Kasse zahlt kein Dauer-Make-up
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Kasse zahlt kein Dauer-Make-up
Gesetzlich Krankenversicherte, die nach einer medizinischen Behandlung Augenbrauen und Wimpern verlieren, bekommen von der Kasse die Kosten, z. B. für Eintätowieren von Farbpigmenten, nicht zurück. Es sei zumutbar, sich täglich 20 Minuten zu schminken (BSG B 1 KR 28/02 R).
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