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Das Buch "Das Pädophilennetzwerk" von Jean Nicolas

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Beitrag  checker Di Apr 17, 2012 9:45 am

Vier Arten des Tötens waren üblich:

1. Die Zerstückelung

2. Der Genickschuss

3. Das Abhacken der Hände

4. Das Mordopfer wurde lebend an den Füssen aufgehängt, wurde hin- und hergeschaukelt, und anschliessend wurde ihm mit einem Messer der Kopf abgeschlagen.

P. hat eine dieser „Zeremonien“ miterlebt, die an einem sieben bis achtjährigen Mädchen vorgenommen wurde, als er selbst acht oder neun Jahre alt war. Ein „Reiniger“ hat danach alles saubergemacht und die Überreste des Opfers in Müllbeuteln entsorgt. Der Tatort war der Keller in einem Haus, in dem zur Tarnung die Mutter von U. (einer der Geschäftspartner von G.) wohnte.

Gemäss den Aussagen von P. hatte sein Vater mehrere Politiker und Geschäftsleute in der Hand, da er über deren Verfehlungen präzise informiert oder selbst in Scheingeschäfte verwickelt war. Seine Geschäftspartner waren u. a. U. (dieser wurde auch in T.Aussage, in Verbindung mit H. erwähnt) und F., mit denen er sechs oder sieben Firmen zusammen gründete, sie 1/2 - 1 Jahr betrieb und gegebenenfalls den Namen der Firma änderte (z. B. High-Tech-Läden, die auch Waffen und Handgranaten vertrieben). Eine Firma war zwischen 1989 und 1993 eine reine Briefkastenfirma für Börsenpapiere, die der Stützung des DAX diente.

G. hatte zwischen 1982 und 1985 mit einem Teppichhandel Geschäftskontakt: Die Familie R. besass eine Villa an der Elbchaussee.

Wenn sich die Familie K. in ihrer indischen Heimat aufhielt, verfügte G. über deren Vertrauen und die Schlüssel der Villa. Er benutzte sie als „Tatort“ für die Vermittlung von Kindern (insbesondere seine eigenen), die gegen Bezahlung von Erwachsenen sexuell ausgebeutet und sadistisch gequält wurden. (Mittäter: F.. damals ca. 50 J. alt)

Ausserdem berichtete P. genaue Einzelheiten über die „Organisation“ und den Versammlungsort der „Dreizehn“. Der Versammlungsort war zwischen 1988 und 1990 ein versteckt liegender Bunker auf dem Truppenübungsplatz Holtigbaum. Am Bunker befindet sich eine alte Baumgruppe, und die Räumlichkeiten liegen zum Teil unterhalb der Erdoberfläche. P.K. kann eine genaue Beschreibung des Versammlungsraumes, der z.B. Wappen an den Wänden hatte, abgeben, da er seinen Vater einige Male zu den Treffen begleitet hat. Auch über die Sitzordnung der „13“ hat er Kenntnis.

Die „13“ sind Freimaurer und stellen ihr eigenes Gericht dar. Es gibt „Aufnahmeprüfungen“ für Neue (Anwärter), die dazu angehalten werden, einen bestimmten Menschen zu töten! Ein „Beobachter“ überprüft den „Anwärter“: Falls dieser den Todeskandidaten nicht tötet, wird sowohl dieser, als auch der“Anwärter“ liquidiert.

P. nennt die Namen und die jeweilige Funktion der „13“:

Konkrete Angaben zu den strafrechtlichen Verfehlungen des Vaters G., die sein Sohn P. gegen ihn erhebt:

Nach dem Verschwinden der Mutter begann der Vater, seinen damals fünfjährigen Sohn P. nicht nur selbst sexuell zu missbrauchen und zu misshandeln, sondern er vermietete - oder verkaufte ihn auch an Männer und Frauen bzw. Tätergruppen.

Der erste Tatort war das Hochhaus in W., in dem mehrere Täterfamilien wohnten, die zu G. Kontakt hatten. Die Namen sind von T. und P. übereinstimmend, unabhängig voneinander, namentlich aufgeführt worden.

Der zweite Tatort war ein Einzelhaus mit Garten in N., welches in direkter Nähe des Hauses der Familie H. liegt. Die Angaben über diesen Tatort in Bezug der Übergriffe auf T. durch ihren Vater und andere Täter liegen bereits als Zeugenaussage vor.

Auf meine konkrete Frage an P., in welcher Weise sein Vater ihn missbraucht habe, antwortete er, dass sein Vater ihn oral und anal vergewaltigt hätte, und dasselbe fand auch in umgekehrter Weise statt. Wenn P. sich weigerte, wurde er brutal verprügelt (z. B. mit einem Koppel). Ein weiteres Mal schlug ihn der Vater mit einem Wagenheber auf den Kopf; P. kam ins Krankenhaus und musste genäht werden (das ist sicher nachprüfbar).

Die Vermittlungen seines Vaters an zahlende „Kunden“ fanden oft gemeinsam mit seiner damaligen Lebensgefährtin, H., statt, die einen kleinen Sohn namens G. hatte.

Einer dieser „Kunden“ war der Politiker E. W. berichtet, dass er beim ersten Mal im Alter von 9 Jahren von E. sexuell ausgebeutet wurde. E. liebte es, seinem kindlichen Opfer brennende Zigaretten auf dem nackten Rücken auszudrücken.

Es fanden auch Treffen mit mehreren Kindern und mehreren Männern statt, z. B. in der Nähe der Davidwache, an dem ausser E. auch H. und ein ev. Pastor teilnahmen.

Das letzte Mal, bei dem E. sexuelle Gewalt an P. ausübte, war der 05. Mai 1985 (zwischen 19.23 und 24.00 Uhr)

Er verlangte oralen und analen Sexualverkehr auf Gegenseitigkeit und ging dabei äusserst brutal vor (noch schlimmer als P. Vater).

An diesem Tag beschimpfte der 14 ½ jährige P. seinen Peiniger E. als „geilen Bock“, worauf ihm dieser zwei kräftige Fusstritte in den Unterleib verabreichte. Ausserdem drohte er P.: „Sagst du was, bring‘ ich dich um!“

Auf meine Frage, warum er sich so genau an das Datum erinnern konnte, erwiderte P., dass er genau zehn Tage später von zu Hause weggelaufen sei (zum wiederholten Male).

Durch die Aussagen von P. sind noch weitere Tatorte, Straftäter und betroffene Opfer bekannt, die zu einem späteren Zeitpunkt preisgegeben werden. P. hat heute noch Kontakt zu damaligen kindlichen Gewaltopfern, die u. U. als Zeugen zur Verfügung stehen werden.

Aus meiner Sicht sind die Aussagen des P. absolut glaubwürdig und schlüssig, wobei er über ein ausgezeichnetes Personen- und Zahlengedächtnis verfügt.

Die grösste Befürchtung, die sich für mich gegenwärtig darstellt, ist die Gefahr, dass bei Bekanntwerden dieser Vorwürfe gegen die kriminellen Mitglieder der „Organisation“ massiv verhindert werden soll, eine ordentliche Gerichtsverhandlung durchzuführen.

Diese und weitere Aufzeichnungen werden an mehreren sicheren Orten hinterlegt und sollen für die „Kronzeugen“ eine Garantie ihrer Unversehrtheit und Verbesserung ihrer Lebensqualität sein.

Quelle
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