Unschuldig verurteilt – und zur Kasse gebeten
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Unschuldig verurteilt – und zur Kasse gebeten
Monika de Montgazon saß nach einem Fehlurteil 888 Tage im Gefängnis. Nun soll sie laut Kammergericht 32.000 Euro bezahlen.
Der Fall erregte bundesweit Empörung: Knapp zweieinhalb Jahre lang saß die Berliner Arzthelferin Monika de Montgazon im Gefängnis, 888 Tage. Wegen Mordes an ihrem Vater zu lebenslänglich verurteilt, mit besonderer Schwere der Schuld, also ohne Aussicht auf Freilassung. Bis sich herausstellte, dass die Gutachten des Landeskriminalamtes falsch waren, die den Verdacht gestützt hatten, sie habe das von ihr, ihrem Lebensgefährten und ihrem kranken Vater bewohnte Haus in Buckow angezündet, um den 76-Jährigen zu töten und die Versicherungssumme zu kassieren.
Dass sie im März 2006 das Gefängnis wieder verlassen konnte, hatte sie umfangreichen Gegengutachten zu verdanken, die sie selbst mit Hilfe ihres Schwagers beauftragt hatte.
Diese kamen zu dem später auch vom Bundeskriminalamt geteilten Ergebnis, dass der Brand durch eine brennende Zigarette im Bett des Vaters ausgelöst worden sei – ein Unfall, kein Mord. Daraufhin hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf, vor vier Jahren wurde sie freigesprochen – und streitet bis heute um eine angemessene Entschädigung für das erlittene Unrecht. Anfangs waren ihr elf Euro pro Hafttag angeboten worden, jetzt wartet sie auf eine Entscheidung der Senatsjustizverwaltung, ob es für die Haft, den verlorenen Job und die ausgefallenen Rentenansprüche nicht doch mehr Geld gibt.
Nun hat ihr das Kammergericht einen weiteren „Schlag ins Gesicht“ verpasst, wie die 56-Jährige am Mittwoch bei einem gemeinsamen Pressegespräch mit dem Vorsitzenden des Berliner Anwaltsvereins, Ulrich Schellenberg, sagte. Am 20. März hat nämlich das Gericht beschlossen, dass der zu Unrecht Verurteilten ihre Gutachterkosten nicht komplett erstattet werden, sondern nur ein Teil davon. Gut 113 000 Euro haben die Gutachten insgesamt gekostet, das Gericht will aber nur 86 000 Euro erstatten und fordert noch 5000 Euro von bisher erstatteten Zahlungen zurück. Das heißt: 32 000 Euro soll de Montgazon aus eigener Tasche bezahlen.
Inzwischen betreibt sie eine Disco in Neukölln
Eine auch aus Sicht des Anwaltsvereins unmögliche Forderung, wie Schellenberg sagt. Er forderte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) auf, „so schnell wie möglich eine unbürokratische Lösung zu finden, wie dieser Schaden abgewendet werden kann“. Zwar habe de Montgazon bereits eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Entscheidung kann aber dauern. Deswegen müsse der Senator in diesem Sonderfall eine schnelle Lösung finden. Die Justizverwaltung lehnte am Mittwoch eine Stellungnahme zu dem Appell ab, da er noch nicht schriftlich vorlag.
Wieso das Kammergericht die Zahlung der Kosten für die fünf Gutachten ablehnte, die zu dem Freispruch führten, wird aus einem der Beschlüsse deutlich, die de Montgazon und Schellenberg vorlegten. „Von der Erstattungspflicht ausgenommen sind Kosten, die eine wirtschaftlich denkende Person nicht aufgewandt hätte“, heißt es darin. Mit anderen Worten: Die zu lebenslanger Haft Verurteilte hätte aus dem Gefängnis heraus mit den Gutachtern günstigere Tarife aushandeln sollen. Das Gericht hält Stundensätze von bis zu 84 Euro für vertretbar. Die von de Montgazon über ihren Schwager beauftragten Gutachter haben hingegen bis zu 125 Euro berechnet. Aus Sicht des Kammergerichts habe sie „nicht plausibel dargelegt“, wieso die Kosten nötig waren. „Die erhebliche Bedeutung, welche die Angelegenheit für die Beschwerdeführerin hatte, vermag einen darüber hinausgehenden Satz nicht zu rechtfertigen.“
Nun sitzt de Montgazon auf Rechnungen von 32 000 Euro, die sie mit ihrem knappen Einkommen nie begleichen kann, wie Anwaltsvertreter Schellenberg sagt. Dass das Gericht ihr vorwirft, im Gefängnis nicht wie eine „wirtschaftlich denkende Person“ gehandelt zu haben, findet er realitätsfern: „Wie soll jemand, der als lebenslänglich Verurteilter um seine Freiheit kämpft, marktgerechte Kosten mit Sachverständigen aushandeln?“
Monika de Montgazon hat sich inzwischen mühsam eine neue Existenz aufgebaut. Als Arzthelferin wollte sie nach ihrer Freilassung niemand einstellen, da ihr Gefängnisaufenthalt potenziellen Arbeitgebern suspekt war. Also machte sie sich selbstständig und betreibt heute eine Diskothek in Gropiusstadt, wie sie sagt. Wie sie das Geschehene verarbeitet hat? Anfangs hatte sie nach ihrer Freilassung psychologische Unterstützung, sagt sie, aber dann hätten ihr Gespräche mit Freunden und ihrer Familie am meisten geholfen, die traumatischen Ereignisse zumindest ansatzweise zu verarbeiten. Das Urteil zu den Gutachterkosten ist für sie jetzt ein herber Rückschlag: „Es nimmt einfach kein Ende“, sagt sie. „Aber ich kämpfe weiter.“
Quelle
Der Fall erregte bundesweit Empörung: Knapp zweieinhalb Jahre lang saß die Berliner Arzthelferin Monika de Montgazon im Gefängnis, 888 Tage. Wegen Mordes an ihrem Vater zu lebenslänglich verurteilt, mit besonderer Schwere der Schuld, also ohne Aussicht auf Freilassung. Bis sich herausstellte, dass die Gutachten des Landeskriminalamtes falsch waren, die den Verdacht gestützt hatten, sie habe das von ihr, ihrem Lebensgefährten und ihrem kranken Vater bewohnte Haus in Buckow angezündet, um den 76-Jährigen zu töten und die Versicherungssumme zu kassieren.
Dass sie im März 2006 das Gefängnis wieder verlassen konnte, hatte sie umfangreichen Gegengutachten zu verdanken, die sie selbst mit Hilfe ihres Schwagers beauftragt hatte.
Diese kamen zu dem später auch vom Bundeskriminalamt geteilten Ergebnis, dass der Brand durch eine brennende Zigarette im Bett des Vaters ausgelöst worden sei – ein Unfall, kein Mord. Daraufhin hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf, vor vier Jahren wurde sie freigesprochen – und streitet bis heute um eine angemessene Entschädigung für das erlittene Unrecht. Anfangs waren ihr elf Euro pro Hafttag angeboten worden, jetzt wartet sie auf eine Entscheidung der Senatsjustizverwaltung, ob es für die Haft, den verlorenen Job und die ausgefallenen Rentenansprüche nicht doch mehr Geld gibt.
Nun hat ihr das Kammergericht einen weiteren „Schlag ins Gesicht“ verpasst, wie die 56-Jährige am Mittwoch bei einem gemeinsamen Pressegespräch mit dem Vorsitzenden des Berliner Anwaltsvereins, Ulrich Schellenberg, sagte. Am 20. März hat nämlich das Gericht beschlossen, dass der zu Unrecht Verurteilten ihre Gutachterkosten nicht komplett erstattet werden, sondern nur ein Teil davon. Gut 113 000 Euro haben die Gutachten insgesamt gekostet, das Gericht will aber nur 86 000 Euro erstatten und fordert noch 5000 Euro von bisher erstatteten Zahlungen zurück. Das heißt: 32 000 Euro soll de Montgazon aus eigener Tasche bezahlen.
Inzwischen betreibt sie eine Disco in Neukölln
Eine auch aus Sicht des Anwaltsvereins unmögliche Forderung, wie Schellenberg sagt. Er forderte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) auf, „so schnell wie möglich eine unbürokratische Lösung zu finden, wie dieser Schaden abgewendet werden kann“. Zwar habe de Montgazon bereits eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Entscheidung kann aber dauern. Deswegen müsse der Senator in diesem Sonderfall eine schnelle Lösung finden. Die Justizverwaltung lehnte am Mittwoch eine Stellungnahme zu dem Appell ab, da er noch nicht schriftlich vorlag.
Wieso das Kammergericht die Zahlung der Kosten für die fünf Gutachten ablehnte, die zu dem Freispruch führten, wird aus einem der Beschlüsse deutlich, die de Montgazon und Schellenberg vorlegten. „Von der Erstattungspflicht ausgenommen sind Kosten, die eine wirtschaftlich denkende Person nicht aufgewandt hätte“, heißt es darin. Mit anderen Worten: Die zu lebenslanger Haft Verurteilte hätte aus dem Gefängnis heraus mit den Gutachtern günstigere Tarife aushandeln sollen. Das Gericht hält Stundensätze von bis zu 84 Euro für vertretbar. Die von de Montgazon über ihren Schwager beauftragten Gutachter haben hingegen bis zu 125 Euro berechnet. Aus Sicht des Kammergerichts habe sie „nicht plausibel dargelegt“, wieso die Kosten nötig waren. „Die erhebliche Bedeutung, welche die Angelegenheit für die Beschwerdeführerin hatte, vermag einen darüber hinausgehenden Satz nicht zu rechtfertigen.“
Nun sitzt de Montgazon auf Rechnungen von 32 000 Euro, die sie mit ihrem knappen Einkommen nie begleichen kann, wie Anwaltsvertreter Schellenberg sagt. Dass das Gericht ihr vorwirft, im Gefängnis nicht wie eine „wirtschaftlich denkende Person“ gehandelt zu haben, findet er realitätsfern: „Wie soll jemand, der als lebenslänglich Verurteilter um seine Freiheit kämpft, marktgerechte Kosten mit Sachverständigen aushandeln?“
Monika de Montgazon hat sich inzwischen mühsam eine neue Existenz aufgebaut. Als Arzthelferin wollte sie nach ihrer Freilassung niemand einstellen, da ihr Gefängnisaufenthalt potenziellen Arbeitgebern suspekt war. Also machte sie sich selbstständig und betreibt heute eine Diskothek in Gropiusstadt, wie sie sagt. Wie sie das Geschehene verarbeitet hat? Anfangs hatte sie nach ihrer Freilassung psychologische Unterstützung, sagt sie, aber dann hätten ihr Gespräche mit Freunden und ihrer Familie am meisten geholfen, die traumatischen Ereignisse zumindest ansatzweise zu verarbeiten. Das Urteil zu den Gutachterkosten ist für sie jetzt ein herber Rückschlag: „Es nimmt einfach kein Ende“, sagt sie. „Aber ich kämpfe weiter.“
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