Keine Witwenrente nach nur 17 Tagen Ehe
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Keine Witwenrente nach nur 17 Tagen Ehe
Heiratet eine Frau einen schwer an Krebs erkrankten Mann und stirbt der 17 Tage nach dem Jawort, gibt es keine Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Ehe muss mindestens ein Jahr lang bestanden haben. Ansonsten muss von einer Versorgungsehe ausgegangen werden (LSG Hessen, L 5 R 320/10).
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