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Bundesrepublik verstösst gegen Völkerrecht – Permahof Utopia bekommt Besuch vom Gerichtsvollzieher Sven Sadina

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Bundesrepublik verstösst gegen Völkerrecht – Permahof Utopia bekommt Besuch vom Gerichtsvollzieher Sven Sadina Empty Bundesrepublik verstösst gegen Völkerrecht – Permahof Utopia bekommt Besuch vom Gerichtsvollzieher Sven Sadina

Beitrag  checker Mo Apr 23, 2012 6:50 am



Am 18.4.2012 um 11:15 kam der angebliche Gerichtsvollzieher Herr Sven Sadina zu Besuch, zum einen wollte er gegen einen Bewohner zwangsvollstrecken zum anderen hatte er einen Haftbefehl wegen der Abgabeverweigerung einer EV dabei, beides war nicht von einem Richter unterschrieben auf Nachfragen dazu wurde auch nicht eingegangen.
Und als dann die Idee kam direkt die Polizei zu holen, und mit Hilfe derer nochmal die Unterschriften und Rechtsgrundlage zu prüfen fiel Herrn Sadina wohl ein sehr wichtiger Termin ein Smile

Man achte bitte auch genau bei 00:43 auf sein “Ausweis” wie dieser aussieht …
Hülle einer Apotheke..
Foto einfach auf gelbes Papier gedruckt…
Dienstausweis und Lüneburg sowie ein sehr undeutlicher Stempel als einziges halbwegs seriös …
und die restlichen Daten einfach mit einem Edding eingetragen..

Bestätigung des BMfJ zur Aufhebung der Geltungsbereiche …

http://www.fruehwald.selbstverwaltung-deutschland.de/SPEZIAL-STASEVE/Bereinig…

Hinweis zur Information: Selbst wenn der sogenannte Gerichtsvollzieher einen Amtsausweis hätte und der Haftbefehl vom Richter unterschrieben wäre, wäre er illegal und gegen Völkerrecht verstossend:

Artikel 4 der Völkerrechtlich gültigen Weimarer Verfassung sagt:

Die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts gelten als bindende Bestandteile des deutschen Reichsrechts.

Artikel 25 (seit 29.11.2007 nur noch handelsrechtlich gültig) Grundgesetz:

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Und im unmittelbar geltenden und vorrangigen Völkerrecht ist vereinbart und steht hierzu folgendes:

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 (BGBl. 1973 II 1553):

Artikel 11
Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine
vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.

Eigener Bericht vom 22.04.2012 – youtube vom 18.04.2012 - Veröffentlicht am 18.04.2012 von Mamphy

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