandeln. Es gehe darum, eine finanzielle Überforderung der Versicherten zu verhindern, heißt es im Positionspapier.
Nach Stackelbergs Worten fühlen sich viele Patienten dem Geschehen nicht gewachsen. "Heute steht der Patient dem Zahnarzt in dessen Praxis allein gegenüber und muss die Kosten für Zahnersatz, die über den Festzuschuss der Kassen hinausgehen, direkt mit ihm klären." Das ändere sich, sollte es den Kassen künftig erlaubt sein, mit den Zahnärzten über den privat zu bezahlenden Anteil bei Zahnersatz zu verhandeln. "Die Patienten müssten dafür ganz sicher weniger bezahlen", verspricht der Lobbyist.
Quelle
Für viele Deutsche ist er der Arzt, den sie am häufigsten sehen. Für die Krankenkassen ist er vor allem ein gewichtiger Kostenfaktor. Deshalb wollen sie nun genauer hinschauen: Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) möchten die Abrechnungen der etwa 54.000 Zahnärzte in Deutschland deutlich strenger unter die Lupe nehmen. Dazu fordern sie, künftig auch den Teil der Rechnung kontrollieren zu dürfen, den die Versicherten aus eigener Tasche zahlen müssen.
Das geht aus einem Positionspapier hervor, das der Verwaltungsbeirat des Spitzenverbandes der Kassen Ende März beschlossen hat. Der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, bestätigte die Pläne. "Wir wollen endlich Transparenz bei den Zahnarztrechnungen", sagte er der Süddeutschen Zeitung.
In einem weiteren Schritt wollen die Kassen ein neues Abrechnungssystem aufbauen. Laut Vorstandsbeschluss streben sie einen eigenen Preiskatalog für die Zuzahlungen der gesetzlich Versicherten an. Nach Einschätzung der GKV-Experten würden die Kosten der Patienten beim Zahnarzt damit deutlich sinken. Denn bislang rechnen die Zahnärzte über die Gebührenordnung der privaten Versicherer ab. Zuzahlungen für eine Krone oder eine Brücke wären dann immer noch nötig, aller Voraussicht nach aber deutlich niedriger als bislang.
Immer seltener übernehmen die Kassen die Behandlungskosten
Hintergrund ist eine Entwicklung im Gesundheitssystem, die fast jeder Patient spürt: Die zahnärztliche Versorgung wurde in den vergangenen Jahren immer weiter privatisiert, Kosten wurden auf die Schultern der Patienten verlagert. Immer seltener übernehmen die Krankenkassen die vollen Ausgaben für die Behandlung. Nach einer Erhebung der Ersatzkrankenkassen rechneten die Mediziner 2009 etwa 76 Prozent aller Zahnersatzleistungen über die private Gebührenordnung ab. Sprich: Der Kassenpatient musste regelmäßig einen großen Teil der Leistung - und allzu oft sogar den größeren - selbst zahlen.
Das verursacht regelmäßig Ärger, was sich auch in Zahlen der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) niederschlägt: Wenn Patienten sich mit ihrem Arzt streiten, richtet sich ihr Ärger oft gegen den Zahnarzt. Jede dritte bei der UPD eingegangene Beschwerde betrifft einen Dentisten, wie aus einer Studie der Organisation aus dem Jahr 2010 hervorgeht. Über Hausärzte beklagten sich nur 17,5 Prozent - und das, obwohl die Allgemeinmediziner im Jahr deutlich mehr Menschen behandeln als die Zahnärzte.
Hauptursache für Streitigkeiten war Geld, weit dahinter lag die Klage über eine mangelhafte Behandlung, schlechte Füllungen oder lockere Kronen. Die Patienten warfen den Zahnärzten zumeist vor, ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten aufzubürden. Manche klagten über Rechnungen, die den Kostenvoranschlag deutlich überschritten. In einem Fall war der Rechnungsbetrag doppelt so hoch wie vor der Behandlung angekündigt.
Den Weg hin zur stärkeren Privatisierung hatte die rot-grüne Koalition 2005 geebnet; sie führte den Festzuschuss beim Zahnarzt als Sparmaßnahme ein. Grob gesprochen erhält der Kassenpatient für bestimmte Leistungen nur einen festgelegten Betrag. Dieser deckt bei einer Brücke oder einer Krone in etwa die Hälfte der Kosten einer Standard-Versorgung ab. Will der Patient eine aufwendigere Behandlung, wird die nach der privaten Gebührenordnung berechnet und ist entsprechend teurer. Nach der Studie der Ersatzkassen wurde diese Regelung über die Jahre deutlich ausgeweitet. Je nach Fall stieg der Eigenanteil, den die Versicherten zahlen mussten, bis 2009 um zehn bis 14 Prozent.
Die tatsächliche Rechnung sehen die Kassen nie
Der Spitzenverband der Krankenkassen will nun gegensteuern. "Das heutige System ist intransparent und lässt die Versicherten mit der privaten Rechnung für den Zahnersatz alleine", sagt Stackelberg. Ein Patient könne nicht beurteilen, ob die Rechnung für die neue Zahnkrone wirklich richtig und angemessen sei. Die Versicherer könnten in diesen Fällen nur sehr bedingt Unterstützung leisten. "Die Kassen bezahlen den Festzuschuss, aber die tatsächliche Rechnung, die der Patient für den privaten Anteil erhält, sehen sie nie."
Stackelberg findet, die Kassen stünden in der Pflicht, dem Patienten die Arbeit der Rechnungsprüfung abzunehmen. Künftig solle daher auch der private Anteil an einer Zahnarztrechnung von Kassenpatienten an die jeweilige Krankenkasse gehen, sagt er. "Dann kann sie prüfen, ob der Patient nicht zu viel bezahlen muss." Unklar bleibt, wie viel zusätzliche Beitragsgelder die Krankenkassen für die Kontrolle der Rechnungen beanspruchen.
Patienten wollen die Kassen auch dadurch schützen, dass sie eine neue Gebührenordnung für die gesetzliche Krankenversicherung verhandeln. Es gehe darum, eine finanzielle Überforderung der Versicherten zu verhindern, heißt es im Positionspapier.
Nach Stackelbergs Worten fühlen sich viele Patienten dem Geschehen nicht gewachsen. "Heute steht der Patient dem Zahnarzt in dessen Praxis allein gegenüber und muss die Kosten für Zahnersatz, die über den Festzuschuss der Kassen hinausgehen, direkt mit ihm klären." Das ändere sich, sollte es den Kassen künftig erlaubt sein, mit den Zahnärzten über den privat zu bezahlenden Anteil bei Zahnersatz zu verhandeln. "Die Patienten müssten dafür ganz sicher weniger bezahlen", verspricht der Lobbyist.
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